OCEAN7 2015-06
Zwei große Reportagen lesen Sie in dieser Ausgabe: Ein Törn mit Kindern im familienfreundlichen Ionischen Meer. Und einen ausführlichen Fotobericht der weltumsegelnden Pitufa-Crew von den Marquesas in der Südsee.
Zwei große Reportagen lesen Sie in dieser Ausgabe: Ein Törn mit Kindern im familienfreundlichen Ionischen Meer. Und einen ausführlichen Fotobericht der weltumsegelnden Pitufa-Crew von den Marquesas in der Südsee.
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Sicherungsschein<br />
Strenge Bonitätsprüfung. Yacht-Pool entwickelte<br />
ein Deckungskonzept, mit dem de facto die Bürgschaft<br />
dafür übernommen wird, dass so etwas nicht passiert – und<br />
wenn es doch passiert, dass zumindest der finanzielle Schaden<br />
weitgehend übernommen wird. Wer bekommt nun einen<br />
Yacht-Pool Sicherungsschein? Dr. Friedrich Schöchl: „Die<br />
Yacht-Pool-Charter-Absicherung kann nur für Firmen erfolgen,<br />
die sich vorher einer entsprechenden Bonitätsüberprüfung<br />
durch uns unterzogen haben. D. h. in der Praxis, es sind jährlich<br />
sowohl die Bilanzen der Charteragentur als auch des<br />
entsprechenden Flottenbetreibers bei Yacht-Pool zur Prüfung<br />
einzureichen. Und nur bei entsprechend guter Bonität werden<br />
diese Firmen in das „Yacht-Pool Financial Security System“<br />
aufgenommen. Das heißt, nicht jede Charteragentur kann für<br />
jeden Flottenbetreiber beliebig einen Sicherungsschein ausgeben.<br />
Und nicht jede Charteragentur kann Mitglied des Yacht-<br />
Pool Financial Security Systems sein.“<br />
Die Idee der Insolvenzabsicherung zog natürlich auch Mitbewerber<br />
an. Nicht alle nahmen es dabei mit der Bonitätskontrolle<br />
immer so genau. „Die mangelhafte Kontrolle dieser Anbieter<br />
zeigte sich schon im Fall der Firma Ecker, wo Yacht-Pool<br />
bereits drei Jahre vor Eintritt der Insolvenz die Bürgschaften,<br />
also den Sicherungsschein, einstellte. Sicherungsschein ist eben<br />
nicht gleich Sicherungsschein,“ sagt Dr. Schöchl. Und weiter:<br />
„Wenn man es aber mit der Bonitätsprüfung nicht so genau<br />
nimmt, kann man auch Sicherungsscheine mit leichterer Hand<br />
ausgeben, weil das Risiko des Versicherers durch die niedrigeren<br />
Deckungssummen entsprechend minimiert ist. Allerdings<br />
vielfach unbemerkt zu Lasten des Charterkunden, weil<br />
sich nicht jeder in das Kleingedruckte vertieft – und es mitunter<br />
auch nicht für jeden so leicht verständlich ist. Versicherung<br />
ist deshalb eben auch viel Vertrauenssache“.<br />
Mehr Sicherheit<br />
für Charterer<br />
Kleiner Unterschied, große Wirkung. Weil<br />
eben nicht für jeden Flottenbetreiber ein Yacht-Pool Sicherungsschein<br />
aus genannten Gründen ausgegeben werden<br />
konnte, sahen sich Chartergesellschaften nach Alternativen um.<br />
Pantaenius bot in Kooperation mit der R+V Versicherung sozusagen<br />
einen Sicherungsschein „light“ an, der sich darin<br />
unterscheidet, dass die Bürgschaft pro Agentur und Flottenbetreiber<br />
auf maximal 20.000 Euro beschränkt ist. Schäden, die<br />
diese Summe übersteigen, sind von den betroffenen Charterern<br />
anteilig selbst zu tragen, indem ihre Ersatzleistungen entsprechend<br />
„gequotet“, d. h. entsprechend gekürzt werden.<br />
Dr. Schöchl: „Bei Yacht-<br />
Pool beträgt die Absicherung<br />
aller Schäden eines<br />
Jahres 500.000 Euro und<br />
soll im kommenden Jahr<br />
auf eine Million erhöht werden.“<br />
Dass ein Kunde seine<br />
Verluste nicht voll ersetzt<br />
bekommt, ist bei diesem<br />
System laut Dr. Schöchl<br />
deshalb nicht anzunehmen.<br />
Und war auch noch nie der<br />
Fall. Laut Insolvenzverwalter<br />
Simon Boes ergaben sich wohl auch deshalb in Bezug auf<br />
den Schadeneintritt erhebliche Unterschiede in Bezug auf die<br />
Kunden, die über einen R+V Sicherungsschein verfügten im<br />
Vergleich zu jenen, die über Yacht-Pool abgesichert waren.<br />
Da der Insolvenzverwalter an der Weiterführung des Unternehmens<br />
unter neuer Führung interessiert ist, unterstützte<br />
Yacht-Pool diese Initiative, indem sie spontan die offenen<br />
Restzahlungen, die von der Agentur nicht weitergeleitet wurden,<br />
für die über Yacht-Pool versicherten Kunden übernahm,<br />
sodass von diesen Kunden die Charter problemlos ohne Aufregung<br />
und Stress und ohne dem Risiko kein Schiff vorzufinden,<br />
angetreten werden konnte. Der Insolvenzverwalter berichtete,<br />
dass dagegen Pantaenius aufgrund der R+V-Bedingungen<br />
wohl zu Recht argumentierte, dass Ersatzzahlungen<br />
an die Charterer erst dann vorgenommen werden, wenn der<br />
Schaden tatsächlich eingetreten ist, weil ja erst dann festgestellt<br />
werden kann, was der Charterer an Ersatzleistung bekommt.<br />
Dies kann allerdings de facto erst geschehen, bis sich alle<br />
Geschädigten gemeldet haben und der Gesamtschaden geklärt<br />
ist. Übersteigt der Schaden für den Versicherer in diesem Fall<br />
die 20.000 Euro, bekommt also jeder Betroffene aliquot weniger,<br />
und um das gebuchte Schiff zu bekommen, muss er selbst<br />
die offene Chartergebühr vorerst nochmals selbst bezahlen<br />
oder erhält im ungünstigen Fall gar kein Schiff.<br />
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