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Schmerztherapie 2/2007 - Schmerz Therapie Deutsche Gesellschaft ...

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DRG-System<br />

Finanzierung stationärer <strong><strong>Schmerz</strong>therapie</strong><br />

und Palliativmedizin<br />

Das DRG-System gilt auch für <strong><strong>Schmerz</strong>therapie</strong> und Palliativmedizin.<br />

Welche aktuellen Möglichkeiten der Abrechnung bei diesem Pauschalvergütungssystem<br />

bestehen, schildert Dr. med. Eberhard Lux, Lünen,<br />

sehr praxisnah an Fallbeispielen.<br />

Seit dem Jahr 2004 erfolgt die Vergütung<br />

von stationär erbrachten Leistungen mit<br />

Ausnahme psychiatrischer Einrichtungen<br />

nach einem System der Pauschalvergütung<br />

– dem sog. DRG-System (Diagnosis Related<br />

Group). Im Rahmen dieses Vergütungssystems<br />

ist spezifisch für jedes Krankenhaus ein<br />

dem durchschnittlichen Ressourcenverbrauch<br />

pro Fall errechneter Geldwert, die sog. Base-<br />

Rate, definiert und in den Pflegesatzverhandlungen<br />

der Kliniken vereinbart. Die Vergütung<br />

im Einzelfall richtet sich nach dem sog.<br />

Schweregrad (CW-Wert) des Behandlungsfalles,<br />

welcher sich aus der Kombination von<br />

Haupt- und Nebendiagnosen (ICD-10) und<br />

aus den in einem jährlich aktualisierten OPS-<br />

Katalog niedergelegten Leistungen ergibt.<br />

22<br />

Für besonders kostenintensive Leistungen<br />

sind sog. Zusatzentgelte mit festen Beträgen<br />

definiert, welche den Kostenträgern zusätzlich<br />

zur DRG berechnet werden können.<br />

CW-Wert<br />

Elektronische Rechenprogramme (Grouper)<br />

berechnen heute nach Eingabe der Diagnosen<br />

und OPS (Operationen- und Prozedurenschlüssel)<br />

den entsprechenden Schweregrad<br />

(CW-Wert). Dieser, multipliziert mit der Base-<br />

Rate des Krankenhauses, ergibt den Geldbetrag,<br />

welcher durch die Kostenträger dem<br />

Krankenhaus vergütet wird. Wissenswert ist,<br />

dass jedes Krankenhaus jährlich mit den Kostenträgern<br />

ein Gesamtbudget verhandelt,<br />

sodass durchaus nicht alle erbrachten Leis-<br />

Patientenbeispiele 1 und 2<br />

Patientenbeispiel 1:<br />

Hauptdiagnose: Kopfschmerz vom Spannungstyp G44.2<br />

Nebendiagnosen: Medikamentenabhängigkeit F19.2<br />

Psychogene Gangstörung F44.4<br />

Lumbale Spondylarthrose<br />

Chronischer <strong>Schmerz</strong> mit psycho-<br />

M47.86<br />

sozialen Anteilen F62.80<br />

Aufenthaltsdauer: 16 Tage<br />

OPS 8-918.1<br />

DRG B47Z<br />

CW-Wert 1,485 bei einer angenommenen Base-Rate von 2506,00 €<br />

Gesamtvergütung: 3 722,05 €<br />

Patientenbeispiel 2:<br />

Hauptdiagnose: Polyarthrose M15.0<br />

Nebendiagnosen: Längere depressive Reaktion F43.2<br />

Diabetes mellitus Typ 2 E11.90<br />

Lumbale Spinalkanalstenose<br />

Chronischer <strong>Schmerz</strong> mit psycho-<br />

M48.06<br />

sozialen Anteilen F62.80<br />

Aufenthaltsdauer: 24 Tage<br />

OPS 8-918.1<br />

DRG I42Z<br />

CW-Wert 1,308 bei einer angenommenen Base-Rate von 2506,00 €<br />

Gesamtvergütung: 3 278,41 €<br />

tungen vergütet<br />

werden. Die Vergütung<br />

erfährt – Eberhard Lux, Lünen<br />

wie man dies auch<br />

aus der Vergütung<br />

ambulant erbrachter Leistungen kennt – eine<br />

Kappungsgrenze.<br />

Spezielle OPS-Schlüssel sind für stationäre,<br />

multimodale <strong><strong>Schmerz</strong>therapie</strong> (unter<br />

1.), die komplexe Akutschmerztherapie (unter<br />

2.) sowie stationäre palliativmedizinische<br />

Leistungen (unter 3.) definiert. Diese sollen<br />

im Folgenden vertiefend dargestellt werden.<br />

1. Stationäre <strong><strong>Schmerz</strong>therapie</strong><br />

(OPS 8-918)<br />

Stationär können schmerztherapeutische<br />

Leistungen im besonderen Maße abgerechnet<br />

werden, wenn Mindestmerkmale für eine<br />

multimodale <strong><strong>Schmerz</strong>therapie</strong> erbracht worden<br />

sind (siehe Tab. 1).<br />

Indikationen für die Anwendung des<br />

OPS-Schlüssels 8-918 sind Patienten, welche<br />

unter chronischem <strong>Schmerz</strong> leiden und<br />

• manifeste oder drohende Beeinträchtigung<br />

der Lebensqualität oder der Arbeitsfähigkeit<br />

aufweisen,<br />

• unimodale Behandlungsversuche ambulant<br />

oder stationär fehlgeschlagen sind,<br />

• ein bestehender Medikamentenfehlgebrauch,<br />

resp. eine Medikamentenabhängigkeit<br />

besteht,<br />

• gravierende psychiatrische/psychische Komorbiditäten<br />

zu beobachten sind oder<br />

• eine gravierende somatische Begleiterkrankung<br />

besteht, aufgrund derer die<br />

Durchführung spezieller <strong>Therapie</strong>methoden<br />

im ambulanten Setting nicht zu verantworten<br />

sind.<br />

Die schmerztherapeutische Komplexbehandlung<br />

ist nach der Länge der Verweilzeit des<br />

Patienten zu dokumentieren, wobei aktuell<br />

jedoch die Länge der Behandlungsdauer des<br />

Patienten keine Höhergruppierung des Patienten<br />

im DRG-System triggert.<br />

2. Komplexe Akutschmerzbehandlung<br />

(OPS 8-919)<br />

Für die komplexe Akutschmerzbehandlung<br />

SCHMERZTHERAPIE Nr. 2/<strong>2007</strong> (23. Jg.)

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