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Exposee Zypern - firmengründung ausland

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Firmengründung <strong>Zypern</strong>- zyprische Limited- Holdinggesellschaften, Trust auf <strong>Zypern</strong>die <strong>Zypern</strong> Ltd Eigentümer der Immobile, es werden lediglich die Anteile der zyprischen Ltdveräußert bzw. vererbt. Beim Verkauf wird der Gewinn mithin auf <strong>Zypern</strong> mit maximal 10%besteuert. Beim Vererben fällt keine Erbschaftssteuer an, da <strong>Zypern</strong> in diesem Fall keineErbschaftssteuer kennt. Im deutschen Grundbuch ist keine Änderung erforderlich. Damitentfällt auch eine Meldung an den deutschen Fiskus.Die „Ltd&Co.KG“ mit Auslandsgesellschaft als KomplementärEine Limited &Co.KG besteht aus dem Komplementär (Vollhafter der Gesellschaft) und demKommanditisten (haftet nur mit seiner Einlage, ist i.d.R. natürliche Person). Die Gesellschafttritt nach Außen als Limited&Co.KG auf.In der Konstellation Ltd&Co KG, wobei eine zyprische Limited mit Betriebsstätte <strong>Zypern</strong>Komplementär der KG ist, würde der Kommanditist ist Deutschland besteuert. Die zyprischeLimited würde auf <strong>Zypern</strong> besteuert, ggf. wird ein Betriebsstättenanteil in Deutschlandbesteuert.Übersicht Ltd&Co.KGLeitung:Haftung:Kapitalbedarf:KomplementärKomplementär: uneingeschränkte Haftung (hier für Ltd)Kommanditist: haften nur in Höhe Ihrer EinlagenKomplementär: Eigenkapitaleinlage wie EinzelunternehmerKommanditisten: Einlage in vertraglich vereinbarter HöheGewinn- bzw. Verlustverteilung: Gewinnverteilung: falls im Gesellschaftsvertrag nicht andersvereinbart, werden die Kapitalanteile der Gesellschafter mit 4%verzinst und der Restgewinn unter allen Gesellschafternangemessen verteiltBesteuerung:Betriebliche Steuern: GewerbesteuernPersönliche Steuern: Besteuert wird der Kommanditist und derKomplementär. Verluste sind nur beim Komplementär vollabzugsfähig, beim Kommanditisten ist hingegen der Verlust nurbegrenzt absetzbar.Der Komplementär -hier also die Ltd- wird auf <strong>Zypern</strong> versteuert:Niedrige Körperschaftssteuer der LtdDer Kommanditist wird in Deutschland mit Einkommenssteuer belegtAuswirkungen dieser Konstellation:Die Gesellschaft tritt in Deutschland nach außen als deutsche Rechtsform auf, nämlich alsKommanditgesellschaft /KG. Im "Innenverhältnis" ist der Komplementär die zyprischeLimited. Ist der Kommanditist bei der KG angestellt, unterliegt dieser nicht derSozialversicherungspflicht. Steuerlich: Die KG selbst wird nicht besteuert (ist nichtSteuersubjekt), vielmehr werden die „Personen“ der KG besteuert. Bei der Besteuerung desKomplementärs (hier zyprische Ltd), kommt es auf „seinen“ „Betriebsstättenanteil“ inDeutschland an.57

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