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Exposee Zypern - firmengründung ausland

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Firmengründung <strong>Zypern</strong>- zyprische Limited- Holdinggesellschaften, Trust auf <strong>Zypern</strong>Isle of Man (aus englischer Sicht: DBA-Sachverhalt ): 450ePfund p.a. Pauschalsteuern fürausländische Gewinne. Gehört zum umsatzsteuerrechtlichen Gemeinschaftsgebiet.Dubai-Offshore-Gesellschaft: NULL-SteuernBVI, Cayman; Belize: NULL-SteuernNiedrigsteuerland nach AStG: JaEU-Niederlassungsfreiheit: NeinDBA-Sachverhalt: NeinEU-Mutter-Tochter-Richtlinie anwendbar: NeinBankgeheimnis: Sehr HochTreuhandverhältnisse erlaubt: JaBei der Installation von Offshore-Gesellschaften sollte der Mandant auch auf die politische undwirtschaftliche Stabilität des Landes achten.Vorteile: Keine Steuern. Kein öffentliches Handelsregister, kein Rechtshilfeabkommen oderfiskalisches Auslieferungsabkommen mit anderen Ländern.Nachteile: Schnelle Formulierung des mutmaßlichen Gestaltungsmissbrauchs, Umkehr derBeweislast, Wirkung 12/13 AO.5. GibraltarEine in Gibraltar ansässige Gesellschaft ist bezüglich der nicht in Gibraltar erwirtschafteten Einkünftein Gibraltar nicht steuerpflichtig, ansonsten 35% Ertragssteuern. Auch auf Kapitalerträge, selbst wennsie in Gibraltar erzielt werden, müssen keine Steuern gezahlt werden. Gibraltar hat einen exzellentenRuf, ein kostengünstiges und zweisprachiges (Englisch und Spanisch) Rechtssystem innerhalb der EUund verfügt aber über einen Sonderstatus.1. Grundsätzliches zur Thematik1.1. Gesellschaftsgründung ohne Verlagerung des Lebensmittelpunktes, aber Besteuerung imSitzstaat/NiedrigsteuerlandDie Legaldefinition der steuerlichen Betriebsstätte knüpft an den gewöhnlichen Aufenthalt desSteuerpflichtigen an, bzw. und/oder an dem "Ort der geschäftlichen Oberleitung" (5 DBA). Verlagertder Steuerpflichtige seinen Lebensmittelpunkt also nicht in das Niedrigsteuerland, muss ein imSitzstaat der Gesellschaft Ansässiger im Sinne als Geschäftsführung tätig werden: Entweder stellenSie einen Ansässigen als Geschäftsführer an oder unsere Anwaltskanzlei im Sitzstaat stellt einenTreuhand-Direktor*. Die Weltversteuerung findet dann im Sitzstaat der Gesellschaft statt, sofern:In Deutschland keine Betriebsstätte nach DBA oder unter Wirkung 12/13 AO ausgelöst wird,sofern 12/13 AO anhängig, also insbesondere bei NICHT-DBA-SachverhaltenBei EU-Gesellschaften: Keine Scheinfirma im Sinne, ein in kaufmännischer Weiseeingerichteter Geschäftsbetrieb ist aber im Sitzstaat nicht erforderlich, ebenso wenig sindaktive Einkünfte erforderlichBei DBA-Sachverhalten: Es ist ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetriebim Sitzstaat erforderlich79

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