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Holzwirtschaft | w.news 06.2016

06.2016 | Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: • Holzwirtschaft • Bildungsmessen • Advertorial B4B Themenmagazin

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R E C H T + R AT<br />

URLAUBSZEIT –<br />

WAS ARBEITGEBER<br />

BEACHTEN MÜSSEN<br />

Der Sommer kommt, die Urlaubszeit beginnt.<br />

Bei vielen Personalverantwortlichen<br />

in der Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken<br />

tauchen im jährlichen Rhythmus ähnliche<br />

Rechtsfragen zum Urlaubsanspruch<br />

auf. Grund genug, die häufigsten Fragen<br />

zum Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz<br />

allgemein zu beantworten.<br />

VO N F R A N K WA L D B Ü ß E R<br />

D<br />

as Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)<br />

gewährt einen Mindestanspruch.<br />

Oftmals sind auch einzelvertragliche<br />

Regelungen zum<br />

Urlaubsanspruch in Arbeitsverträgen<br />

enthalten. Solche Klauseln<br />

müssen sich in dem Rahmen bewegen,<br />

den das BUrlG vorschreibt. Vertragliche<br />

Abweichungen zu Gunsten des Arbeitnehmers<br />

sind möglich. Eine Unterschreitung<br />

dieses Anspruchs ist nicht möglich.<br />

Bei Tarifbindung ist, sofern vorgegeben,<br />

der tarifvertragliche Rahmen entscheidend.<br />

Wie viel Urlaub steht Arbeitnehmern zu?<br />

Dem Arbeitnehmer stehen mindestens<br />

vier Wochen Urlaub pro Kalenderjahr<br />

zu. Im Rahmen der 5-Tage-Woche<br />

ergibt sich demnach ein Anspruch auf<br />

mindestens 20 Urlaubstage im Jahr.<br />

Wenn jemand in Teilzeit beispielsweise<br />

drei Tage pro Woche berufstätig ist,<br />

sind demnach mindestens zwölf Tage<br />

Urlaub zu gewähren.<br />

Was geschieht, wenn ein Arbeitnehmer<br />

unter dem Jahr ausscheidet?<br />

Der Urlaub, der nicht in Urlaubszeit<br />

gewährt werden kann, muss abgegolten<br />

werden. Hierzu muss ermittelt werden,<br />

wie viel ein einzelner Urlaubstag wert<br />

ist. Als Berechnungsbasis dient der<br />

durchschnittliche Verdienst der vergangenen<br />

13 Wochen (Quartalsgehalt). Der<br />

vollständige Jahresurlaubsanspruch entsteht<br />

erstmals nach einer Wartezeit von<br />

sechs Monaten. Ein Arbeitnehmer erwirbt<br />

bei Neueinstellung während dieser Wartezeit<br />

pro Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs.<br />

Nach sechs Monaten erwirbt der<br />

Arbeitnehmer erstmals den vollständigen<br />

Jahresurlaubsanspruch. Entscheidend ist<br />

hierbei der Zeitmonat, nicht der Kalendermonat.<br />

Bei der Abgeltung des Urlaubes gibt<br />

es eine Besonderheit zur Jahresmitte. Ein<br />

Arbeitnehmer, der in der ersten Jahreshälfte<br />

mit Resturlaub aus dem Unternehmen<br />

ausscheidet, bekommt pro Monat<br />

ein Zwölftel des Jahresurlaubs abge -<br />

golten. Tritt der gleiche Sachverhalt in<br />

der zweiten Jahreshälfte auf, muss dem<br />

Arbeitnehmer der gesamte Jahresrestur -<br />

laub abgegolten werden. Eine Zwölfte-<br />

64 w.<strong>news</strong> JUNI 2016

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