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Schmerztherapie 2/2007 - Schmerz Therapie Deutsche Gesellschaft ...

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DRG-System<br />

und Überzeugungen und daraus abgeleitetes<br />

Handeln entwickelt sich auf den Stationen erfahrungsgemäß<br />

verzögert.<br />

In Modellrechnungen geht man davon<br />

aus, dass pro eine Million zu versorgende<br />

Einwohner 50 Palliativbetten notwendig sind.<br />

Rechnet man die durchschnittliche Versorgungsdichte<br />

von 200 000 Einwohnern pro<br />

mittlerem Krankenhaus, so würden zehn Palliativbetten<br />

für ein derartiges Krankenhaus<br />

notwendig sein. Geht man von einer Auslastung<br />

von 85% und einer durchschnittlichen<br />

Verweildauer von 16 Tagen aus, so kann<br />

man mit 250 Fällen pro Jahr und Krankenhaus<br />

rechnen.<br />

Organisiert das Krankenhaus einen<br />

dezentral arbeitenden Palliativdienst (pallia-<br />

24<br />

tivmedizinisches Konsil), dann würden dem<br />

Krankenhaus, sofern man von einer zusätzlichen<br />

Behandlung der durch die Kostenträger<br />

bereitgestellten Mittel bei bisheriger<br />

Deckelung der Krankenkasseneinnahmen<br />

ausgeht, ca. 250 000,00 € zur Verfügung<br />

stehen. Dieses könnte bedeuten, dass<br />

dem palliativmedizinischen Konsiliarteam<br />

eine Arztstelle (ca. 95 000,00 € pro Jahr),<br />

eine Palliativ-Care-ausgebildete Schwester<br />

(45000,00 € pro Jahr), ein Psychoonkologe<br />

(80 000,00 € pro Jahr) sowie eine halbe<br />

Stelle Kreativ-Therapeut (30 000,00 €) oder<br />

eine halbe Stelle Sozialarbeiter (30 000,00<br />

€) finanzierbar wären. Zusätzliche physiotherapeutische<br />

Leistungen werden benötigt.<br />

Aus der praktischen Erfahrung sind die zur<br />

Tabelle 3: 8-982 Palliativmedizinische Komplexbehandlung, Mindestmerkmale<br />

• Aktive, ganzheitliche Behandlung zur Symptomkontrolle und psychosozialen Stabilisierung ohne<br />

kurative Intention und im Allgemeinen ohne Beeinflussung der Grunderkrankung von Patienten mit<br />

einer progredienten, fortgeschrittenen Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung unter Einbeziehung<br />

ihrer Angehörigen und unter Leitung eines Facharztes mit der Zusatzweiterbildung Palliativmedizin<br />

(sofern diese noch nicht vorliegt, ist zur Aufrechterhaltung bereits bestehender palliativmedizinischer<br />

Versorgungsangebote übergangsweise bis zum Jahresende 2008 eine vergleichbare<br />

mindestens einjährige Erfahrung im Bereich Palliativmedizin ausreichend)<br />

• Aktivierend- oder begleitend-therapeutische Pflege durch besonders in diesem Bereich geschultes<br />

Pflegepersonal<br />

• Erstellung und Dokumentation eines individuellen Behandlungsplanes bei Aufnahme<br />

• Wöchentliche multidisziplinäre Teambesprechung mit wochenbezogener Dokumentation bisheriger<br />

Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele<br />

• Einsatz von mindestens zwei der folgenden <strong>Therapie</strong>bereiche:<br />

Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Psychologie, Physiotherapie, künstlerische <strong>Therapie</strong> (Kunst- und Musiktherapie),<br />

Entspannungstherapie, Patienten-, Angehörigen- und/oder Familiengespräche mit insgesamt<br />

mindestens sechs Stunden pro Patient und Woche in patientenbezogenen unterschiedlichen<br />

Kombinationen<br />

Abrechnung geforderten und für eine qualitativ<br />

hochwertige Patientenversorgung geforderten<br />

personellen Voraussetzungen in der<br />

beschriebenen Weise notwendig.<br />

Ausblick<br />

Gesundheitspolitisch ist eine Überwindung<br />

der starren Grenzen zwischen stationärer<br />

und ambulanter Versorgung ausgemachtes<br />

Ziel. Gerade auf dem Gebiet der <strong><strong>Schmerz</strong>therapie</strong><br />

und der Palliativmedizin ist durch enge<br />

Zusammenarbeit der stationär und ambulant<br />

tätigen Partner ein rationeller Umgang mit<br />

vorhandenen Ressourcen bei steigender Behandlungsqualität<br />

denkbar. In schmerztherapeutischen<br />

Qualitätszirkeln und <strong>Schmerz</strong>konferenzen<br />

ist eine enge praktische Zusammenarbeit<br />

zwischen stationär und ambulant<br />

tätigen Kolleginnen und Kollegen längst Tradition.<br />

Im Bereich palliativmedizinischer Versorgung<br />

streben gerade Palliativstationen<br />

nach einer Kontinuität der Betreuung ihrer<br />

Patienten, welcher durch das verstärkte ambulante<br />

Wirksamwerden von Palliativ-Pflegediensten<br />

und Palliativ-Konsiliardiensten im<br />

Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbes in<br />

der GKV Rechnung getragen wird.<br />

Stationäre <strong>Schmerz</strong>- und Palliativmedizin<br />

ist auch unter den oben dargestellten<br />

Finanzierungsvoraussetzungen in aller Regel<br />

nicht kostendeckend erbringbar. Wollen wir in<br />

Krankenhäusern dennoch eine hochwertige<br />

Versorgung chronisch <strong>Schmerz</strong>kranker und<br />

palliativ zu versorgender Patienten erreichen,<br />

müssen alternative Finanzierungen über Fördervereine<br />

etc. genutzt werden.<br />

Eberhard Lux, Lünen<br />

Cannabinoidhaltige Arzneimittel – endgültiges<br />

Aus für die <strong>Therapie</strong> auf GKV-Basis?<br />

Nachdem die sog. Nikolaus-Entscheidung des BVerfG (Az. 1 BvR 347/98)<br />

vom 06.12.2005 (vgl. hierzu Heft 4/06, S. 20f.) die Hoffnung auf die<br />

Erstattung neuartiger, nicht bereits mit klinischen Studien höchster Evidenzklassen<br />

belegter <strong>Therapie</strong>n zulasten der gesetzlichen Krankenkasse<br />

geweckt hatte, hat das BSG in einer aktuellen Entscheidung vom<br />

27.03.<strong>2007</strong> (Az. B 1 KR 30/06) nun die Erstattungsfähigkeit der <strong>Therapie</strong><br />

eines chronisch schmerzkranken Patienten mit Cannabinol verneint.<br />

Dieses Urteil und die Hintergründe stellt Rechtsanwältin Heike Müller,<br />

Sindelfingen, vor.<br />

Der Fall<br />

Gegenstand der Entscheidung des Bundessozialgerichts<br />

war die <strong>Therapie</strong> eines durch<br />

einen Motorradunfall querschnittsgelähmten<br />

und infolgedessen an einem chronischen<br />

<strong>Schmerz</strong>syndrom leidenden Klägers. Auf-<br />

Heike Müller,<br />

Sindelfingen<br />

grund seines erheblichen Leidensdrucks hatte<br />

dieser bereits ernsthaft einen Suizid ins Auge<br />

gefasst. Der den Kläger behandelnde Arzt für<br />

SCHMERZTHERAPIE Nr. 2/<strong>2007</strong> (23. Jg.)

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