Branchenreport - IG Metall
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<strong>Branchenreport</strong> Werkzeugmaschinen 2006<br />
5.2.1. Gremien der Interessensvertretung als Innovationsmotoren<br />
nutzen<br />
Grundvoraussetzung einer effizienten und interessenorientierten Arbeitnehmervertretung<br />
in europa- oder weltweit agierenden Unternehmen<br />
des Werkzeugmaschinenbaus ist die Wahrnehmung aller Möglichkeiten<br />
auf den verschiedenen Ebenen der Interessensvertretung. In der Bundesrepublik<br />
Deutschland lässt sich dabei eine auf Einflussnahme und<br />
Gestaltung ausgerichtete gewerkschaftliche Betriebspolitik nur mit Aussicht<br />
auf Erfolg installieren, wenn in den Betrieben und Unternehmen<br />
alle Gremien der betrieblichen Interessenvertretung errichtet werden<br />
und verzahnt miteinander kooperieren. Dazu gehören:<br />
• auf der betrieblichen Ebene die Betriebsräte und Wirtschaftsausschüsse<br />
• auf der Unternehmensebene die Gesamtbetriebsräte, Wirtschaftsausschüsse<br />
und Aufsichtsräte<br />
• auf der Konzernebene die Konzernbetriebsräte und die dortigen<br />
Aufsichtsräte, sowie<br />
• auf der europäischen Ebene die Europäischen Betriebsräte!<br />
Die Errichtung und Arbeit der Gremien der Interessensvertretung stellt<br />
sich in den Unternehmen des Werkzeugmaschinenbaus in der Bundesrepublik<br />
Deutschland entsprechend der jeweiligen Unternehmens- bzw.<br />
Konzernstruktur natürlich sehr unterschiedlich dar. In jedem Fall können<br />
die vorhandenen Gremien bzw. entsprechend der Voraussetzungen neu<br />
zu schaffenden Gremien der Interessensvertretung durch neue Initiativen<br />
aktiviert werden! Insbesondere können Wirtschaftsausschüsse und<br />
Aufsichtsräte die Orte sein, in denen die Entwicklungsperspektiven des<br />
Unternehmens kontinuierlich zwischen Vertretern der Arbeitnehmerseite<br />
und dem Management diskutiert werden. Hier sollten all diejenigen<br />
Themen behandelt werden, die für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens<br />
relevant sind: Die Produkt (-innovationen) des Unternehmens, die<br />
Absatzmärkte, die nationalen und internationalen Konkurrenz- und<br />
Wettbewerbsverhältnisse und die Organisation des Unternehmens (inkl.<br />
Arbeitszeit, Arbeitsorganisation, Qualifizierung). Für diese Themen können<br />
die Arbeitnehmervertreter auch relevante Vergleichs- und Zielkennziffern<br />
bilden. Mit ihrer Hilfe kann festgelegt werden, welcher der Bereiche<br />
für das jeweilige Unternehmen elementar ist und besonders verfolgt<br />
werden sollte!<br />
Im Wirtschaftsausschuss können Betriebsräte z.B. das Wissen der Beschäftigten<br />
und ihre Produktions- und Prozessideen in den Entscheidungsprozess<br />
des Unternehmens mit dem Ziel einbringen, betriebswirtschaftliche<br />
Unternehmenskonzepte zu entwickeln, die auch auf Standort-<br />
und Beschäftigungssicherheit und nicht allein auf Kapitalrentabilität<br />
optimiert werden.<br />
Die ArbeitnehmervertreterInnen müssen in den jeweiligen Gremien versuchen,<br />
geeignete Regelungen durchzusetzen bzw. Beteiligungsstrukturen<br />
zu schaffen, die es den Beschäftigten und den gewerkschaftlichen<br />
Vertrauensleuten ermöglichen, sich aktiv mit ihren Ideen und Vorschlägen<br />
in die laufenden Prozesse im Unternehmen einzubringen.<br />
61<br />
Gremien der Interessenvertretung<br />
aufbauen und<br />
Aktivierung der<br />
Gremien durch<br />
neue Initiativen<br />
Wirtschaftsausschüsse<br />
als Innovationsmotoren