Holzwirtschaft | w.news 06.2016
06.2016 | Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: • Holzwirtschaft • Bildungsmessen • Advertorial B4B Themenmagazin
06.2016 | Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: • Holzwirtschaft • Bildungsmessen • Advertorial B4B Themenmagazin
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
R E C H T + R AT<br />
URLAUBSZEIT –<br />
WAS ARBEITGEBER<br />
BEACHTEN MÜSSEN<br />
Der Sommer kommt, die Urlaubszeit beginnt.<br />
Bei vielen Personalverantwortlichen<br />
in der Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken<br />
tauchen im jährlichen Rhythmus ähnliche<br />
Rechtsfragen zum Urlaubsanspruch<br />
auf. Grund genug, die häufigsten Fragen<br />
zum Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz<br />
allgemein zu beantworten.<br />
VO N F R A N K WA L D B Ü ß E R<br />
D<br />
as Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)<br />
gewährt einen Mindestanspruch.<br />
Oftmals sind auch einzelvertragliche<br />
Regelungen zum<br />
Urlaubsanspruch in Arbeitsverträgen<br />
enthalten. Solche Klauseln<br />
müssen sich in dem Rahmen bewegen,<br />
den das BUrlG vorschreibt. Vertragliche<br />
Abweichungen zu Gunsten des Arbeitnehmers<br />
sind möglich. Eine Unterschreitung<br />
dieses Anspruchs ist nicht möglich.<br />
Bei Tarifbindung ist, sofern vorgegeben,<br />
der tarifvertragliche Rahmen entscheidend.<br />
Wie viel Urlaub steht Arbeitnehmern zu?<br />
Dem Arbeitnehmer stehen mindestens<br />
vier Wochen Urlaub pro Kalenderjahr<br />
zu. Im Rahmen der 5-Tage-Woche<br />
ergibt sich demnach ein Anspruch auf<br />
mindestens 20 Urlaubstage im Jahr.<br />
Wenn jemand in Teilzeit beispielsweise<br />
drei Tage pro Woche berufstätig ist,<br />
sind demnach mindestens zwölf Tage<br />
Urlaub zu gewähren.<br />
Was geschieht, wenn ein Arbeitnehmer<br />
unter dem Jahr ausscheidet?<br />
Der Urlaub, der nicht in Urlaubszeit<br />
gewährt werden kann, muss abgegolten<br />
werden. Hierzu muss ermittelt werden,<br />
wie viel ein einzelner Urlaubstag wert<br />
ist. Als Berechnungsbasis dient der<br />
durchschnittliche Verdienst der vergangenen<br />
13 Wochen (Quartalsgehalt). Der<br />
vollständige Jahresurlaubsanspruch entsteht<br />
erstmals nach einer Wartezeit von<br />
sechs Monaten. Ein Arbeitnehmer erwirbt<br />
bei Neueinstellung während dieser Wartezeit<br />
pro Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs.<br />
Nach sechs Monaten erwirbt der<br />
Arbeitnehmer erstmals den vollständigen<br />
Jahresurlaubsanspruch. Entscheidend ist<br />
hierbei der Zeitmonat, nicht der Kalendermonat.<br />
Bei der Abgeltung des Urlaubes gibt<br />
es eine Besonderheit zur Jahresmitte. Ein<br />
Arbeitnehmer, der in der ersten Jahreshälfte<br />
mit Resturlaub aus dem Unternehmen<br />
ausscheidet, bekommt pro Monat<br />
ein Zwölftel des Jahresurlaubs abge -<br />
golten. Tritt der gleiche Sachverhalt in<br />
der zweiten Jahreshälfte auf, muss dem<br />
Arbeitnehmer der gesamte Jahresrestur -<br />
laub abgegolten werden. Eine Zwölfte-<br />
64 w.<strong>news</strong> JUNI 2016