OCEAN7 2015-06
Zwei große Reportagen lesen Sie in dieser Ausgabe: Ein Törn mit Kindern im familienfreundlichen Ionischen Meer. Und einen ausführlichen Fotobericht der weltumsegelnden Pitufa-Crew von den Marquesas in der Südsee.
Zwei große Reportagen lesen Sie in dieser Ausgabe: Ein Törn mit Kindern im familienfreundlichen Ionischen Meer. Und einen ausführlichen Fotobericht der weltumsegelnden Pitufa-Crew von den Marquesas in der Südsee.
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Dringende Anfragen an<br />
den Bundesminister für Verkehr<br />
Am 25.6.<strong>2015</strong> haben Sie, Herr Bundesminister für<br />
Verkehr, Ihre Unterschrift gesetzt unter zwei<br />
Verordnungen:<br />
a) Die Verordnung „Jachtführung-<br />
Prüfungsordnung – JachtPrO“, die das<br />
Prüfungswesen für den Erwerb des<br />
„International Certificate“ regelt.<br />
b) Eine Änderung der Seeschiffahrts-Verordnung<br />
(SeeSchFVO) und der<br />
Jachtzulassungsverordnung (JachtZulVO).<br />
Am 18.8.<strong>2015</strong>, nicht ganz zwei Monate nach der<br />
Veröffentlichung, waren die negativen Auswirkungen<br />
der ausgesprochen umständlichen und für<br />
Österreicher nachteiligen Inhalte dieser Verordnungen<br />
schon so weit sichtbar, dass eine Gruppe von<br />
Prüfungsorganisationen sich mit einer Petition an<br />
Sie gewendet haben.<br />
In keinem europäischen Küstenstaat gibt es derart<br />
hohe Auflagen sowohl für Prüfer als auch für<br />
Prüflinge. In Deutschland sind die Voraussetzungen<br />
beispielsweise für ein „International Certificate“, das<br />
dem österreichischen FB2 Motor und Segel<br />
entspricht: 300 Seemeilen mit einem Segelboot. Der<br />
Österreicher muss nachweisen: 500 Seemeilen auf<br />
einem Segelboot, 100 Seemeilen auf einem<br />
Motorboot und er muss eine Praxisprüfung auf<br />
einem Segelboot machen (auf dem unter anderen<br />
die Manöver unter der Antriebsart „Antriebsmaschine“<br />
geprüft werden), und auf einem Motorboot<br />
(auf dem dieselben Manöver unter der Antriebsart<br />
„Antriebsmaschine“ nochmals geprüft werden).<br />
Sehr geehrter Herr Bundesminister, sind österreichi-<br />
Certificate M&S“ besitzen. Auch aus dieser Sicht ist<br />
die extreme Trennung von Motorboot und Segelboot<br />
in Ihrer Verordnung unverständlich und absolut<br />
nicht marktgerecht.<br />
Darüber hinaus sind die Mehrkosten, die den<br />
österreichischen Yachtskippern durch diese<br />
Verordnungen entstehen, unakzeptabel. Jeder kann<br />
sich ausrechnen, was zusätzliche Seemeilen und<br />
zusätzliche Prüfungen kosten, wir sprechen<br />
jedenfalls von guten dreistelligen Eurobeträgen.<br />
Ist das wirklich Ihre Absicht, Herr Bundesminister?<br />
Zu dem Thema „Trennung von Motor- und<br />
Segelbooten“ muss ich Sie auf einen prinzipiellen<br />
Fehler in Ihren Verordnungen hinweisen:<br />
Das „International Certificate“ wird ausgestellt für<br />
„M“ = „motorized craft“ und „S“ = „sailing craft“.<br />
Ich darf das der Deutlichkeit halber kurz<br />
übersetzen: „M“ = „motorisiertes Fahrzeug“ und „S“<br />
= „segelndes Fahrzeug“.<br />
Es ist also nicht die Rede von Bootstypen wie<br />
„Segeljacht“ oder „Motorjacht“, wie das in Ihrer<br />
Verordnung der Fall ist, sondern von der Tatsache<br />
wie ein Fahrzeug angetrieben wird, also der<br />
Antriebsart.<br />
Der deutsche Sportbootführerschein wird daher<br />
ausgestellt für das Führen von Yachten unter<br />
„Antriebsmaschine“ oder unter „Antriebsmaschine<br />
und unter Segel“, also bezogen auf die Antriebsart<br />
des Fahrzeuges. Ein Motorboot hat nur eine<br />
Antriebsart, nämlich „Antriebsmaschine“, ein<br />
Segelboot hat zwei Antriebsarten, „Antriebsmaschine<br />
und Segel“.<br />
News November/Dezember <strong>2015</strong><br />
Ungereimtheiten. Ich habe die Vermutung, dass<br />
