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Max Jüdel &CO.,Akt:Ges.

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9am Hebel verschiebbares keilförmiges Stück mit ihm gekuppelt, das durch die »Aufschneidfeder«in eine entsprechende Vertiefung am segmentartigen Ansatz des Zahnradsgezogen wird. Beim Ausklinken unterstützt ein Ansatz der Handfallenstange dasKupplungsstück und hält dieses beim Umstellen zwangläufig fest, so daß währenddieser Zeit die Verbindung zwischen Stellhebel und Zahnrad unlösbar ist. Beim Aufschneidender Weiche dagegen wird, unter Überwindung der Federkraft, der Kupplungskeilaus seiner Vertiefung herausgedrängt und dadurch das Zahnrad von dem eingeklinktenStellhebel losgelöst. Zugleich werden die in Frage kommenden Schubstangendes Stellwerks (und damit die betreffenden Signalhebel) gesperrt, da das Kupplungsstückund mit ihm die Handfallenstange zunächst durch die Aufschneidfeder und dann zwangläufigdurch einen Schleifkranz des Zahnrads angehoben und dabei der Verschlußhebelsoweit gedreht wird, daß sein Balken in eine Mittellage kommt, in der er die betreffendenSchubstangen verschließt. Das erfolgte Aufschneiden wird dem Wärter dadurcherkennbar, daß sich der segmentartige Ansatz des Zahnrads schief zum Hebel stellt.Die Weichenhebel sind vorn und hinten mit Schildern versehen, welche die Bezeichnungender zugehörigen W eichen tragen.Der Weichenhebel nach TaL 9 ist zur Aufstellung auf einem Turmstellwerk, wiees die vorbeschriebene TaL 8 zeigt, eingerichtet. Zur Ablenkung des Leitungsgestängesunter dem Stellwerk dienen dabei Winkelhebel nach TaL 23.Die Anordnung des Weichenhebels nach TaL 9 a ist für sogenannte Budenanlagenbestimmt, d. h. zur Aufstellung in eingeschossigen Stellwerksbuden. Bei derartigenStellwerken !ruhen die das Stellwerksbett tragenden Ständer auf eisernen Untersätzen,die in der Regel auf Steinfundamenten befestigt sind. Unter die Stellwerksständer istaußerdem ein Längs - U-Eisen geschraubt, das die Lager der Ablenkhebel für die <strong>Ges</strong>tängeleitungenträgt. Eine in zwei Gabeln endigende Stange verbindet das Zahnsegmentdes Weichenhebels direkt mit dem Ablenkhebel. Im übrigen entspricht dieser <strong>Ges</strong>tängeweichenhebelganz dem vorbeschriebenen nach TaL 9.Tat. 9a\Zchg. 4006d)Der Drahtzug-Weichenhebel nach TaL 9b ist zur Fernbedienung von Weichendurch Doppeldrahtleitung bestimmt.Der Weichenhebelbock steht frei auf dem Längs - U-Eisen des Stellwerks. DerStellhebel hat zwei den Endlagen der Weiche entsprechende, um 180 0 von einanderverschiedene Endstellungen , in denen er durch eine Federhandfalle an seinem Bockfestgeklinkt wird. Diese Handfalle wirkt, unter Vermittlung des Verschlußhebels , inderselben Weise auf die Schubstangen des Stellwerks ein, wie bei dem <strong>Ges</strong>tängeweichenhebelnach TaL 9.Die beiden Enden des Weichendrahtzugs sind um eine mit dem Stellhebel verbundeneSeilscheibe geschlungen und darauf befestigt. Zur Erzielung der Aufschneidbarkeitist zwischen Stellhebel und Seilscheibe eine federnde Keilkupplung eingeschaltet,deren Wirkungsweise beim Aufschneiden eine gleichartige ist wie beim Weichenhebelnach TaL 9.Beim Reißen eines Drahts bewirkt die Spannung im nicht gerissenen Draht einEntkuppeln der Seilscheibe vom Stellhebel und damit einen Verschluß der in Fragekommenden Signalhebel in derselben Weise wie beim Aufschneiden einer Weiche.Tat. 9b(Zchg. 4014)Der aufschneidbare Drahtzug-Weichenhebel nach TaL 9 c ist bezüglich der äußerenBauart und der Verschlußeinrichtung in gleicher Weise ausgebildet, wie der vorbeschriebeneWeichenhebel nach Taf. 9 b.2Tat. 9c(Zchg. 4010)

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