Beitrittserklärung MARITIM INVEST VIII
Beitrittserklärung MARITIM INVEST VIII
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Vergütungen während der Investitionsphase<br />
Für die Einrichtung der Treuhandverwaltung<br />
erhält die Treuhänderin eine einmalige Einrichtungsgebühr<br />
in Höhe von 0,38 % inkl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer des bis zum 31. Dezember<br />
2006 eingeworbenen Kommanditkapitals – dieses<br />
versteht sich jeweils einschließlich der in<br />
§ 4 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages genannten<br />
Kommanditeinlagen – was bei einem eingeworbenen<br />
Kommanditkapital von € 22,85 Mio.<br />
einem Betrag von € 86.830,– entspricht. Für<br />
die Einrichtung der Portfolioverwaltung erhält<br />
die Treuhänderin eine Vergütung in Höhe von<br />
0,56 % inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer des bis<br />
zum 31. Dezember 2006 eingeworbenen Kommanditkapitals,<br />
was bei einem eingeworbenen<br />
Kommanditkapital von € 22,85 Mio. einem<br />
Betrag von € 127.960,– entspricht. Für die Projektierung<br />
des Beteiligungsangebotes sowie für<br />
die Mitwirkung bei der Eigenkapitalvermittlung<br />
erhält die Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG, Hamburg, auf Grundlage<br />
eines Geschäftsbesorgungsvertrages vom<br />
28. Februar 2006 Vergütungen in Höhe von insgesamt<br />
7,77 % inkl. ggf. anfallender Umsatzsteuer<br />
des eingeworbenen Kommanditkapitals,<br />
was bei einem eingeworbenen Kommanditkapital<br />
von € 22,85 Mio. einem Betrag von<br />
€ 1.775.445,– entspricht. Die genannten Vergütungen<br />
sind spätestens zum 31. Dezember<br />
2006 fällig; verfügt die Beteiligungsgesellschaft<br />
vorher über ausreichende Liquidität, sind die<br />
Vergütungen vorher zu entrichten. Die kalkulierten<br />
Vertriebskosten belaufen sich auf insgesamt<br />
€ 2.250.000,– zzgl. 3 % Agio. Somit<br />
beträgt die voraussichtliche Gesamthöhe der<br />
Provisionen und der vorgenannten anderen<br />
Kosten einschließlich der Gründungs- und Beratungskosten,<br />
der Kosten für die Mittelverwendungskontrolle,<br />
der Handelsregisterkosten und<br />
RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />
der Kosten für die Erstellung des steuerlichen<br />
Gutachtens in Summe € 5.115.735,–. Sofern<br />
das Eigenkapital nur anteilig eingeworben wird,<br />
reduzieren sich diese Kosten prozentual entsprechend.<br />
Wird das Kommanditkapital gemäß<br />
§ 4 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages um bis zu<br />
weiteren € 22,85 Mio. erhöht, so erhöhen sich<br />
die genannten Kostenpositionen prozentual<br />
entsprechend. Bei einer Erhöhung des Kommanditkapitals<br />
gemäß § 4 Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrages<br />
um bis zu € 2.500.000,–, so<br />
erhöhen sich die genannten Kostenpositionen,<br />
mit Ausnahme der Vergütung der Maritim<br />
Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
für die Projektierung des Beteiligungsangebotes<br />
sowie die Mitwirkung bei der Eigenkapitalbeschaffung,<br />
prozentual entsprechend. Das Emissionskapital<br />
wird durch Vertriebsbeauftragte<br />
der Beteiligungsgesellschaft platziert.<br />
Laufende Kosten der Beteiligungsgesellschaft<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält<br />
für die Geschäftsführung und die Übernahme<br />
der Haftung eine feste jährliche Vergütung in<br />
Höhe von € 12.000,– zzgl. Umsatzsteuer. Für<br />
die Treuhandverwaltung erhält die Treuhänderin<br />
für das Geschäftsjahr 2006 für die Treuhandverwaltung<br />
eine Vergütung in Höhe von<br />
0,25 %, bezogen auf das von ihr nach Maßgabe<br />
des Treuhandvertrages verwaltete Kommanditkapital<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Ab<br />
dem Geschäftsjahr 2007 erhält sie hierfür eine<br />
jährliche Vergütung in Höhe von 0,5 % bezogen<br />
auf das jeweils verwaltete Kommanditkapital<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese der<br />
Treuhänderin zustehende Vergütung erhöht<br />
sich jeweils nach Ablauf von drei vollen<br />
Geschäftsjahren um 2 % für jedes volle abgelaufene<br />
Geschäftsjahr. Für die laufende Portfo-<br />
lioverwaltung erhält die Treuhänderin zudem<br />
die oben unter „Portfolioverwaltung“ erwähnte<br />
Vergütung. Die jährlichen Kosten der Beteiligungsgesellschaft<br />
für Komplementärvergütung,<br />
Gesellschafterversammlung, steuerliche<br />
Beratung, Beirat und Jahresabschluss sind mit<br />
anfänglich € 100.000,– inkl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer kalkuliert. Die hier angegebenen<br />
Kosten basieren auf einem Investitionsvolumen<br />
in Höhe von € 25 Mio.<br />
Mittelverwendungskontrolle<br />
Eine Mittelverwendungskontrolle während der<br />
Investitionsphase wird durch entsprechende<br />
Vereinbarungen zwischen der Beteiligungsgesellschaft<br />
und einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
sichergestellt. Die Einlagen der Investoren<br />
werden auf ein Mittelverwendungskontrollkonto<br />
eingezahlt, über das die Beteiligungsgesellschaft<br />
nur gemeinsam mit der Treuhänderin<br />
und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verfügen<br />
kann. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />
prüft die betragsmäßige Übereinstimmung der<br />
Verfügungen über das Fondskapital mit den<br />
Angaben des Emissionsprospektes, dem Investitionsplan<br />
und den entsprechenden Verträgen<br />
und Honorarvereinbarungen. Er ist zur Freigabe<br />
berechtigt und verpflichtet, wenn die Zahlungen<br />
an die dort genannten Empfänger in der<br />
dort genannten Höhe (ggf. zzgl. anfallender<br />
Umsatzsteuer) gehen. Die Kontrolle erstreckt<br />
sich nur auf die Investitionsphase und ist mit<br />
vollständiger Abwicklung der im Investitionsplan<br />
genannten Zahlungen und Auskehrung<br />
der verbleibenden Beträge an die Beteiligungsgesellschaft<br />
abgeschlossen. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />
überprüft nicht die Werthaltigkeit<br />
der anzukaufenden Beteiligungen. Es gilt<br />
die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften übliche<br />
Haftungsbegrenzung.<br />
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