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Branchenreport - IG Metall

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<strong>Branchenreport</strong> Werkzeugmaschinen 2006<br />

5.2.1. Gremien der Interessensvertretung als Innovationsmotoren<br />

nutzen<br />

Grundvoraussetzung einer effizienten und interessenorientierten Arbeitnehmervertretung<br />

in europa- oder weltweit agierenden Unternehmen<br />

des Werkzeugmaschinenbaus ist die Wahrnehmung aller Möglichkeiten<br />

auf den verschiedenen Ebenen der Interessensvertretung. In der Bundesrepublik<br />

Deutschland lässt sich dabei eine auf Einflussnahme und<br />

Gestaltung ausgerichtete gewerkschaftliche Betriebspolitik nur mit Aussicht<br />

auf Erfolg installieren, wenn in den Betrieben und Unternehmen<br />

alle Gremien der betrieblichen Interessenvertretung errichtet werden<br />

und verzahnt miteinander kooperieren. Dazu gehören:<br />

• auf der betrieblichen Ebene die Betriebsräte und Wirtschaftsausschüsse<br />

• auf der Unternehmensebene die Gesamtbetriebsräte, Wirtschaftsausschüsse<br />

und Aufsichtsräte<br />

• auf der Konzernebene die Konzernbetriebsräte und die dortigen<br />

Aufsichtsräte, sowie<br />

• auf der europäischen Ebene die Europäischen Betriebsräte!<br />

Die Errichtung und Arbeit der Gremien der Interessensvertretung stellt<br />

sich in den Unternehmen des Werkzeugmaschinenbaus in der Bundesrepublik<br />

Deutschland entsprechend der jeweiligen Unternehmens- bzw.<br />

Konzernstruktur natürlich sehr unterschiedlich dar. In jedem Fall können<br />

die vorhandenen Gremien bzw. entsprechend der Voraussetzungen neu<br />

zu schaffenden Gremien der Interessensvertretung durch neue Initiativen<br />

aktiviert werden! Insbesondere können Wirtschaftsausschüsse und<br />

Aufsichtsräte die Orte sein, in denen die Entwicklungsperspektiven des<br />

Unternehmens kontinuierlich zwischen Vertretern der Arbeitnehmerseite<br />

und dem Management diskutiert werden. Hier sollten all diejenigen<br />

Themen behandelt werden, die für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens<br />

relevant sind: Die Produkt (-innovationen) des Unternehmens, die<br />

Absatzmärkte, die nationalen und internationalen Konkurrenz- und<br />

Wettbewerbsverhältnisse und die Organisation des Unternehmens (inkl.<br />

Arbeitszeit, Arbeitsorganisation, Qualifizierung). Für diese Themen können<br />

die Arbeitnehmervertreter auch relevante Vergleichs- und Zielkennziffern<br />

bilden. Mit ihrer Hilfe kann festgelegt werden, welcher der Bereiche<br />

für das jeweilige Unternehmen elementar ist und besonders verfolgt<br />

werden sollte!<br />

Im Wirtschaftsausschuss können Betriebsräte z.B. das Wissen der Beschäftigten<br />

und ihre Produktions- und Prozessideen in den Entscheidungsprozess<br />

des Unternehmens mit dem Ziel einbringen, betriebswirtschaftliche<br />

Unternehmenskonzepte zu entwickeln, die auch auf Standort-<br />

und Beschäftigungssicherheit und nicht allein auf Kapitalrentabilität<br />

optimiert werden.<br />

Die ArbeitnehmervertreterInnen müssen in den jeweiligen Gremien versuchen,<br />

geeignete Regelungen durchzusetzen bzw. Beteiligungsstrukturen<br />

zu schaffen, die es den Beschäftigten und den gewerkschaftlichen<br />

Vertrauensleuten ermöglichen, sich aktiv mit ihren Ideen und Vorschlägen<br />

in die laufenden Prozesse im Unternehmen einzubringen.<br />

61<br />

Gremien der Interessenvertretung<br />

aufbauen und<br />

Aktivierung der<br />

Gremien durch<br />

neue Initiativen<br />

Wirtschaftsausschüsse<br />

als Innovationsmotoren

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