Beitrittserklärung MARITIM INVEST VIII
Beitrittserklärung MARITIM INVEST VIII
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egistervollmacht, die unwiderruflich und über den Tod<br />
hinaus wirksam ist und einzeln insbesondere zu folgenden<br />
Anmeldungen berechtigt:<br />
• Eintritt und Ausscheiden von Kommanditisten<br />
(auch des Vollmachtgebers),<br />
• Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden<br />
Gesellschaftern,<br />
• Änderung der Beteiligungsverhältnisse und des<br />
Kapitals der Gesellschaft,<br />
• Änderung von Firma, Sitz und Unternehmensgegenstand<br />
der Gesellschaft,<br />
• Auflösung und Löschung der Gesellschaft, und<br />
b) die Treuhandkommanditistin wurde mit der Hafteinlage<br />
insoweit im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.<br />
Nach Erhalt der vorgenannten Handelsregistervollmacht ist die<br />
Treuhandkommanditistin verpflichtet, auf den Treugeber die<br />
diesem anteilig zustehende Kommanditbeteiligung im Wege<br />
der Sonderrechtsnachfolge zu übertragen. Das Treuhandverhältnis<br />
wird dann hinsichtlich der Beteiligung als Verwaltungstreuhand<br />
nach Maßgabe des Treuhandvertrages fortgeführt.<br />
8. Die Kommanditeinlagen nach dieser Vorschrift sind die von<br />
den Kommanditisten geschuldeten Pflichteinlagen. Nach der<br />
Pflichteinlage bestimmen sich die Vermögens- und Verwaltungsrechte<br />
der Kommanditisten. Die im Handelsregister einzutragende<br />
Hafteinlage beträgt 10 % (zehn Prozent) der<br />
Pflichteinlage. Hiervon ausgenommen sind die Kommanditeinlagen<br />
der Kommanditisten nach Ziffer 2 in der dort<br />
genannten Höhe, bei denen die Pflichteinlage insoweit der<br />
Hafteinlage entspricht.<br />
Die Treugeber sind verpflichtet, auf die von ihnen übernommenen<br />
Kommanditeinlagen ein Agio zu zahlen. Die Höhe und die<br />
Fälligkeit des Agios ergibt sich aus der zwischen Treuhandkommanditistin<br />
und Treugebern gemäß <strong>Beitrittserklärung</strong> getroffenen<br />
Vereinbarung.<br />
Für Einzahlungen, die nach den jeweiligen Fälligkeitsterminen<br />
geleistet werden, kann die Gesellschaft den betroffenen Kommanditisten<br />
mit Zinsen in Höhe von 1 % monatlich belasten.<br />
Die Treuhandkommanditistin und die Gesellschaft ermächtigen<br />
sich wechselseitig, Ansprüche gegen Treugeber auf Zahlung<br />
der Einlage zuzüglich etwaiger Zinsen geltend zu<br />
machen.<br />
9. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt, einen<br />
Kommanditisten, der seine fällige Einlage trotz schriftlicher<br />
Fristsetzung mit Ausschlussandrohung ganz oder teilweise<br />
GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
nicht erbracht hat, durch schriftliche Erklärung aus der Gesellschaft<br />
ganz oder teilweise auszuschließen und nach eigenem<br />
Ermessen an seiner Stelle einen oder mehrere Kommanditisten<br />
aufzunehmen, ohne dass es eines besonderen Beschlusses der<br />
Gesellschafter bedarf. Die Treuhandkommanditistin kann<br />
anteilig als Kommanditistin ausgeschlossen werden, sofern ein<br />
Treugeber seine Einlage ganz oder teilweise nicht pflichtgemäß<br />
erbringt.<br />
Der ausscheidende Kommanditist trägt die im Zusammenhang<br />
mit seinem Ausscheiden entstehenden Kosten. Die Berechnung<br />
von Verzugszinsen bleibt davon unberührt. Etwaige<br />
Rückzahlungsansprüche werden nicht verzinst.<br />
10. Die Beteiligung von Kommanditisten erfolgt unter der aufschiebenden<br />
Bedingung ihrer Eintragung in das Handelsregister. Bis<br />
zu ihrer Eintragung in das Handelsregister haben die Kommanditisten<br />
die Rechtsstellung eines atypisch stillen Gesellschafters;<br />
die Regelungen dieses Gesellschaftsvertrages gelten entsprechend.<br />
Dies gilt auch hinsichtlich der nach Maßgabe von Ziffer 3<br />
erhöhten Einlage der Treuhandkommanditistin.<br />
§ 5 Gesellschafterkonten<br />
1. Für jeden Kommanditisten werden die nachfolgenden Konten<br />
gebildet:<br />
a) ein Festkapitalkonto,<br />
b) ein Kapitalrücklagenkonto,<br />
c) ein Ergebnissonderkonto.<br />
d) ein Darlehenskonto.<br />
Die Gesellschaft ist berechtigt weitere Konten einzurichten.<br />
2. Die Pflichteinlagen der Kommanditisten sind Festeinlagen. Sie<br />
werden auf dem Festkapitalkonto gebucht.<br />
3. Das Agio wird auf dem gesamthänderisch gebundenen<br />
Kapitalrücklagenkonto erfasst. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
ist berechtigt, die Kapitalrücklage aufzulösen.<br />
4. Verluste werden den Kommanditisten auf Ergebnissonderkonten<br />
belastet, auch soweit sie die Pflichteinlagen übersteigen.<br />
Solange ein Ergebnissonderkonto einen negativen Saldo ausweist,<br />
sind zukünftige Gewinne des Kommanditisten diesem<br />
Konto gutzuschreiben. Ein negativer Saldo auf dem Ergebnissonderkonto<br />
begründet keine Verpflichtung des Gesellschafters,<br />
insbesondere entsteht keine Nachschusspflicht.<br />
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