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11/2016

Fritz + Fränzi

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Die Familie nicht dem<br />

Schicksal überlassen<br />

Schicksalsschläge, die zu einer Erwerbsunfähigkeit oder gar zum Tod führen, sind an Leid<br />

oft kaum zu übertreffen. Als Folge davon können Geldsorgen die Familie zusätzlich belasten.<br />

Deshalb ist es wichtig, sich auch mit unangenehmen Ereignissen auseinanderzusetzen.<br />

Das 3-Säulen-Prinzip der Schweiz gewährleistet nicht nur die fi nanzielle Vorsorge<br />

für die Zeit nach der Pensionierung. Sie ist auch eine Risikoabsicherung<br />

im Todesfall oder bei invaliditätsbedingter Erwerbsunfähigkeit. Wie hoch die<br />

Unterstützungsleistungen ausfallen, ist nicht leicht zu überblicken, da mehrere,<br />

unterschiedliche Sozialwerke möglicherweise Leistungserbringer sind. Aus<br />

demselben Grund ist es auch wichtig, diese Leistungen aufeinander abzustimmen,<br />

um beispielsweise Überversicherungen zu vermeiden.<br />

Bei Erwerbsunfähigkeit<br />

Familien mit Kindern werden im 3-Säulen-Prinzip besonders berücksichtigt.<br />

Bei voraussichtlich dauernder Erwerbsunfähigkeit wird aus der ersten Säule (IV)<br />

eine Invalidenrente ausbezahlt. Sofern Kinder (bis zum 18. bzw. 25. Lebensjahr,<br />

wenn in Ausbildung) vorhanden sind, wird zudem eine Kinderrente (40% der<br />

IV-Rente pro Kind) geleistet. Die Leistungen der 2. Säule (BVG) lassen sich<br />

nicht pauschal beziffern, denn die einzelnen Pensionskassen decken häufi g weit<br />

mehr als das BVG-Obligatorium ab. Trotzdem ergeben sich gerade bei krankheitsbedingter<br />

Erwerbsunfähigkeit im Gegensatz zu einem Unfall oft grössere<br />

Lücken. Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) versichert aktuell maximal<br />

ein Bruttosalär von CHF 148’200.–. Bei höheren Einkommen stellt sich die<br />

Frage, ob die Pensionskasse diese Lohnbestandteile bei Unfall mitversichert<br />

oder der Arbeitgeber eine Unfallzusatzversicherung (UVG-Z) abgeschlossen hat.<br />

Die 3. Säule dient zur Deckung von Vorsorgelücken, die durch die 1. und die 2.<br />

Säule nicht abgedeckt sind. Zum Beispiel können Lücken aus einer Erwerbsunfähigkeit<br />

durch den Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsrente oder eines<br />

Invaliditätskapitals aufgefangen werden.<br />

Bei Todesfall<br />

Bei Todesfall erhält eine Ehefrau mit Kindern aus der 1. Säule (AHV) eine<br />

lebenslange Witwenrente. Ohne Kinder gilt das nur, wenn die Hinterbliebene<br />

mindestens 45 Jahre alt ist und das Paar mindestens fünf Jahre verheiratet war.<br />

Witwer indessen erhalten eine Witwerrente nur, solange Kinder unter 18 Jahren<br />

zu betreuen sind. Sofern Kinder (bis zum 18. bzw. 25. Lebensjahr, wenn in Ausbildung)<br />

vorhanden sind, wird für diese zudem eine Waisenrente geleistet. Die<br />

detaillierten Leistungen der 2. Säule müssen individuell dem Pensionskassenausweis<br />

und -reglement entnommen werden. Wenn Säule 1 und 2 einen Todesfall<br />

fi nanziell nur ungenügend abdecken, empfi ehlt sich in der 3. Säule der Abschluss<br />

einer Todesfallrisikoversicherung (Lebensversicherung). Ein Vorteil hier:<br />

Bei Policen, die im Rahmen der Säule 3a abgeschlossen werden, lassen sich<br />

die Prämien bis zu einem Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehen.<br />

Weitere Informationen zum Schweizer Vorsorgesystem sowie zur Finanzplanung<br />

finden Sie unter folgendem Link: credit-suisse.com/ratgeber<br />

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