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OCEAN7 2015-06

Zwei große Reportagen lesen Sie in dieser Ausgabe: Ein Törn mit Kindern im familienfreundlichen Ionischen Meer. Und einen ausführlichen Fotobericht der weltumsegelnden Pitufa-Crew von den Marquesas in der Südsee.

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Dringende Anfragen an<br />

den Bundesminister für Verkehr<br />

Am 25.6.<strong>2015</strong> haben Sie, Herr Bundesminister für<br />

Verkehr, Ihre Unterschrift gesetzt unter zwei<br />

Verordnungen:<br />

a) Die Verordnung „Jachtführung-<br />

Prüfungsordnung – JachtPrO“, die das<br />

Prüfungswesen für den Erwerb des<br />

„International Certificate“ regelt.<br />

b) Eine Änderung der Seeschiffahrts-Verordnung<br />

(SeeSchFVO) und der<br />

Jachtzulassungsverordnung (JachtZulVO).<br />

Am 18.8.<strong>2015</strong>, nicht ganz zwei Monate nach der<br />

Veröffentlichung, waren die negativen Auswirkungen<br />

der ausgesprochen umständlichen und für<br />

Österreicher nachteiligen Inhalte dieser Verordnungen<br />

schon so weit sichtbar, dass eine Gruppe von<br />

Prüfungsorganisationen sich mit einer Petition an<br />

Sie gewendet haben.<br />

In keinem europäischen Küstenstaat gibt es derart<br />

hohe Auflagen sowohl für Prüfer als auch für<br />

Prüflinge. In Deutschland sind die Voraussetzungen<br />

beispielsweise für ein „International Certificate“, das<br />

dem österreichischen FB2 Motor und Segel<br />

entspricht: 300 Seemeilen mit einem Segelboot. Der<br />

Österreicher muss nachweisen: 500 Seemeilen auf<br />

einem Segelboot, 100 Seemeilen auf einem<br />

Motorboot und er muss eine Praxisprüfung auf<br />

einem Segelboot machen (auf dem unter anderen<br />

die Manöver unter der Antriebsart „Antriebsmaschine“<br />

geprüft werden), und auf einem Motorboot<br />

(auf dem dieselben Manöver unter der Antriebsart<br />

„Antriebsmaschine“ nochmals geprüft werden).<br />

Sehr geehrter Herr Bundesminister, sind österreichi-<br />

Certificate M&S“ besitzen. Auch aus dieser Sicht ist<br />

die extreme Trennung von Motorboot und Segelboot<br />

in Ihrer Verordnung unverständlich und absolut<br />

nicht marktgerecht.<br />

Darüber hinaus sind die Mehrkosten, die den<br />

österreichischen Yachtskippern durch diese<br />

Verordnungen entstehen, unakzeptabel. Jeder kann<br />

sich ausrechnen, was zusätzliche Seemeilen und<br />

zusätzliche Prüfungen kosten, wir sprechen<br />

jedenfalls von guten dreistelligen Eurobeträgen.<br />

Ist das wirklich Ihre Absicht, Herr Bundesminister?<br />

Zu dem Thema „Trennung von Motor- und<br />

Segelbooten“ muss ich Sie auf einen prinzipiellen<br />

Fehler in Ihren Verordnungen hinweisen:<br />

Das „International Certificate“ wird ausgestellt für<br />

„M“ = „motorized craft“ und „S“ = „sailing craft“.<br />

Ich darf das der Deutlichkeit halber kurz<br />

übersetzen: „M“ = „motorisiertes Fahrzeug“ und „S“<br />

= „segelndes Fahrzeug“.<br />

Es ist also nicht die Rede von Bootstypen wie<br />

„Segeljacht“ oder „Motorjacht“, wie das in Ihrer<br />

Verordnung der Fall ist, sondern von der Tatsache<br />

wie ein Fahrzeug angetrieben wird, also der<br />

Antriebsart.<br />

Der deutsche Sportbootführerschein wird daher<br />

ausgestellt für das Führen von Yachten unter<br />

„Antriebsmaschine“ oder unter „Antriebsmaschine<br />

und unter Segel“, also bezogen auf die Antriebsart<br />

des Fahrzeuges. Ein Motorboot hat nur eine<br />

Antriebsart, nämlich „Antriebsmaschine“, ein<br />

Segelboot hat zwei Antriebsarten, „Antriebsmaschine<br />

und Segel“.<br />

News November/Dezember <strong>2015</strong><br />

Ungereimtheiten. Ich habe die Vermutung, dass<br />

diese Ungereimtheiten nicht im Ministerium<br />

ausgedacht wurden, da ich Hinweise dafür habe,<br />

