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DIE KAUFMÄNNISCHE SCHULE DIE KAUFMÄNNISCHE SCHULE

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Mündliche Ergänzung zur vLw-Stellungnahme 1 :<br />

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,<br />

sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,<br />

sehr geehrte Damen und Herren,<br />

die als Ausgangspunkt dieser Anhörung<br />

übermittelten Drucksachen 13/6037 und<br />

13/6167 spannen einen so breiten Rahmen,<br />

dass wegen der zeitlichen Begrenzung<br />

für dieses Statement nur ein Aufriss<br />

der Probleme erfolgen kann. Der vLw ist<br />

gerne bereit, über die etwas ausführlichere<br />

schriftliche Stellungnahme hinaus<br />

seine Positionen da zu erläutern und zu<br />

vertiefen, wo dies gewünscht wird.<br />

Zur Sache in acht Punkten ein besonderer<br />

Punkt vorab:<br />

Es kann nicht sein, dass der Lehrermangel<br />

im Berufskolleg vom Land erkannt ist<br />

und durch Werbemaßnahmen versucht<br />

wird, ihn abzuwenden, und gleichzeitig<br />

ein Einstellungstermin – der im Herbst –<br />

de facto gestrichen wird. Es gehört auch<br />

zur Weiterentwicklung der Berufskollegs,<br />

dass das Land sich als verlässlicher<br />

Arbeitgeber präsentiert und solche kafkaesken<br />

Entwicklungen, die falsche Signale<br />

senden, verhindert werden.<br />

Punkt 1:<br />

Die Gleichwertigkeit von beruflicher und<br />

allgemeiner Bildung ist ein wichtiges Ziel<br />

des Berufskollegs, über dessen hohe<br />

Bedeutung bei Einführung des Berufskollegs<br />

unter allen Akteuren Konsens<br />

bestand. Ich darf in diesem Zusammenhang<br />

erinnern an die Drucksache<br />

13/4326 vom 16. Sept. 2003 mit dem Titel<br />

„Nordrhein-Westfalen verwirklicht die<br />

Gleichwertigkeit von Beruflicher Bildung<br />

und Allgemeinbildung“. Noch ist diese<br />

Gleichwertigkeit nicht gesichert. Es droht<br />

vielmehr, dass dieses Ziel „unter die<br />

Räder“ kommt,<br />

� weil erstens die Debatte um Bildungsstandards<br />

in der beruflichen Bildung<br />

richtig und wichtig ist, es aber nicht –<br />

bezogen auf die Allgemeinbildung –<br />

um gleichartige Standards gehen<br />

kann, geschweige denn um die Übernahme<br />

dieser Standards,<br />

� weil zweitens der Weg der Profilierung<br />

der Fächer Deutsch, Mathematik,<br />

Englisch im Medium des Berufs noch<br />

nicht stringent umgesetzt ist und<br />

schon das schlechte Beispiel anderer<br />

Länder, die diesen Weg nicht mitgegangen<br />

sind, als Vorbild aus der Vergangenheit<br />

geholt wird. Es kann nicht<br />

sein, dass derjenige, der sich nie<br />

bewegt hat, schon am Ziel ist und wir<br />

uns auf dem Weg in die rückwärtige<br />

Richtung befinden.<br />

Gleichwertigkeit kann nur bedeuten,<br />

dass der Kanon von Standards für die allgemeine<br />

Berechtigung in der beruflichen<br />

Bildung ein eigenständiger Kanon ist, der<br />

sich aus der beruflichen Domäne ableitet.<br />

Weil niemand erwarten darf, dass die<br />

Schülerinnen und Schüler im Berufskolleg<br />

die Beruflichkeit als Additum zum vollen<br />

Programm der allgemein bildenden<br />

Schulen schultern, muss es anstelle<br />

eines solchen „PLUS“ ein klares<br />

„GLEICHWERTIG“ geben.<br />

Zur Gleichwertigkeit gehört auch, dass<br />

der Gesetzgeber den Schülerinnen und<br />

Schülern der Berufskollegs die gleichen<br />

Optionen eröffnet wie denen anderer<br />

Schulformen: Der vLw mahnt an, dass im<br />

neuen Schulgesetz auch für den Weg<br />

zum Abitur über das Berufskolleg eine<br />

Verkürzung auf 12 Jahre optional möglich<br />

ist. Dass es geht, hat der vLw bereits<br />

dokumentiert.<br />

Punkt 2:<br />

Die Sicherung der Anerkennung von<br />

Gelerntem – wobei eine klare Orientierung<br />

an Standards für den vLw selbstverständlich<br />

ist – ist eine wesentliche Aufgabe<br />

für die Weiterentwicklung des<br />

Systems. Es ist kaum noch vermittelbar,<br />

dass zum Beispiel eine Schülerin / ein<br />

Schüler in der Höheren Handelsschule<br />

die Grundlagen der Buchführung lernt,<br />

dann dasselbe noch einmal in der<br />

Berufsschule. Es muss gesichert werden<br />

� die Anerkennung von vorher Gelerntem<br />

in der Berufsausbildung. Hier hat,<br />

bezogen auf die Anerkennung von<br />

Leistungen in der Kammerprüfung, der<br />

vLw ein dezidiertes Konzept vorgelegt;<br />

� die Anerkennung von Gelerntem in<br />

einem anschließenden Studium sowohl<br />

im Bereich der Fachhochschule als<br />

auch auf der Universität. Hier besteht<br />

Handlungsbedarf, den das einzelne<br />

Berufskolleg für sich nicht lösen kann;<br />

� die Anerkennung im System selber,<br />

die optimierbar ist.<br />

Punkt 3:<br />

Aktuell<br />

Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung<br />

Sicherung der Anerkennung von Gelerntem und klare Orientierung an Standards<br />

Ministerin Ute Schäfer mit Dr. Wolfgang Kehl (rechts) und dem Landesvorsitzenden<br />

Hermann Hansis (Foto: Klemens A. Walters)<br />

In der dualen Berufsausbildung wird häufig<br />

übersehen, dass Schule und Betrieb<br />

gemeinsam am erfolgreichen Durchlaufen<br />

der Ausbildung und am erfolgreichen<br />

Abschluss der Ausbildung arbeiten müssen<br />

und dass dabei jeder auf den anderen<br />

zugehen muss. Wenn heute von<br />

Betrieben Kooperation so verstanden<br />

wird, dass Schule möglichst oft verzichtbar<br />

ist und der betriebliche Ertrag der<br />

Ausbildung im Vordergrund stehen soll,<br />

dann ist dies nicht das Verständnis der<br />

Berufskollegs. Echte Kooperation erfordert,<br />

dass sich beide Seiten einbringen.<br />

Was unter dem Mäntelchen der Koopera-<br />

<strong>DIE</strong> <strong>KAUFMÄNNISCHE</strong> <strong>SCHULE</strong> 2/2005 1

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