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Schmerztherapie 2/2007 - Schmerz Therapie Deutsche Gesellschaft ...

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Editorial<br />

Geht’s Ihnen auch gut?<br />

1,67 Milliarden Euro Überschuss<br />

haben die gesetzlichen Krankenversicherungen<br />

im Jahr 005 erzielt,<br />

im Jahr 006 gar 1,73 Milliarden.<br />

Ohne Zweifel geht es den<br />

gesetzlichen Krankenkassen gut.<br />

Sinkende Arbeitslosenzahlen, Leistungseinschränkungen<br />

in dem Katalog<br />

der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

wie auch Ihre eigenen<br />

anhaltenden Sparbemühungen bei<br />

der Verordnung von Medikamenten<br />

haben zu satten Überschüssen<br />

in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

geführt. Damit waren<br />

nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums<br />

Ende 006<br />

189 der 50 Kassen schuldenfrei.<br />

Sind Sie selbst es auch?<br />

Ärzte subventionieren<br />

Gesundheitssystem weiter<br />

Jahrelang wurde Ärzten die kalkulatorisch<br />

für richtig erachtete Honorierung<br />

von 71,00 Euro/Stunde (basierend<br />

auf einem Punktwert von 5,11<br />

Cent) verweigert mit dem Hinweis,<br />

dies wäre nicht bezahlbar. Damit<br />

liegt der Stundensatz von Ärzten<br />

vielerorts nicht einmal bei der Hälfte<br />

dessen, was Flaschner, Elektriker<br />

oder EDV-Spezialisten, die wir immer<br />

wieder in unseren Praxen brauchen,<br />

selbstverständlich erhalten.<br />

Nicht mit eingerechnet hierbei sind<br />

die 30% und mehr Arbeit, die Ärzte<br />

nach Erschöpfen ihres Budgets auf<br />

eigene Rechnung und Kosten erbringen.<br />

Obwohl Ärzte im geltenden<br />

Antidiskriminierungsgesetz nicht expressis<br />

verbis erwähnt sind, entspricht<br />

dies ohne Zweifel dem Tatbestand<br />

der Diskriminierung, wenn die<br />

Leistung eines ganzen Berufsstandes<br />

derart herabgewürdigt wird.<br />

Dass Machwerke wie das „Ärztehasser<br />

Buch“ auf diesem Boden eine<br />

breite Medienresonanz finden, ist<br />

nur eine der Folgen.<br />

<strong><strong>Schmerz</strong>therapie</strong> light?<br />

Unter dem Eindruck leerer Kassen<br />

wurde im EBM 2000plus und in der<br />

d a z u g e h ö r i g e n<br />

Q u a l i t ä t s s i c h e -<br />

rungsvereinbarung<br />

nach § 135 Abs. 2<br />

SGB V der besondere<br />

Aufwand der<br />

<strong><strong>Schmerz</strong>therapie</strong><br />

bei schwerstchronifizierten<br />

Patienten<br />

bekanntermaßen<br />

Gerhard Müller-<br />

Schwefe, Göppingen<br />

mit einem nicht einmal annähernd kostendeckenden<br />

Betrag abgebildet. Diejenigen Kassenärztlichen<br />

Vereinigungen, die diese Regelung<br />

1:1 umgesetzt haben, nahmen in Kauf,<br />

dass viele qualifizierte <strong>Schmerz</strong>therapeuten<br />

sich anderen Aufgaben aus ihrem ursprünglichen<br />

Fachgebiet wieder zugewandt haben<br />

und nicht mehr für die <strong><strong>Schmerz</strong>therapie</strong> zur<br />

Verfügung stehen. Bereits mit Einführung<br />

der Qualitätssicherungsvereinbarung zur<br />

<strong><strong>Schmerz</strong>therapie</strong> hat die <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong><br />

für <strong><strong>Schmerz</strong>therapie</strong> e. V. moniert, dass<br />

die in § 5 Abs. 7 SGB V definierte Beschränkung<br />

schmerztherapeutischer Behandlung<br />

nach dieser Vereinbarung den Zeitraum von<br />

zwei Jahren nicht überschreiten soll. Hier wird<br />

einmal mehr deutlich, dass die Vertragspartner,<br />

die diese Vereinbarung abgeschlossen<br />

haben, Situation und <strong>Therapie</strong>notwendigkeit<br />

chronisch schmerzkranker Patienten zu keinem<br />

Zeitpunkt richtig einschätzen konnten.<br />

Patienten und Ärzte stehen<br />

im Regen<br />

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des EBM<br />

2000plus und der dazugehörigen Qualitätssicherungsvereinbarung<br />

wird diese Regelung<br />

jetzt von einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen<br />

„scharfgeschaltet“. Die Konsequenzen<br />

sind klar:<br />

1. Ein massiver Mehraufwand für schmerztherapeutisch<br />

tätige Ärzte, die ihren Kassenärztlichen<br />

Vereinigungen Patienten auflisten sollen,<br />

die zwei Jahre in schmerztherapeutischer<br />

Behandlung sind und länger dieser Behandlung<br />

bedürfen – mit einer entsprechenden<br />

Begründung. Der Vorstand der Kassenärztlichen<br />

Vereinigung (z. B. Nordrhein) leidet offensichtlich<br />

an Arbeitsmangel und möchte<br />

sich dann mit diesem Vorgang beschäftigen<br />

und entscheiden, welche Patienten nach der<br />

<strong><strong>Schmerz</strong>therapie</strong>-Qualitätssicherungsvereinbarung<br />

weiterhin in schmerztherapeutischer<br />

Behandlung bleiben<br />

können. Man stelle sich vor, ähnliches<br />

Vorgehen würde auch bei<br />

Diabetikern und Rheumatikern<br />

eingeführt und Vorstände von<br />

Kassenärztlichen Vereinigungen<br />

müssten entscheiden, wer nach<br />

Ablauf von zwei Jahren weiterhin<br />

zum Diabetologen oder Rheumatologen<br />

gehen kann …<br />

2. <strong>Schmerz</strong>patienten, die im Rahmen<br />

dieser Vereinbarung eine für<br />

sie hilfreiche <strong><strong>Schmerz</strong>therapie</strong> gefunden<br />

haben, stehen plötzlich<br />

im Regen. Zahlreiche Schreiben<br />

von Patienten an die <strong>Deutsche</strong><br />

<strong>Schmerz</strong>liga belegen, dass die<br />

Weiterbehandlung durch Hausärzte<br />

gerade nicht gewährleistet<br />

ist, da diese mit Hinweis auf die<br />

teuren Medikamentenverordnungen<br />

und Budgetgrenzen eine<br />

Weiterbehandlung verweigern. So<br />

schreibt zum Beispiel eine Patientin<br />

aus Nürnberg am 31.03.<strong>2007</strong>:<br />

„Mein Hausarzt ist nicht in der<br />

Lage, mich als chronische<br />

<strong>Schmerz</strong>patientin zu behandeln,<br />

da, was mir auch einleuchtet, sein<br />

Budget für eine solch teure Be-<br />

SCHMERZTHERAPIE Nr. / 007 ( 3. Jg.)

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