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der-Bergische-Unternehmer_0917

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weiteres „Geschenk“ an den Geschäftsfreund<br />

zu sehen ist. Das bedeutet, dass<br />

<strong>der</strong> Betriebsausgabenabzug für das Geschenk<br />

und die Pauschalsteuer ausgeschlossen<br />

ist, wenn <strong>der</strong> Wert des Geschenks<br />

zuzüglich <strong>der</strong> darauf<br />

entfallenden Pauschalsteuer den Grenzbetrag<br />

für Geschenke von 35 Euro übersteigt.<br />

Hat sich <strong>der</strong> zuwendende <strong>Unternehmer</strong><br />

zur Anwendung <strong>der</strong><br />

Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG<br />

für Zuwendungen an Geschäftsfreunde<br />

entschieden, können nach dieser Rechtsprechung<br />

nur noch Geschenke bis zu einem<br />

Wert von 26,58 Euro (5) beim Betriebsausgabenabzug<br />

berücksichtigt<br />

werden. Bei Überschreiten dieser Grenze<br />

können die Aufwendungen für das Geschenk<br />

und die darauf entfallende Pauschalsteuer<br />

nach § 37b EStG nicht als<br />

Betriebsausgaben abgezogen werden.<br />

Quelle: Rinke Treuhand.<br />

Goldbarren gehören zum<br />

Umlaufvermögen einer GbR<br />

Der Bundesfinanzhof hat entschieden:<br />

Eine vermögensverwaltend tätige, aber<br />

gewerblich geprägte Gesellschaft bürgerlichen<br />

Rechts (GbR), die ihren Überschuss<br />

durch Einnahmen-Überschussrechnung<br />

ermittelt, kann nicht nur<br />

Anlage-, son<strong>der</strong>n auch Umlaufvermögen<br />

haben. Dies ist insofern von Belang, als<br />

bei Gegenständen des Anlagevermögens<br />

<strong>der</strong>en Anschaffungskosten erst im Zeitpunkt<br />

<strong>der</strong> Veräußerung gewinnmin<strong>der</strong>nd<br />

zu berücksichtigen sind. Hingegen sind<br />

die Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter<br />

des Umlaufvermögens grundsätzlich<br />

im Zeitpunkt <strong>der</strong> Anschaffung als<br />

Betriebsausgaben abziehbar.Entgegen <strong>der</strong><br />

Auffassung des Finanzamts ordneten die<br />

obersten Finanzrichter die von <strong>der</strong> GbR<br />

angeschafften Goldbarren dem Umlaufvermögen<br />

zu. Die Anschaffungskosten<br />

konnten daher sofort als Betriebsausgaben<br />

geltend gemacht werden. Quelle: Urteil<br />

des BFH vom 19. Januar 2017, Az. IV<br />

R 10/14, DB 2017, 887.<br />

Globale Gewinne müssen<br />

Grösse zeigen<br />

Ende letzten Jahres ist ein Gesetz in<br />

Deutschland gegen Gewinnkürzungen<br />

und Gewinnverlagerungen („Base Erosion<br />

and Profit Shifting“ - BEPS) in Kraft getreten.<br />

Ziel ist es, international tätige Unternehmen<br />

an <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>ung ihrer Steuerlast<br />

durch Ausnutzung unterschiedlicher<br />

Steuersysteme zu hin<strong>der</strong>n. Für Unternehmen<br />

mit jährlichen Umsätzen von mehr als<br />

100 Mio. Euro gilt daher ab dem Jahr 2017<br />

ein beson<strong>der</strong>er Aufbau <strong>der</strong> zu erstellenden<br />

Verrechnungspreisdokumentation. Zudem<br />

gilt für inländische Obergesellschaften<br />

international tätiger Konzerne ab einem<br />

Konzernumsatz von mehr als 750 Mio.<br />

Euro eine län<strong>der</strong>bezogene Berichterstattung<br />

für bestimmte Informationen<br />

(„Country-by-Country Reporting“).<br />

Quelle: Treumerkur.<br />

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<strong>der</strong> <strong>Bergische</strong> <strong>Unternehmer</strong> 09|17 27

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