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Exposee Zypern - firmengründung ausland

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Firmengründung <strong>Zypern</strong>- zyprische Limited- Holdinggesellschaften, Trust auf <strong>Zypern</strong><strong>Zypern</strong> (Holdingprivileg, keine Besteuerung)Schweiz (Holdingprivileg, keine Besteuerung)Spanien (Holdingprivileg, keine Besteuerung für bestimmte Gestaltungen)-Organschaftsmodell (Fast steuerfreie Vereinnahmung beim deutschen Anteilseigner)Mit Hilfe des steuerlichen Organschaftsmodells können Gewinne aus ausländischen Gesellschaftenbeim deutschen Anteilseigner fast steuerfrei, unter Progressionsvorbehalt, vereinnahmt werden. Dazuwird in Deutschland eine Personengesellschaft (BGB-Gesellschaft) und eine Körperschaft gegründet,die als steuerliche Organschaft auftreten, mithin Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag. Diedeutsche Körperschaft hält mithin Anteile an der ausländischen Gesellschaft. Wegen der Organschaftwird der in Deutschland steuerfreie Betriebsstättengewinn direkt den beteiligten natürlichen Personenzugewiesen (Steuerfreistellung unter Progessionsvorbehalt).3. Nicht-EU, aber DBA-SachverhalteAus deutscher Sicht ist zur Anerkenntnis der steuerlichen Betriebsstätte ein in kaufmännischer Weiseeingerichteter Geschäftsbetrieb im Sitzstaat erforderlich. Mindestanforderung wäre ein virtuelles Officebei einem Business_Center (z.B. www.regus.de ), mit z.B. 10 Stunden Büroraumnutzung pro Monatinkl..3.1. Schweiz: Steuerlast richtet sich nach Kanton, da sich die Gesamtsteuerlast aus Bundessteuer(8,5%) und Kantonssteuer berechnet. Ein Ertragssteuersatz von 15,5% ist realisierbar (Zug).Besonderheit: Geleistete Steuern sind Betriebsausgaben im Sinne, was die reale Steuerlast ab demzweiten Jahr entsprechend reduziert.Niedrigsteuerland nach AStG: Ja, jedenfalls in den Kantonen Zug, Obwalden usw..EU-Niederlassungsfreiheit: NeinDBA-Sachverhalt: JaEU-Mutter-Tochter-Richtlinie: Nein. Aber Besonderheit: Die Schweiz hat sich der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie unterworfenBankgeheimnis: Sehr HochTreuhandverhältnisse erlaubt: JaVorteile: Geringe Steuerlast, Nahe am Geld, Bankgeheimnis.Sonderfall Zweigniederlassung einer EU-Auslandsgesellschaft: Wird wie eine SchweizerKörperschaft behandelt, ohne die Verpflichtung zur Einzahlung von 20.000 CHF Stammkapital, ein inkaufm. Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb ist nicht erforderlich. Steuerlast im Domizilprivileg nur8,5%.3.2. VAE/Dubai: NULL-Steuern, außer bei Ölgesellschaften, Chemie und Banken.Niedrigsteuerland nach AStG: JaEU-Niederlassungsfreiheit: NeinDBA-Sachverhalt: JaEU-Mutter-Tochter-Richtlinie anwendbar: NeinBankgeheimnis: Hoch77

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