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Max Jüdel &CO.,Akt:Ges.

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13obere Begrenzung des Lagerbocks bildet. Bei MittelsteIlung des Fahrstraßenhebels istdas Ausklinken der betreffenden Signalkurbel in der Ruhelage dadurch verhindert, daßunter dem nach oben gerichteten Arm des Signalhebels ein nach vorn ragender Ansatzan der Verlängerung des Fahrstraßenhebels liegt. Erst wenn der Fahrstraßenhebel umgelegtist, kann der Signalhebel ausgeklinkt und in dem der Einstellung des Fahrstraßenhebelsentsprechenden Sinn umgelegt werden, während er nach der anderen Richtungan dem vorstehenden Ansatz des Fahrstraßenhebels seitlichen Widerstand findet. BeimUmlegen des Signalhebels wird der Verschluß des eingestellten Fahrstraßenhebels dadurchbewirkt, daß der Rand der Seiltrommel unter die nach unten ragende Verlängerungdes Fahrstraßenhebels tritt und diesen so lange festhält, bis die Seiltrommel in ihreRuhelage zurückgekehrt ist.Der in Grundstellung wagerecht liegende Arm des Fahrstraßenhebels dreht durchLenker und Kurbel eine über dem Verschlußkasten des Stellwerks angeordnete Welle,von der durch eine zweite Kurbel mit Lasche die zugehörige Fahrstraßenschubstangeverstellt wird. Diese Schubstange vermittelt in bekannter Weise die Abhängigkeitenzwischen den Fahrstraßenhebeln und den zugehörigen Weichenhebeln des Stellwerks.Weitere Schubstangen (Signalschubstangen) werden im Bedarfsfalle von den Signalhebelnmittels Schaltradverzahnung und Lenker durch eine unterhalb des Verschlußkastens gelagerteWelle angetrieben; sie dienen hauptsächlich zur Beeinflussung der Signalhebeldurch die an den Stellwerksenden aufzubauenden Einrichtungen für elektrische Streckenblockung.Zum Bedienen eines dreiarmigen Signals durch zwei Doppeldrahtzüge werden zweian gemeinsamem Bock angeordnete Signalhebel verwendet, von denen der mit einemFahrstraßenhebel ausgerüstete als Stellhebel, der andere als Kupplungshebel dient. Während1 Signalarm, nach Einstellen des Fahrstraßenhebels, durch Drehen des Stellhebelsnach der einen Seite ohne weiteres auf Fahrt gebracht wird, ist für 2 und 3 Arme zunächstder Kupplungshebel in der einen bezw. anderen Richtung umzustellen, bevor dasbetreffende Signalbild, durch Umlegen des Stellhebels nach der anderen Seite, hervorgerufenwerden kann. Durch Drehen des Kupplungshebels in der Richtung für 3 Armewird am Signal die Kupplung des dritten Armes mit dem zweiten bewirkt (vgl. TaL 88),während das Umlegen des Kupplungshebels für 2 Arme keinerlei Einfluß auf die Armstellungdes Signals hat. Die Abhängigkeiten mit den Weichenhebeln werden für 1 Armdurch den Fahrstraßenhebel, für 2 und 3 Arme durch den Kupplungshebel vermittelt,der eine zweite Fahrstraßenschubstange bewegt.Die zum Bedienen von Ausfahrsignalen verwendeten Umschlaghebel werden beimEinbeziehen der betreffenden Signale in die Streckenblockung mit -Unterwegssperrenversehen,die für beide Drehrichtungen der Signalhebel derart wirken, daß der Stellwerkswärtergezwungen ist, eine begonnene Rückbewegung von Fahrt auf Halt ganz biszur Haltlage durchzuführen.Der Signaldrahtzug ist mit einem Drahtseil um die Seiltrommel geschlungen, aufdieser befestigt und am Fuße des Lagerbocks über eine Druckrolle geführt.Zwischen den Fahrstraßenhebeln sowohl wie zwischen den Seiltrommeln tragen dieLagerböcke 'vorn Schilder, auf denen mit Pfeilen die zu den Umlegerichtungen gehörigenFahrten bezeichnet sind.Die Signalkurbeln nach TaL 14 hängen in Grundstellung senkrecht nach unten,können in beiden Richtungen ein oder zwei ganze Drehungen ausführen und klinkensich in den Endlagen an ihren Lagerböcken fest. Die zugehörigen Fahrstraßenkurbelnsitzen an den Böcken ihrer Signalkurbeln und werden parallel zu diesen, nach jeder Seiteum nicht ganz 180 0 umgelegt."al. 14(Zchg. 8!r)! v)

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