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Exposee Zypern - firmengründung ausland

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Firmengründung <strong>Zypern</strong>- zyprische Limited- Holdinggesellschaften, Trust auf <strong>Zypern</strong>Trusts sind von allen Devisenkontrollbeschränkungen und – bei Vorliegen der obengenannten Vorraussetzungen – von jeglicher zyprischer Besteuerung befreit.Ein Offshore-Trust kann mit einer in <strong>Zypern</strong> ansässigen Person als Trustee errichtet werden,soweit die zyprische Zentralbank zustimmt. Außerdem kann der Offshore-Trust auchImmobilieneigentum in <strong>Zypern</strong> umfassen, soweit der Ministerrat eine entsprechendeGenehmigung erteilt.Vorteile des zyprischen Internationalen TrustEin zyprischer internationaler Trust hat viele Vorteile, die sich von deutschen Unternehmernvor allem bei Unternehmensnachfolgeplanungen und zum Schutz von Betriebs- oderPrivatvermögen effektiv nutzen lassen. Seine wesentlichen Vorzüge können stichwortartigwie folgt zusammengefasst werden:Erbrechtliche Regelungen oder Rechtsnachfolgebestimmungen der zyprischen odereiner ausländischen Rechtsordnung haben keinen Einfluss auf Verfügungen oderVerwendungen zugunsten des Trusts oder hinsichtlich seiner Wirksamkeit.Das gesamte Trust-Vermögen oder Teile davon können überall und in jedeInvestitionsmöglichkeit investiert werden, solange der Trustee dabei mit derGewissenhaftigkeit und Vorsicht eines vernünftigen Investors handelt.Das Einkommen des Trusts kann während seiner gesamten Laufzeit akkumuliertwerden.Das auf den Trust anwendbare Recht kann neu gewählt werden, wenn seineSatzung entsprechend ausgestaltet ist und das neu gewählte Recht die Wirksamkeitdes Trusts und die jeweiligen Interessen der Begünstigten anerkennt. Ebenso kannein Trust, der in einer fremden Rechtsordnung errichtet wurde, seiner Satzungentsprechend zyprisches Recht wählen, wenn die fremde Rechtsordnung einensolchen Wechsel anerkennt.Er kann für eine Laufzeit von bis zu 100 Jahren errichtet werden.Der Trust ist von allen Registrierungserfordernissen befreit und braucht nirgendworegistriert zu werden.Der Trust ist nicht unwirksam oder für unwirksam zu erklären im Falle des Konkurses oderder Abwicklung des Begründers oder aufgrund irgendwelcher Verfahren, die auf einemAntrag der Gläubiger des Begründers beruhen. Dies gilt auch ungeachtet der Vorschriftenzyprischen oder anderen Rechts, der freiwilligen und unentgeltlichen Errichtung des Trustsoder einer Errichtung zugunsten des Begründers. Eine Ausnahme besteht lediglich, wennund soweit nachgewiesen werden kann, dass der Trust in der Absicht errichtet wurde, dieGläubiger des Begründers zum Zeitpunkt der Einzahlung oder Übertragung vonVermögenswerten zu hintergehen. Die Beweislast hinsichtlich der gläubigerschädigendenVerfügung liegt bei den Gläubigern; eine gerichtliche Klage muss innerhalb von zwei Jahrennach der schädigenden Einzahlung oder Übertragung erhoben werden. Im Ergebnis ist dasin dem Trust eingebrachte Vermögen vor dem Zugriff zukünftiger Gläubiger geschützt,soweit zum Zeitpunkt der Errichtung des Trusts keine Absicht bestand, einen Gläubiger mitexistierenden oder möglichen Forderungen zu hintergehen.Zyprische Trusts und DoppelbesteuerungsabkommenAls Trustees für einen zyprischen Trust kommen in erster Linie „Personen“ in Frage. DerBegriff „Personen“ umfasst dabei, entsprechend der Definition des Artikels 3 (1) (a) des68

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