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Beitrittserklärung MARITIM INVEST VIII

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Vergütungen während der Investitionsphase<br />

Für die Einrichtung der Treuhandverwaltung<br />

erhält die Treuhänderin eine einmalige Einrichtungsgebühr<br />

in Höhe von 0,38 % inkl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer des bis zum 31. Dezember<br />

2006 eingeworbenen Kommanditkapitals – dieses<br />

versteht sich jeweils einschließlich der in<br />

§ 4 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages genannten<br />

Kommanditeinlagen – was bei einem eingeworbenen<br />

Kommanditkapital von € 22,85 Mio.<br />

einem Betrag von € 86.830,– entspricht. Für<br />

die Einrichtung der Portfolioverwaltung erhält<br />

die Treuhänderin eine Vergütung in Höhe von<br />

0,56 % inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer des bis<br />

zum 31. Dezember 2006 eingeworbenen Kommanditkapitals,<br />

was bei einem eingeworbenen<br />

Kommanditkapital von € 22,85 Mio. einem<br />

Betrag von € 127.960,– entspricht. Für die Projektierung<br />

des Beteiligungsangebotes sowie für<br />

die Mitwirkung bei der Eigenkapitalvermittlung<br />

erhält die Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG, Hamburg, auf Grundlage<br />

eines Geschäftsbesorgungsvertrages vom<br />

28. Februar 2006 Vergütungen in Höhe von insgesamt<br />

7,77 % inkl. ggf. anfallender Umsatzsteuer<br />

des eingeworbenen Kommanditkapitals,<br />

was bei einem eingeworbenen Kommanditkapital<br />

von € 22,85 Mio. einem Betrag von<br />

€ 1.775.445,– entspricht. Die genannten Vergütungen<br />

sind spätestens zum 31. Dezember<br />

2006 fällig; verfügt die Beteiligungsgesellschaft<br />

vorher über ausreichende Liquidität, sind die<br />

Vergütungen vorher zu entrichten. Die kalkulierten<br />

Vertriebskosten belaufen sich auf insgesamt<br />

€ 2.250.000,– zzgl. 3 % Agio. Somit<br />

beträgt die voraussichtliche Gesamthöhe der<br />

Provisionen und der vorgenannten anderen<br />

Kosten einschließlich der Gründungs- und Beratungskosten,<br />

der Kosten für die Mittelverwendungskontrolle,<br />

der Handelsregisterkosten und<br />

RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

der Kosten für die Erstellung des steuerlichen<br />

Gutachtens in Summe € 5.115.735,–. Sofern<br />

das Eigenkapital nur anteilig eingeworben wird,<br />

reduzieren sich diese Kosten prozentual entsprechend.<br />

Wird das Kommanditkapital gemäß<br />

§ 4 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages um bis zu<br />

weiteren € 22,85 Mio. erhöht, so erhöhen sich<br />

die genannten Kostenpositionen prozentual<br />

entsprechend. Bei einer Erhöhung des Kommanditkapitals<br />

gemäß § 4 Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrages<br />

um bis zu € 2.500.000,–, so<br />

erhöhen sich die genannten Kostenpositionen,<br />

mit Ausnahme der Vergütung der Maritim<br />

Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

für die Projektierung des Beteiligungsangebotes<br />

sowie die Mitwirkung bei der Eigenkapitalbeschaffung,<br />

prozentual entsprechend. Das Emissionskapital<br />

wird durch Vertriebsbeauftragte<br />

der Beteiligungsgesellschaft platziert.<br />

Laufende Kosten der Beteiligungsgesellschaft<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält<br />

für die Geschäftsführung und die Übernahme<br />

der Haftung eine feste jährliche Vergütung in<br />

Höhe von € 12.000,– zzgl. Umsatzsteuer. Für<br />

die Treuhandverwaltung erhält die Treuhänderin<br />

für das Geschäftsjahr 2006 für die Treuhandverwaltung<br />

eine Vergütung in Höhe von<br />

0,25 %, bezogen auf das von ihr nach Maßgabe<br />

des Treuhandvertrages verwaltete Kommanditkapital<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Ab<br />

dem Geschäftsjahr 2007 erhält sie hierfür eine<br />

jährliche Vergütung in Höhe von 0,5 % bezogen<br />

auf das jeweils verwaltete Kommanditkapital<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese der<br />

Treuhänderin zustehende Vergütung erhöht<br />

sich jeweils nach Ablauf von drei vollen<br />

Geschäftsjahren um 2 % für jedes volle abgelaufene<br />

Geschäftsjahr. Für die laufende Portfo-<br />

lioverwaltung erhält die Treuhänderin zudem<br />

die oben unter „Portfolioverwaltung“ erwähnte<br />

Vergütung. Die jährlichen Kosten der Beteiligungsgesellschaft<br />

für Komplementärvergütung,<br />

Gesellschafterversammlung, steuerliche<br />

Beratung, Beirat und Jahresabschluss sind mit<br />

anfänglich € 100.000,– inkl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer kalkuliert. Die hier angegebenen<br />

Kosten basieren auf einem Investitionsvolumen<br />

in Höhe von € 25 Mio.<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Eine Mittelverwendungskontrolle während der<br />

Investitionsphase wird durch entsprechende<br />

Vereinbarungen zwischen der Beteiligungsgesellschaft<br />

und einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

sichergestellt. Die Einlagen der Investoren<br />

werden auf ein Mittelverwendungskontrollkonto<br />

eingezahlt, über das die Beteiligungsgesellschaft<br />

nur gemeinsam mit der Treuhänderin<br />

und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verfügen<br />

kann. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

prüft die betragsmäßige Übereinstimmung der<br />

Verfügungen über das Fondskapital mit den<br />

Angaben des Emissionsprospektes, dem Investitionsplan<br />

und den entsprechenden Verträgen<br />

und Honorarvereinbarungen. Er ist zur Freigabe<br />

berechtigt und verpflichtet, wenn die Zahlungen<br />

an die dort genannten Empfänger in der<br />

dort genannten Höhe (ggf. zzgl. anfallender<br />

Umsatzsteuer) gehen. Die Kontrolle erstreckt<br />

sich nur auf die Investitionsphase und ist mit<br />

vollständiger Abwicklung der im Investitionsplan<br />

genannten Zahlungen und Auskehrung<br />

der verbleibenden Beträge an die Beteiligungsgesellschaft<br />

abgeschlossen. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

überprüft nicht die Werthaltigkeit<br />

der anzukaufenden Beteiligungen. Es gilt<br />

die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften übliche<br />

Haftungsbegrenzung.<br />

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