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Beitrittserklärung MARITIM INVEST VIII

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20<br />

Risiken der Beteiligung<br />

Beteiligungserwerb<br />

Die Gesellschaftsverträge der Zielgesellschaften<br />

regeln die Verfahrensweise für die Fälle, in<br />

denen der Kommanditist seinen Kommanditanteil<br />

veräußern und übertragen kann.<br />

Wesentliche Hürden für Anteilskäufe sind Fristen,<br />

die der Kommanditist der Zielgesellschaften<br />

beachten muss. Dies bedeutet, dass das<br />

Ausscheiden unter Umständen nur mit mehrmonatiger<br />

Wartefrist möglich ist. Zudem sind<br />

in den Zielgesellschaften unter Umständen<br />

Gesellschafterbeschlüsse erforderlich, welche<br />

<strong>MARITIM</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>VIII</strong><br />

entsprechende Gesellschafterversammlungen<br />

bzw. Umlaufverfahren bedingen. Hieraus können<br />

zeitliche Verzögerungen entstehen. Am<br />

Markt gibt es Fondskonstruktionen, bei denen<br />

der Komplementärin bzw. dem Vertragsreeder<br />

ein Vorkaufs- oder Andienungsrecht<br />

vorbehalten ist. Üblicherweise bedarf die<br />

Übertragung eines Kommanditanteils der<br />

Zustimmung der Komplementärin und/oder<br />

der Treuhandgesellschaft. Sollte die Zustimmung<br />

verweigert werden, können rechtliche<br />

Auseinandersetzungen die Folge sein. Im Fal-<br />

le der Verweigerung der Zustimmung besteht<br />

die Möglichkeit, dass die Beteiligungsgesellschaft<br />

mit dem veräußerungswilligen Kommanditisten<br />

der Zielgesellschaften ein Treuhandverhältnis<br />

vertraglich vereinbart. Dieses<br />

Treuhandverhältnis beinhaltet mindestens die<br />

schuldrechtliche Übertragung von sämtlichen<br />

Ausschüttungen und Veräußerungserlösen<br />

der jeweiligen Zielgesellschaften gegen Zahlung<br />

des Kaufpreises. Sollte es zur Insolvenz<br />

des Kommanditisten kommen, so würde dies<br />

zu Lasten der Beteiligungsgesellschaft gehen.<br />

Es besteht das Risiko, dass geeignete Zweitmarktbeteiligungen<br />

nicht, nur im geringen<br />

Maße oder nicht zum geplanten Zeitpunkt<br />

angekauft werden können.<br />

Anteilsfinanzierung<br />

Eine Anteilsfinanzierung ist nach dem Konzept<br />

dieses Beteiligungsangebotes nicht vorgesehen<br />

und wird weder von der Maritim<br />

Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.<br />

KG noch vom Vertriebsbeauftragten angeboten.<br />

Jeder Anleger hat jedoch grundsätzlich<br />

die Möglichkeit, eine persönliche<br />

Beteiligungsfinanzierung über seine Hausbank<br />

oder eine Bank seiner Wahl vorzunehmen.<br />

Hierbei besteht das Risiko, dass die prognostizierten<br />

Rückflüsse an die Anleger aufgrund<br />

verschlechterter Liquiditätslage der<br />

Beteiligungsgesellschaft nicht oder nur vermindert<br />

erfolgen und somit die Tilgung der<br />

Anteilsfinanzierung eventuell nicht planmäßig<br />

verlaufen kann. In diesem Fall muss der<br />

Anleger als Darlehensnehmer in der Lage<br />

sein, die Tilgung und/oder die Zinsen aus<br />

anderen Mitteln zu bezahlen.

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