Schmerztherapie 2/2007 - Schmerz Therapie Deutsche Gesellschaft ...
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Editorial<br />
Geht’s Ihnen auch gut?<br />
1,67 Milliarden Euro Überschuss<br />
haben die gesetzlichen Krankenversicherungen<br />
im Jahr 005 erzielt,<br />
im Jahr 006 gar 1,73 Milliarden.<br />
Ohne Zweifel geht es den<br />
gesetzlichen Krankenkassen gut.<br />
Sinkende Arbeitslosenzahlen, Leistungseinschränkungen<br />
in dem Katalog<br />
der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
wie auch Ihre eigenen<br />
anhaltenden Sparbemühungen bei<br />
der Verordnung von Medikamenten<br />
haben zu satten Überschüssen<br />
in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
geführt. Damit waren<br />
nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums<br />
Ende 006<br />
189 der 50 Kassen schuldenfrei.<br />
Sind Sie selbst es auch?<br />
Ärzte subventionieren<br />
Gesundheitssystem weiter<br />
Jahrelang wurde Ärzten die kalkulatorisch<br />
für richtig erachtete Honorierung<br />
von 71,00 Euro/Stunde (basierend<br />
auf einem Punktwert von 5,11<br />
Cent) verweigert mit dem Hinweis,<br />
dies wäre nicht bezahlbar. Damit<br />
liegt der Stundensatz von Ärzten<br />
vielerorts nicht einmal bei der Hälfte<br />
dessen, was Flaschner, Elektriker<br />
oder EDV-Spezialisten, die wir immer<br />
wieder in unseren Praxen brauchen,<br />
selbstverständlich erhalten.<br />
Nicht mit eingerechnet hierbei sind<br />
die 30% und mehr Arbeit, die Ärzte<br />
nach Erschöpfen ihres Budgets auf<br />
eigene Rechnung und Kosten erbringen.<br />
Obwohl Ärzte im geltenden<br />
Antidiskriminierungsgesetz nicht expressis<br />
verbis erwähnt sind, entspricht<br />
dies ohne Zweifel dem Tatbestand<br />
der Diskriminierung, wenn die<br />
Leistung eines ganzen Berufsstandes<br />
derart herabgewürdigt wird.<br />
Dass Machwerke wie das „Ärztehasser<br />
Buch“ auf diesem Boden eine<br />
breite Medienresonanz finden, ist<br />
nur eine der Folgen.<br />
<strong><strong>Schmerz</strong>therapie</strong> light?<br />
Unter dem Eindruck leerer Kassen<br />
wurde im EBM 2000plus und in der<br />
d a z u g e h ö r i g e n<br />
Q u a l i t ä t s s i c h e -<br />
rungsvereinbarung<br />
nach § 135 Abs. 2<br />
SGB V der besondere<br />
Aufwand der<br />
<strong><strong>Schmerz</strong>therapie</strong><br />
bei schwerstchronifizierten<br />
Patienten<br />
bekanntermaßen<br />
Gerhard Müller-<br />
Schwefe, Göppingen<br />
mit einem nicht einmal annähernd kostendeckenden<br />
Betrag abgebildet. Diejenigen Kassenärztlichen<br />
Vereinigungen, die diese Regelung<br />
1:1 umgesetzt haben, nahmen in Kauf,<br />
dass viele qualifizierte <strong>Schmerz</strong>therapeuten<br />
sich anderen Aufgaben aus ihrem ursprünglichen<br />
Fachgebiet wieder zugewandt haben<br />
und nicht mehr für die <strong><strong>Schmerz</strong>therapie</strong> zur<br />
Verfügung stehen. Bereits mit Einführung<br />
der Qualitätssicherungsvereinbarung zur<br />
<strong><strong>Schmerz</strong>therapie</strong> hat die <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong><br />
für <strong><strong>Schmerz</strong>therapie</strong> e. V. moniert, dass<br />
die in § 5 Abs. 7 SGB V definierte Beschränkung<br />
schmerztherapeutischer Behandlung<br />
nach dieser Vereinbarung den Zeitraum von<br />
zwei Jahren nicht überschreiten soll. Hier wird<br />
einmal mehr deutlich, dass die Vertragspartner,<br />
die diese Vereinbarung abgeschlossen<br />
haben, Situation und <strong>Therapie</strong>notwendigkeit<br />
chronisch schmerzkranker Patienten zu keinem<br />
Zeitpunkt richtig einschätzen konnten.<br />
Patienten und Ärzte stehen<br />
im Regen<br />
Zwei Jahre nach Inkrafttreten des EBM<br />
2000plus und der dazugehörigen Qualitätssicherungsvereinbarung<br />
wird diese Regelung<br />
jetzt von einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen<br />
„scharfgeschaltet“. Die Konsequenzen<br />
sind klar:<br />
1. Ein massiver Mehraufwand für schmerztherapeutisch<br />
tätige Ärzte, die ihren Kassenärztlichen<br />
Vereinigungen Patienten auflisten sollen,<br />
die zwei Jahre in schmerztherapeutischer<br />
Behandlung sind und länger dieser Behandlung<br />
bedürfen – mit einer entsprechenden<br />
Begründung. Der Vorstand der Kassenärztlichen<br />
Vereinigung (z. B. Nordrhein) leidet offensichtlich<br />
an Arbeitsmangel und möchte<br />
sich dann mit diesem Vorgang beschäftigen<br />
und entscheiden, welche Patienten nach der<br />
<strong><strong>Schmerz</strong>therapie</strong>-Qualitätssicherungsvereinbarung<br />
weiterhin in schmerztherapeutischer<br />
Behandlung bleiben<br />
können. Man stelle sich vor, ähnliches<br />
Vorgehen würde auch bei<br />
Diabetikern und Rheumatikern<br />
eingeführt und Vorstände von<br />
Kassenärztlichen Vereinigungen<br />
müssten entscheiden, wer nach<br />
Ablauf von zwei Jahren weiterhin<br />
zum Diabetologen oder Rheumatologen<br />
gehen kann …<br />
2. <strong>Schmerz</strong>patienten, die im Rahmen<br />
dieser Vereinbarung eine für<br />
sie hilfreiche <strong><strong>Schmerz</strong>therapie</strong> gefunden<br />
haben, stehen plötzlich<br />
im Regen. Zahlreiche Schreiben<br />
von Patienten an die <strong>Deutsche</strong><br />
<strong>Schmerz</strong>liga belegen, dass die<br />
Weiterbehandlung durch Hausärzte<br />
gerade nicht gewährleistet<br />
ist, da diese mit Hinweis auf die<br />
teuren Medikamentenverordnungen<br />
und Budgetgrenzen eine<br />
Weiterbehandlung verweigern. So<br />
schreibt zum Beispiel eine Patientin<br />
aus Nürnberg am 31.03.<strong>2007</strong>:<br />
„Mein Hausarzt ist nicht in der<br />
Lage, mich als chronische<br />
<strong>Schmerz</strong>patientin zu behandeln,<br />
da, was mir auch einleuchtet, sein<br />
Budget für eine solch teure Be-<br />
SCHMERZTHERAPIE Nr. / 007 ( 3. Jg.)