Beitrittserklärung MARITIM INVEST VIII
Beitrittserklärung MARITIM INVEST VIII
Beitrittserklärung MARITIM INVEST VIII
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
HINWEISE FÜR FERNABSATZVERTRÄGE<br />
5. Informationen zur Mindestlaufzeit der Beteiligung, Kündigungsmöglichkeiten<br />
a. Ein Investor kann seine Gesellschafterstellung in der<br />
Beteiligungsgesellschaft nach Übertragung der Beteiligung<br />
auf ihn gemäß § 18 des Gesellschaftsvertrages mit<br />
einer Frist von sechs Monaten ordentlich zum Schluss<br />
eines Kalenderjahres kündigen, jedoch erstmals zum<br />
31. Dezember 2019. Entsprechend ist vor Übertragung<br />
der Beteiligung auf den Kommanditisten der Treuhänder<br />
hinsichtlich seiner treuhänderisch gehaltenen Beteiligung<br />
zu einer teilweisen Kündigung berechtigt, wenn<br />
ein über ihn treugeberisch beteiligter Investor zuvor<br />
den Treuhandvertrag gekündigt hat. Ansonsten steht<br />
dem Treuhänder hinsichtlich des treuhänderisch gehaltenen<br />
Anteils kein ordentliches Kündigungsrecht zu.<br />
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem<br />
Grund bleibt unberührt.<br />
b. Ein Investor, der selbst als Kommanditist ins Handelsregister<br />
der Beteiligungsgesellschaft eingetragen ist, hat die<br />
Kündigung durch eingeschriebenen Brief an die Achte<br />
Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,<br />
Zippelhaus 2, 20457 Hamburg, zu erklären. Maßgeblich<br />
für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang des<br />
Kündigungsschreibens.<br />
c. Ein Investor, der über den Treuhänder treugeberisch an<br />
der Beteiligungsgesellschaft beteiligt ist, hat die Kündigung<br />
durch eingeschriebenen Brief an die Maritime Treuhand-<br />
und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Zippelhaus<br />
2, 20457 Hamburg zu erklären. Die Kündigung<br />
muß dem Treuhänder spätestens vier Wochen vor Beginn<br />
der Kündigungsfrist des § 18 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Beteiligungsgesellschaft zugehen. Maßgeblich<br />
für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang<br />
des Kündigungsschreibens.<br />
d. Investoren, die selbst als Kommanditisten ins Handelsregister<br />
der Beteiligungsgesellschaft eingetragen sind, können<br />
aus wichtigem Grund, insbesondere bei Nichtleistung ihrer<br />
Kommanditeinlage gemäß § 4 Ziffer 9 des Gesellschaftsvertrages,<br />
aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Gleiches<br />
gilt für den Treuhänder hinsichtlich seiner jeweils treuhänderisch<br />
gehaltenen Beteiligung.<br />
e. Der Treuhandvertrag wird nach einer Übertragung der<br />
Beteiligung auf den Investor gemäß § 8 Ziffer 2 des Treuhandvertrages<br />
als Verwaltungstreuhand fortgeführt.<br />
Dieser kann vom Investor nur zusammen mit der Beteili-<br />
gung an der Gesellschaft schriftlich gekündigt werden.<br />
Hiervon unberührt bleibt die Kündigung aus wichtigem<br />
Grund.<br />
6. Beteiligungsbetrag<br />
Die vom Investor zu zahlende Gesamtsumme ist abhängig von<br />
der Höhe, mit der sich der Investor an der Beteiligungsgesellschaft<br />
beteiligen möchte (Kommanditeinlage). Zusätzlich zu der individuell<br />
vom Investor gezeichneten Beteiligungssumme hat der<br />
Investor ein Agio in Höhe von 3 % gemäß <strong>Beitrittserklärung</strong> zu<br />
entrichten. Im Übrigen fallen lediglich übliche Überweisungssowie<br />
Porto- und Telefongebühren für die Kommunikation an.<br />
Für die mögliche Umwandlung seiner Beteiligung als Treugeber in<br />
eine direkte Beteiligung muss der Investor die Kosten (ca. 1‰ der<br />
Beteiligung für die notarielle Beglaubigung seiner Handelsregistervollmacht)<br />
tragen. Für den Erwerb und die Verwaltung der<br />
Beteiligung fallen keine weiteren Kosten an. Bei einer Veräußerung<br />
der Beteiligung entstehen seitens der Gesellschaft oder des<br />
Treuhänders keine gesonderten Kosten. Der Veräußerer hat gegebenenfalls<br />
gewerbesteuerliche Nachteile zu erstatten. Schaltet<br />
der Investor bei Veräußerung der Beteiligung Dritte, z. B. Makler,<br />
ein, können dort weitere Kosten anfallen. Eventuell anfallende<br />
Kosten können für den Investor für die Löschung aus dem Handelsregister<br />
sowie für eine ggf. anfallende Vorfälligkeitsentschädigung<br />
bei einer etwaigen persönlichen Anteilsfinanzierung entstehen.<br />
Die Mindestbeteiligung beträgt € 20.000,–. Hinzu kommt<br />
ein vom Investor zu zahlendes Agio gemäß <strong>Beitrittserklärung</strong>.<br />
Beteiligungen müssen durch € 1.000,– ohne Rest teilbar sein.<br />
Einzelheiten hierzu findet der Investor in diesem Emissionsprospekt,<br />
u. a. auf Seite 53. Der Beteiligungsbetrag (Pflichteinlage)<br />
zzgl. Agio muss als Bareinlage in Euro zu den in der <strong>Beitrittserklärung</strong><br />
angegebenen Terminen auf das Einzahlungskonto eingezahlt<br />
werden.<br />
7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sprachen<br />
Die Beteiligungsgesellschaft und sämtliche Verträge einschließlich<br />
des Treuhandvertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland. Dies gilt auch für alle vorvertraglichen Rechtsbeziehungen<br />
zwischen den Beteiligten, insbesondere zwischen dem<br />
Investor und dem Treuhänder. Als Gerichtsstand ist in sämtlichen<br />
Verträgen Hamburg vereinbart. Der Emissionsprospekt einschließlich<br />
der darin enthaltenen wesentlichen Verträge ist in deutscher<br />
Sprache verfasst.<br />
Die Kommunikation zwischen der Gesellschaft, dem Treuhänder<br />
und dem Investor erfolgt in deutscher Sprache.<br />
81