Holzwirtschaft | w.news 06.2016
06.2016 | Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: • Holzwirtschaft • Bildungsmessen • Advertorial B4B Themenmagazin
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R E C H T + R AT<br />
RISIKO INSOLVENZ<br />
Auswirkungen der Gesetzesreform auf Unternehmen<br />
mit Kunden in finanzieller<br />
Schieflage.<br />
VO N K A R S T E N K I E S E L U N D<br />
D R. D I E T M A R H A F FA<br />
Gerät ein Kunde in finanzielle<br />
Schieflage, kann die weitere<br />
Belieferung beziehungsweise<br />
Leistungserbringung an diesen<br />
zu erheblichen wirtschaftlichen<br />
Gefahren für das leistende<br />
Unternehmen führen. Der eigentliche<br />
Forderungsausfall im Falle der Insolvenz<br />
des Kunden ist dabei häufig noch<br />
das geringste Problem. Die Risiken sind<br />
durch straffes Forderungsmanagement<br />
und bei der Lieferung von Waren durch<br />
eine Warenkreditversicherung in den<br />
Griff zu bekommen. Erheblich höhere<br />
Schäden drohen durch die spätere Rückforderung<br />
bereits verbuchter Geldeingänge<br />
durch den Insolvenzverwalter wegen<br />
Insolvenzanfechtung.<br />
Kenntnis von Liquiditätsproblemen des<br />
Kunden als Risiko<br />
Wusste der Lieferant von Liquiditätsproblemen<br />
des Kunden, verlangt der<br />
Insolvenzverwalter im Extremfall die<br />
Erstattung der in den letzten zehn Jahren<br />
vom Lieferanten erlangten Zahlungen.<br />
Unter Umständen kann es dabei<br />
genügen, wenn man dem später insolventen<br />
Kunden mit Zahlungsvereinbarungen<br />
wie Stundungen oder Ratenzahlungsvereinbarungen<br />
entgegenkommen<br />
wollte. Gestützt werden solche<br />
Forderungen auf die sog. Vorsatzanfechtung<br />
nach § 133 InsO. Der Wortlaut<br />
der Norm fordert den vom Insolvenzverwalter<br />
nachzuweisenden Vorsatz einer<br />
Gläubigerbenachteiligung beim handelnden<br />
Schuldner und die Kenntnis davon<br />
beim späteren Anfechtungsgegner. Der<br />
Bundesgerichtshof legt die Norm derzeit<br />
sehr weit aus. Bereits bei Kennt-<br />
60 w.<strong>news</strong> JUNI 2016