diese Ungereimtheiten nicht im Ministerium<br />
ausgedacht wurden, da ich Hinweise dafür habe,<br />
dass nicht gut informierte oder einseitig agierende<br />
Sachverständige den Verordnungstext beeinflusst<br />
haben.<br />
Es ist nicht angebracht an dieser Stelle mehr<br />
darüber zu sagen, ich würde aber sehr gerne ein<br />
Gespräch mit Ihnen, Herr Bundesminister, unter<br />
vier Augen haben und Ihnen mein Wissen zur<br />
Verfügung stellen.<br />
Ich bitte Sie, Herr Bundesminister, die Verordnungen<br />
in Ordnung zu bringen, ich helfe gerne dabei.<br />
Die Verordnungen müssen international<br />
anerkannten Maßstäben gerecht werden, einfacher<br />
werden und für die österreichischen Yachtsportler<br />
akzeptabel.<br />
Mit vorzüglicher Hochachtung,<br />
Harald Melwisch<br />
Nachrichten<br />
für die<br />
Schifffahrt<br />
der OSB<br />
Baggerarbeiten<br />
Fluss Donau im Bereich Krems, Strom-km 1999.4<br />
bis 2003.1 bis 30. November <strong>2015</strong> Montag bis<br />
Freitag von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr besondere<br />
Vorsicht, Sog und Wellenschlag vermeiden im<br />
ganzen Bereich.<br />
Schiffstyp: Segelyacht | Antriebsart: Segel oder Motor<br />
Schraube Ruder Schraube Ruder<br />
sche Yachtskipper um sovieles ungeschickter, dass sie<br />
doppelt soviele Seemeilen absolvieren müssen und<br />
dieselben Manöver zweimal geprüft werden müssen?<br />
Ich höre jetzt schon in Ihrer Antwort, dass meine<br />
Rechnung nicht stimmt, weil die österreichischen<br />
Yachtskipper entweder mit Motorbooten oder mit<br />
Segelbooten fahren wollen, aber nicht beide<br />
Berechtigungen erwerben wollen.<br />
Wer wissen will, was die österreichischen<br />
Yachtskipper wollen, der braucht nur nachsehen,<br />
welche „International Certificates“ in den letzten<br />
Jahren ausgestellt wurden.<br />
Ich kann es Ihnen verraten: Die überwiegende<br />
Mehrheit möchte unter „Antriebsmaschine und<br />
Segel“ fahren dürfen, also ein „International<br />
Schiffstyp: Motoryacht | Antriebsart: Motor<br />
In Österreich ist das für die Binnengewässer auch so<br />
geregelt, es gibt ein Schiffsführerpatent für<br />
Motorfahrzeuge (ab 4,4kW). Motorfahrzeuge sind<br />
dabei Fahrzeuge welche durch einen Motor<br />
angetrieben werden, also auch Segelboote, wenn sie<br />
in der Antriebsart Motorantrieb fahren.<br />
Die beiden Verordnungen über das „International<br />
Certificate“ weichen von diesen international und<br />
im österreichischen Schifffahrtsgesetz anerkannten<br />
Tatsachen ab. Das österreichische „International<br />
Certificate“ ist damit falsch interpretiert, da es für<br />
einen Bootstyp ausgestellt wird, nicht für eine<br />
Antriebsart.<br />
Sehr geehrter Herr Verkehrsminister, in diesen<br />
beiden Verordnungen befinden sich leider viele<br />
Sonstiges<br />
Durchfahrtshöhe Straßen- und Eisenbahnbrücke<br />
Linz, Strom-km 2133.8 bis 31. Dezember <strong>2015</strong><br />
Montag bis Freitag: Durchfahrtshöhe verringert<br />
um 1,5 m in veränderlicher Position wegen<br />
Revisionsarbeiten an der Eisenbahnbrücke Linz,<br />
besondere Vorsicht im ganzen Bereich. Der<br />
Arbeitsbereich ist mit Schifffahrtszeichen gemäß<br />
der WVO gekennzeichnet.<br />
Arbeiten im Bereich Grein. Straßenbrücke<br />
Grein, Strom-km 2080.8 bis 2080.8 bis 15.<br />
November <strong>2015</strong> 19.00 Uhr für alle Fahrzeuge in<br />
der Bergfahrt: teilweise Sperre im linken<br />
Bereich. Ergänzende Informationen über<br />
http://nts.doris.bmvit.gv.at/Download?<br />
attachement=20<strong>06</strong>00024000000<strong>06</strong>41<br />
Verfügbare Breite Erdberger Brücke, Wiener<br />
Donaukanal Strom-km 10.4, bis 31. Dezember<br />
<strong>2015</strong>: verfügbare Breite höchstens 28 m im<br />
ganzen Bereich wegen Bauarbeiten.