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Ökologischer Erläuterungsbericht - Stadt Weingarten

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Große Kreisstadt <strong>Weingarten</strong><strong>Stadt</strong>planungsamtDie Brennnesselbestände und die vielen Blütenpflanzen im Bereich IV (Humusdeponie) bieten den Schmet-terlingen und ihren Raupen gute Lebens- und Nahrungsbedingungen.KäferDer Moschuskäfer (Aromia moschata) ist der einzige Vertreter der Gattung "Aromia" in Europa. Sein Nameist auf ein stark moschusartig riechendes Sekret zurückzuführen, welches die Tiere aus Hinterbrustdrüsenabsondern können. Dieses wurde früher zum Parfümieren von Pfeifentabak verwendet. Bei den männlichenTieren sind die Fühler länger als der Körper. Die ausgewachsenen Moschusböcke ernähren sich von Pollenund ausfließenden Säften von Bäumen. Daher sind die Tiere unter anderem in Wäldern, insbesondere inTot- und Weichholzauen oder Parks auf Blüten anzutreffen. Durch Entwässerung und intensive forstwirt-schaftliche Nutzung verbleiben immer weniger Auwälder und Erlenbrüche, in denen sich die Larven entwickelnkönnen. Diese benötigen für ihre Entwicklung zum ausgewachsenen Käfer zwei bis drei Jahre. In dieserZeit ernähren sie sich bevorzugt vom Holz der Weiden. Aber auch andere Weichhölzer wie Pappeln oderErlen werden befallen. Besonders häufig erfolgt die Eiablage auf älteren, bereits anbrüchigen Bäumen. Einideales Habitat stellen Kopfweiden (Salix alba et viminalis) für diese Käferart dar. Im südlichen Bereich derHumusdeponie wurden an Silberweiden Fraßspuren dieses nach dem BNatschG besonders geschützten Kämitden vielen Unterschlupfmöglichkeiten (Unterholz, Steinhau-fers gefunden. Die Ruderalfläche dient ihm fen, usw.) als Überwinterungsfläche. Fraßspuren von Larven konnten an einer Salweide im südlichen Teilbeobachtet werden. Ein aldulter Moschusbock wurde von L .Ramos beobachtet.Abb. 25: Links: Fundstelle im südl. Bereich des Gehölzes zwischen den beiden Erdmulden . Mitte: Fraßspuren von bevorzugt imWeichholz einer Weide xylobiont lebenden Larven des Moschuskäfer Rechts: ein adulter Moschusbock (Beibeobachtungv. L. Ramos)Hummeln:Wie alle Hummeln sind auch die zwei beobachteten Arten nach dem BNatSchG besonders geschützt. In denRoten Listen gelten sie nicht als gefährdet.Abb. 26: Dunkle Erdhummel (links) und Steinhummel an einer Kronwicke.BP 156 „Kuenstraße Nord“, <strong>Ökologischer</strong> <strong>Erläuterungsbericht</strong>S. 18 von 55

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