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Holzwirtschaft | w.news 06.2016

06.2016 | Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: • Holzwirtschaft • Bildungsmessen • Advertorial B4B Themenmagazin

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INSOLVENZANFECHTUNG<br />

Informationsveranstaltung zu „Neuerungen<br />

bei Anfechtungen nach<br />

der Insolvenzordnung und dem<br />

Anfechtungsgesetz“ am 13. Juli<br />

von 13 bis 17 Uhr im Heilbronner<br />

Haus der Wirtschaft (IHK).<br />

Beim Thema Insolvenzanfechtung<br />

gab es in den vergangenen<br />

Jahren immer wieder<br />

Entscheidungen, die mit dem gesunden<br />

Menschenverstand kaum<br />

noch nachvollziehbar waren. Nun<br />

hat der Gesetzgeber die gesetz -<br />

lichen Regelungen zur Insolvenzanfechtung<br />

in einigen Punkten<br />

nachjustiert. Allerdings dürften die<br />

gesetzlichen Änderungen längst<br />

nicht in allen Punkten den Erwartungen<br />

der Kritiker entsprechen.<br />

Die Veranstaltung gibt zunächst<br />

einen Überblick über die bisherigen<br />

Grundsätze der Insolvenzanfechtung,<br />

die für bereits eröffnete<br />

Insolvenzverfahren auch noch weiterhin<br />

Gültigkeit haben werden.<br />

Anschließend werden die gesetzlichen<br />

Neuregelungen vorgestellt<br />

und erläutert.<br />

æReferenten:<br />

Rechtsanwalt und Dipl.-Betriebswirt<br />

(BA) Dr. Dietmar Haffa, der<br />

auch Fachanwalt für Insolvenzrecht<br />

ist, ist als Insolvenzverwalter<br />

bei Schultze & Braun an den<br />

Standorten in Heilbronn und<br />

Stuttgart tätig.<br />

Rechtsanwalt Karsten Kiesel be -<br />

rät Unternehmen unter anderem<br />

bei der Vermeidung und Abwehr<br />

von Insolvenzanfechtungsansprüchen<br />

und ist ebenfalls bei Schultze<br />

& Braun in Stuttgart tätig.<br />

æZielgruppe:<br />

Unternehmer und Geschäftsführer<br />

sowie Mitarbeiter aus dem<br />

Forderungsmanagement.<br />

Die kostenfreie Veranstaltung<br />

richtet sich ausschließlich an<br />

IHK-Mitgliedsunternehmen.<br />

æHinweis zum Parken:<br />

Die Teilnehmer können während<br />

der Veranstaltung im Parkhaus<br />

der IHK in der Ferdinand-Braun-<br />

Straße 34 parken.<br />

ANMELDUNG<br />

Yvonne Korb<br />

Telefon 07131 9677-211<br />

E-Mail yvonne.korb@<br />

heilbronn.ihk.de<br />

PR-BEITRAG<br />

BEIM VORSTEUERABZUG<br />

AUF DIE RICHTIGE LIEFER-<br />

ADRESSE ACHTEN<br />

Der Vorsteuerabzug bei Unternehmern ist an bestimmte formelle<br />

Voraussetzungen gekoppelt. Das Gesetz verlangt eine<br />

ordnungsgemäße Rechnung. Unter anderem muss daraus die<br />

Anschrift des leistenden Unternehmers, unter der er geschäftlich<br />

tätig ist, angegeben sein. Dies führt in der Praxis immer wieder<br />

zu Problemen und kann die Existenz beim Versagen des Vorsteuerabzugs<br />

gefährden. Im schlimmsten Falle drohen auch noch<br />

strafrechtliche Konsequenzen.<br />

Der Bundesfinanzhof (BFH) verlangt, dass auf der Rechnung<br />

die im Zeitpunkt der Rechnungstellung zutreffende Anschrift<br />

des Rechnungsstellers angegeben ist (unter anderem BFH vom<br />

08. Juli 2009 – XIR 52/07). Eine zutreffende Anschrift liegt nach<br />

Ansicht des BFH dann nicht vor, wenn der in der Rechnung angegebene<br />

Sitz bei Ausführung der Leistung und bei Rechnungsstellung<br />

tatsächlich nicht bestanden hat.<br />

Die Feststellungslast dafür, dass in der Rechnung der zutreffende<br />

Name und die zutreffende Anschrift des Leistenden angegeben<br />

ist, soll nach Auffassung des BFH der den Vorsteuerabzug<br />

geltend machende Unternehmer tragen. Es besteht danach<br />

eine Obliegenheitspflicht beim Leistungsempfänger, sich über<br />

die Richtigkeit der Rechnungsangaben, insbesondere Anschrift,<br />

Name und Rechtsform, zu vergewissern. Unabhängig davon, ob<br />

dies für den Rechnungsempfänger erkennbar ist, soll bei einer<br />

nicht ordnungsgemäßen Rechnung der Vorsteuerabzug grundsätzlich<br />

zu versagen sein. Vertrauensschutz sei beim Vorsteuerabzug<br />

– anders als beispielsweise bei innergemeinschaftlichen<br />

Lieferungen – nicht vorgesehen.<br />

Anzeige<br />

REVISA Neckarsulm | Heiner-Fleischmann-Str. 6<br />

Tel. 0 71 32-958-0 | Fax 0 71 32-958-100<br />

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oehringen@revisa.de | www.revisa.de<br />

Gegen die harte Linie des BFH haben etliche Finanzgerichte<br />

in jüngster Zeit rebelliert. Davon gänzlich unbeeindruckt hat<br />

der BFH seine Rechtsprechung zur „vollständigen Anschrift“<br />

und fehlendem Vertrauensschutz aber verteidigt (zum Beispiel<br />

mit dem Urteil vom 22. Juli 2015 – VR 23/14). Zwischenzeitlich<br />

ist eine Verfassungsbeschwerde hierzu anhängig. Es bleibt<br />

zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht die zu enge und<br />

existenzgefährdende Rechtssprechung des BFH korrigiert und<br />

den (unbescholtenen) Leistungs- und Rechnungsempfänger von<br />

Steuernachzahlungsrisiken entlastet.<br />

V.i.S.d.P.: REVISA Berroth + Partner. Autor: Karlheinz Hampp, Steuerberater und Fachberater<br />

für Internationales Steuerrecht, Revisa GmbH & Co. KG – Steuerberatungsgesellschaft –<br />

www.revisa.de<br />

JUNI 2016 w.<strong>news</strong><br />

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