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Holzwirtschaft | w.news 06.2016

06.2016 | Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: • Holzwirtschaft • Bildungsmessen • Advertorial B4B Themenmagazin

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R E C H T + R AT<br />

Die Reform der Anfechtungsvorschriften<br />

soll unter anderem für eine Entlastung<br />

des Wirtschaftsverkehrs vor unverhältnismäßigen<br />

und unkalkulierbaren Risiken<br />

aus der Vorsatzanfechtung sorgen.<br />

Insbesondere bei Gewährung von Zahlungserleichterungen<br />

an später insolvente<br />

Kunden und Erhalt einer Zahlung<br />

kurz nach der Leistung soll sich die<br />

Situa tion für die leistenden Unternehmen<br />

verbessern. Die für die Vorsatz -<br />

anfechtung wichtigsten Eckpunkte der<br />

Reform sind die Folgenden:<br />

æ Die Anfechtungsfrist wird auf grundsätzlich<br />

vier Jahre – statt bisher zehn<br />

Jahre – reduziert.<br />

æ Bei gewöhnlichen und unverdächtigen<br />

Zahlungen werden die Anforderungen<br />

im Hinblick auf die vom Insolvenzverwalter<br />

nachzuweisenden Kenntnisse<br />

der Beteiligten von der Liquiditätslage<br />

erhöht.<br />

æ Die Vereinbarung von Ratenzahlungsvereinbarungen<br />

und sonstigen Zahlungserleichterungen<br />

führt nicht grundsätzlich<br />

dazu, dass hieraus die schädlichen<br />

Kenntnisse desjenigen hergeleitet<br />

werden können, der zuvor die<br />

Zahlungserleichterung gewährt hat.<br />

æ Die bestehende Privilegierung bei unmittelbarem<br />

Austausch von Leistungen<br />

an späteren Insolvenzschuldner<br />

einerseits und dessen Zahlungen hierauf<br />

an den Lieferanten anderseits wird<br />

gesetzlich normiert und ausgebaut.<br />

æ In den verbleibenden Fällen wird die<br />

Verzinsungspflicht für zu erstattende<br />

Zahlungen eingeschränkt.<br />

Die Reform wird die Anfechtungsmöglichkeiten<br />

der Insolvenzverwalter<br />

zwar einschränken und die Risiken<br />

reduzieren. Allerdings werden nicht alle<br />

als problematisch erachteten Fälle gelöst<br />

und die Auslegung der Neuregelungen<br />

durch den Bundesgerichtshof ist noch<br />

offen. Die Rechtsunsicherheit für die<br />

Betroffenen wird somit durch die Reform<br />

nicht vollständig beseitigt.<br />

Risikominimierung weiter ratsam<br />

Von der für leistende Unternehmen<br />

positiven Reform werden nur solche Fälle<br />

erfasst, bei denen das Insolvenzverfahren<br />

nach ihrem Inkrafttreten eröffnet wird.<br />

Auch sind die Auswirkungen der Reform<br />

”Sind beim<br />

Kunden erste<br />

Krisenanzeichen<br />

ersichtlich,<br />

ist ein straffes<br />

Forderungs -<br />

management<br />

erforderlich.<br />

“<br />

im Einzelnen noch unklar. Warenkreditversicherer<br />

bieten ihren Kunden seit einiger<br />

Zeit spezielle Anfechtungsversicherungen<br />

an, die für Lieferanten sinnvoll<br />

sein können. Allerdings ist der Schutz<br />

für den Warenlieferanten mit zusätzlichen<br />

Kosten verbunden; auch sind nicht<br />

alle Risiken versicherbar.<br />

Alle leistenden Unternehmen sind da -<br />

her gut beraten, die aktuell bestehenden<br />

Möglichkeiten zur Risikominimierung<br />

durch eine rechtzeitige und vorsorgende<br />

Gestaltung zu nutzen. Bereits vor<br />

einer wirtschaftlichen Krise des Kunden<br />

sollte die Möglichkeiten einer wirksamen<br />

Besicherung von Forderungen<br />

durch die üblichen Sicherungsrechte wie<br />

den einfachen Eigentumsvorbehalt genutzt<br />

werden. Sind beim Kunden erste<br />

Krisenanzeichen ersichtlich, ist ein straffes<br />

Forderungsmanagement erforderlich<br />

und muss durchgehalten werden. Insbesondere<br />

wenn es neben Anfragen zu<br />

Ratenzahlungen oder Stundungen weitere<br />

Hinweise auf Liquiditätsprobleme<br />

gibt, ist auch künftig Vorsicht geboten.<br />

Die Vereinbarung von Vorkasse oder<br />

kurzen Zahlungszielen mit geeigneten<br />

Tilgungsbestimmungen bezüglich der<br />

neuen Lieferungen oder Leistungen können<br />

zusätzliche Sicherheit bringen. Wenn<br />

der Kunde sich erkennbar in einem fortgeschrittenen<br />

und länger andauernden<br />

Krisenstadium befindet und die Geschäftsbeziehung<br />

dennoch fortgesetzt werden<br />

soll, kann die Vorlage eines Sanierungsgutachtens<br />

helfen. Von Finanzierern wird<br />

ein erfolgversprechendes Sanierungskonzept<br />

für die Bereitstellung finanzieller<br />

Mittel in einer Sanierungsphase ohnehin<br />

regelmäßig gefordert.<br />

DIE AUTOREN<br />

Karsten Kiesel ist Rechtsanwalt bei der<br />

Schultze & Braun GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft<br />

in Stuttgart und berät Unternehmen<br />

unter anderem bei der Vermeidung und Abwehr<br />

von Insolvenzanfechtungsansprüchen.<br />

Dr. Dietmar Haffa ist Rechtsanwalt, Fachanwalt<br />

für Insolvenzrecht, Dipl.-Betriebswirt (BA)<br />

und Insolvenzverwalter bei Schultze & Braun<br />

an den Standorten in Heilbronn und Stuttgart.<br />

62 w.<strong>news</strong> JUNI 2016

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