dass nicht gut informierte oder einseitig agierende<br />

Sachverständige den Verordnungstext beeinflusst<br />

haben.<br />

Es ist nicht angebracht an dieser Stelle mehr<br />

darüber zu sagen, ich würde aber sehr gerne ein<br />

Gespräch mit Ihnen, Herr Bundesminister, unter<br />

vier Augen haben und Ihnen mein Wissen zur<br />

Verfügung stellen.<br />

Ich bitte Sie, Herr Bundesminister, die Verordnungen<br />

in Ordnung zu bringen, ich helfe gerne dabei.<br />

Die Verordnungen müssen international<br />

anerkannten Maßstäben gerecht werden, einfacher<br />

werden und für die österreichischen Yachtsportler<br />

akzeptabel.<br />

Mit vorzüglicher Hochachtung,<br />

Harald Melwisch<br />

Nachrichten<br />

für die<br />

Schifffahrt<br />

der OSB<br />

Baggerarbeiten<br />

Fluss Donau im Bereich Krems, Strom-km 1999.4<br />

bis 2003.1 bis 30. November <strong>2015</strong> Montag bis<br />

Freitag von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr besondere<br />

Vorsicht, Sog und Wellenschlag vermeiden im<br />

ganzen Bereich.<br />

Schiffstyp: Segelyacht | Antriebsart: Segel oder Motor<br />

Schraube Ruder Schraube Ruder<br />

sche Yachtskipper um sovieles ungeschickter, dass sie<br />

doppelt soviele Seemeilen absolvieren müssen und<br />

dieselben Manöver zweimal geprüft werden müssen?<br />

Ich höre jetzt schon in Ihrer Antwort, dass meine<br />

Rechnung nicht stimmt, weil die österreichischen<br />

Yachtskipper entweder mit Motorbooten oder mit<br />

Segelbooten fahren wollen, aber nicht beide<br />

Berechtigungen erwerben wollen.<br />

Wer wissen will, was die österreichischen<br />

Yachtskipper wollen, der braucht nur nachsehen,<br />

welche „International Certificates“ in den letzten<br />

Jahren ausgestellt wurden.<br />

Ich kann es Ihnen verraten: Die überwiegende<br />

Mehrheit möchte unter „Antriebsmaschine und<br />

Segel“ fahren dürfen, also ein „International<br />

Schiffstyp: Motoryacht | Antriebsart: Motor<br />

In Österreich ist das für die Binnengewässer auch so<br />

geregelt, es gibt ein Schiffsführerpatent für<br />

Motorfahrzeuge (ab 4,4kW). Motorfahrzeuge sind<br />

dabei Fahrzeuge welche durch einen Motor<br />

angetrieben werden, also auch Segelboote, wenn sie<br />

in der Antriebsart Motorantrieb fahren.<br />

Die beiden Verordnungen über das „International<br />

Certificate“ weichen von diesen international und<br />

im österreichischen Schifffahrtsgesetz anerkannten<br />

Tatsachen ab. Das österreichische „International<br />

Certificate“ ist damit falsch interpretiert, da es für<br />

einen Bootstyp ausgestellt wird, nicht für eine<br />

Antriebsart.<br />

Sehr geehrter Herr Verkehrsminister, in diesen<br />

beiden Verordnungen befinden sich leider viele<br />

Sonstiges<br />

Durchfahrtshöhe Straßen- und Eisenbahnbrücke<br />

Linz, Strom-km 2133.8 bis 31. Dezember <strong>2015</strong><br />

Montag bis Freitag: Durchfahrtshöhe verringert<br />

um 1,5 m in veränderlicher Position wegen<br />

Revisionsarbeiten an der Eisenbahnbrücke Linz,<br />

besondere Vorsicht im ganzen Bereich. Der<br />

Arbeitsbereich ist mit Schifffahrtszeichen gemäß<br />

der WVO gekennzeichnet.<br />

Arbeiten im Bereich Grein. Straßenbrücke<br />

Grein, Strom-km 2080.8 bis 2080.8 bis 15.<br />

November <strong>2015</strong> 19.00 Uhr für alle Fahrzeuge in<br />

der Bergfahrt: teilweise Sperre im linken<br />

Bereich. Ergänzende Informationen über<br />

http://nts.doris.bmvit.gv.at/Download?<br />

attachement=20<strong>06</strong>00024000000<strong>06</strong>41<br />

Verfügbare Breite Erdberger Brücke, Wiener<br />

Donaukanal Strom-km 10.4, bis 31. Dezember<br />

<strong>2015</strong>: verfügbare Breite höchstens 28 m im<br />

ganzen Bereich wegen Bauarbeiten.

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