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Max Jüdel &CO.,Akt:Ges.

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32Oben trägt das <strong>Ges</strong>tell die Stütze der Sperrstange und den für beide Gewichtshebel gemeinsamenDrehzapfen. Das Spannwerk ist für Leitungslängen bis zu 650 m bestimmt.Tal. 49 Das Spannwerk nach TaL 49 besitzt, wie das vorbeschriebene, ein u-Eisengestell,(Zchg. 5465 m) woran Gewichtshebel und Sperrstange gelagert sind. Das eine der beiden Rollenpaareschwingt nicht mit, sondern dreht sich an einem festen Arm des Gerüsts. DiesesSpannwerk gleicht Längenänderungen in Drahtzügen bis zu 1000 m aus und besitzt danebeneine Abwicklungsfähigkeit von 0,7 m beim Leitungsbruch.Tal. 50(Zchg. 2208p)Das <strong>Ges</strong>tell des in der Weichenleitung anzuordnenden freistehenden Spannwerksnach Taf. 50 besteht aus LI - Eisen, die mit Unterzügen und Streben versehen sind. Anden u-Eisen sind der Drehzapfen für die zweiarmigen geraden Gewichtshebel und dieStütze für die Sperrstange angeordnet. Die vier unteren Leitungsrollen sind nicht schwingendausgebildet, sondern ebenfalls am <strong>Ges</strong>tell gelagert und werden bei unterirdischerDrahtzugführung durch einen Blechkasten abgedeckt. Das <strong>Ges</strong>tell wird zur Aufnahmevon 1, 2 oder 3 Spannwerken passend ausgeführt. Bezüglich Ausgleichfähigkeit und Reißwegentspricht dieses Spannwerk dem unter dem Stellwerk angeordneten nach Taf. 46.Tal. 51(Zchg. 9440 r)Tat. 52(Zchg. 3292 f)Tal. 53(Zchg. 5946e)Das <strong>Ges</strong>tell des in die Signalleitung einzuschaltenden freistehenden Spannwerksnach Taf. 51 besteht aus senkrechten LI-Eisen, die, mit Unterzügen und Streben versehen,in den Erdboden gesetzt werden. Die zweiarmigen Gewichtshebel sind oben anden u-Eisen gelagert, ebenso erfolgt die Stützung der Sperrstange und die Lagerungder zwei unteren Rollenpaare am <strong>Ges</strong>tell. Diese Leitungsrollen werden bei unterirdischerDrahtzugführung durch einen Blechkasten geschützt. Das Spannwerk ist für Leitungslängenbis zu 1000 m bestimmt und besitzt außerdem noch eine Abwicklungsfähigkeitvon 1,5 m, wodurch die zwangläufige HaltsteIlung von Signalen beim Reißen eines Leitungsstrangsgesichert wird.Bei diesem Spannwerk ist, ebenso wie bei den auch für Signalleitungen bestimmtenBauarten nach Taf. 47 und 53, das Gehänge der Sperrvorrichtung mit einer Rollenführungversehen, um das Fallen der Gewichte zu erleichtern.Das Spannwerk nach Taf. 52 kann zur Ausgleichung unterirdisch geführter Weichendrahtzügebis zu einer Leitungslänge von 350 m Verwendung finden und besitzt außerdemnoch eine Abwicklungsfähigkeit von 0,6 m bei Leitungsbruch.Die oberen Leitungsrollen sind zwischen wagerechten U-Eisen gelagert, an denenauch die zwischen den Hängegewichten hindurchtretende Sperrstange ihre Stützung findet.Die U-Eisen werden von einem aus Winkeleisen und Blechen gebildeten kastenförmigenGerüst getragen, mit dem sie in den Erdboden gesetzt sind. Oben an dem Kasten, indem sich die Spanngewichte auf- und abbewegen können, sind die Leitungskanäle angeschlossen.Das Spannwerk wird einfach und doppelt, d. h. für einen und zwei Doppeldrahtzüge,ausgeführt.Benachbarte Leitungsdrähte können mit durch den Kasten des Spannwerks geführtund erforderlichenfalls durch Führungsrollen gestützt werden, die am <strong>Ges</strong>tell des Spannwerksbefestigt sind.Das Spannwerk nach Taf. 53 hat ein Traggerüst aus vier senkrechten, untereinanderverstrebten U-Eisen, denen durch Unterzüge ein breites Auflager gegeben ist.Jedes Spanngewicht befindet sich mit seinem Gehänge an einer losen Rolle,über welche das Drahtseil der Leitung geschlungen ist. Die Gehänge der beiden losen

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