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Beitrittserklärung MARITIM INVEST VIII

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ligungen an Schiffsfonds. Für sonstige Zwecke werden die Nettoeinnahmen<br />

nicht genutzt. Die Nettoeinnahmen reichen für die<br />

Realisierung der Anlageziele aus.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV<br />

Der Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaften und<br />

dem Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

stand und steht weder das Eigentum am Anlageobjekt noch eine<br />

sonstige dingliche Berechtigung zu.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 3 VermVerkProspV<br />

Es bestehen keine nicht nur unerheblichen dinglichen Belastungen<br />

des Anlageobjektes.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 4 VermVerkProspV<br />

Rechtliche und tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />

des Anlageobjektes, insbesondere im Hinblick auf<br />

das Anlageziel, bestehen nicht.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 5 VermVerkProspV<br />

Behördliche Genehmigungen sind für den Erwerb von Beteiligungen<br />

an Gesellschaften, die Schiffe betreiben, nicht erforderlich.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 6 und Nr. 8 VermVerkProspV<br />

Die Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

hat mit der Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

am 28. Februar 2006 einen Geschäftsbesorgungsvertrag und mit<br />

der Martime Invest Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft am<br />

28. Februar 2006 einen Vertrag über die Portfolioverwaltung<br />

abgeschlossen. Darüber hinaus sind keine weiteren Verträge über<br />

die Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjektes oder<br />

wesentlicher Teile davon geschlossen worden, und es werden keine<br />

nicht nur geringfügigen Lieferungen und Leistungen durch<br />

Personen erbracht, die nach §§ 3, 7 oder 12 VermVerkProspV zu<br />

nennen sind.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 7 VermVerkProspV<br />

Die Portfoliostruktur von Maritim Invest <strong>VIII</strong> wird durch die Gesellschafter<br />

der Achte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH &<br />

Co. KG nach Schließung des Angebots festgelegt. Daher liegt<br />

noch kein Anlageobjekt vor. Insofern kann auch kein Bewertungsgutachten<br />

erstellt werden.<br />

§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VermVerkProspV<br />

Es wurde seitens der Beteiligungsgesellschaft seit Aufstellung des<br />

Jahresabschlusses vom 31.Dezember 2005 keine Zwischenübersicht<br />

veröffentlicht.<br />

§ 10 Abs. 2 Satz 1 HS. 1 VermVerkProspV<br />

Der Emittent ist nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses<br />

verpflichtet. Daher ist dieser nicht in den Verkaufsprospekt mit<br />

aufzunehmen.<br />

BESONDERE ANGABEN<br />

§ 11 Satz 1 VermVerkProspV<br />

Anschrift des Abschlußprüfers:<br />

Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rothenbaumchaussee<br />

78, 20148 Hamburg<br />

§ 12 Abs. 1 Nr. 1 VermVerkProspV<br />

Der Alleingeschäftsführer Matthias J. Brinckman übernimmt die<br />

Geschäftsführung der Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Eine Aufteilung in Funktionsbereiche erfolgt nicht.<br />

§ 12 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV<br />

Der Geschäftsführer der Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft<br />

hat im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr keinerlei<br />

Vergütung erhalten.<br />

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VermVerkProspV<br />

Der Geschäftsführer der Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft<br />

ist nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der<br />

angebotenen Vermögensanlagen betraut sind oder der Beteiligungsgesellschaft<br />

Fremdkapital zur Verfügung stellen. Der<br />

Geschäftsführer der Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft<br />

ist als Geschäftsführer auch für die Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG tätig. Diese erbringt im Rahmen eines<br />

Geschäftsbesorgungsvertrages die Projektierung des Beteiligungsangebotes<br />

sowie die Koordination des Vertriebs.<br />

§ 12 Abs. 4 VermVerkProspV<br />

Über die als Prospektverantwortliche zeichnende Maritim Invest<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hinaus gibt es keine Personen,<br />

die die Herausgabe oder den Inhalt des Prospektes oder<br />

die Abgabe oder den Inhalt des Angebotes wesentlich beeinflußt<br />

haben.<br />

§ 14 VermVerkProspV<br />

Eine Gewährleistung der Verzinsung oder der Rückzahlung der<br />

Einlage gegenüber dem Investor durch juristische Personen oder<br />

Gesellschaften ist nicht übernommen worden.

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