2008-04
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Gesellschaft<br />
wohner 75 Jahre oder älter ist, und die Zahl der über 80-Jährigen<br />
steigt beständig. Im Jahre 2020 wird voraussichtlich<br />
jeder 14. Siegener Bürger 80 Jahre oder älter sein, sodass<br />
sich die Zahl der Hochbetagten in einem kurzen Zeitraum<br />
verdreifacht.“<br />
Befragt zu der problematischen Situation vieler Empfänger<br />
von Arbeitslosengeld II fasste Fischer zunächst<br />
Grundsätzliches zur Gesetzgebung zusammen:<br />
In der Nachfolgestruktur des ehemaligen Sozialamtes,<br />
nunmehr u. a. als Abteilung für Grundsicherung im Alter,<br />
läuft ein Teil des Maßnahmenbündels aus dem sogenannten<br />
Hartz-IV-Paket zusammen.<br />
Zum 30.9.<strong>2008</strong> erhielten 926 Siegener Bürgerinnen und<br />
Bürger laufende Hilfe als sogenannte Grundsicherung im<br />
Alter bzw. wegen vorhandener Erwerbsminderung. Diese<br />
Hilfe können Rentner bekommen oder Erwachsene, die<br />
dauerhaft nicht voll arbeitsfähig sind. Dies ist eine Steigerung<br />
um 14 % gegenüber dem 1.1.2006. Daraus folgert<br />
der Fachbereichsleiter: „Schon dabei wird sichtbar, dass<br />
der Anteil der älteren Menschen, die jetzt und zukünftig<br />
auf Sozialhilfe angewiesen sind, steigen wird. Aufgrund der<br />
persönlichen Biografien eines jeden Einzelnen und der Entwicklung<br />
des Rentenrechtes – Stichwort: Rente mit 67 oder<br />
Rentenabschlag von bis zu 18 % bei vorzeitiger Inanspruchnahme<br />
– wird deutlich, dass insbesondere Frauen von der<br />
Altersarmut betroffen sind. Sparen fürs Alter, Rürup-Riester-Vorsorgeplanung,<br />
ist für viele nicht möglich gewesen<br />
und wird auch künftig nicht möglich sein, weil dazu einfach<br />
das vorhandene Einkommen nicht ausreichend ist.“<br />
Die Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und der<br />
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz<br />
war und ist – so Fischer – ein richtiger Ansatz gewesen.<br />
Insbesondere das Prinzip des Förderns und Forderns<br />
als Kernstück der Hartz-IV-Gesetzgebung ist unbestritten.<br />
Dann aber Kritik: „Eine Abfederung, gerade den Menschen<br />
gegenüber, die ihre Arbeit verloren haben und keine neue<br />
Arbeit finden können, ist aber mehr als reformbedürftig.<br />
Denn am Ende steht sehr oft, und damit unverschuldet. die<br />
Festlegung, von 351,00 € im Monat leben zu müssen. Hier<br />
kann man Arbeitsminister Laumann nur beipflichten, dass<br />
nach einem arbeitsreichen Leben niemand zum Bittsteller<br />
bei Vater Staat werden darf.“<br />
Zur Erläuterung der veränderten<br />
„Hilfe zum Lebensunterhalt“:<br />
Der notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere<br />
Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege und Hausrat<br />
sowie persönliche Dinge des täglichen Lebens. Die dazu<br />
benötigten Mittel werden zum Teil durch pauschalierte<br />
Beiträge und zum Teil in tatsächlicher Höhe zur Verfügung<br />
gestellt. Danach erhält ein Alleinstehender einen Regelsatz<br />
von 351,00 €, zuzüglich der angemessenen Unterkunfts- und<br />
Heizungskosten und gegebenenfalls einem Mehrbedarfszuschlag<br />
wegen Behinderung. Davon ausgehend kann man<br />
hier als Durchschnittswert von einem Betrag von knapp<br />
900,00 € ausgehen. Demgegenüber ist eigenes Einkommen<br />
bzw. unter Umständen Vermögen zu berücksichtigen, so<br />
dass sich daraus dann der tatsächliche monatliche Hilfebetrag<br />
ergibt. So ist z. B. der aktuelle Anteil eines <br />
gabeschaltern der Siegener Tafel wird die Armut auch in Siegen sichtbarer.<br />
Foto: Dieter Gerst, bearbeitet: durchblick-Photoshop-Club<br />
durchblick 4/<strong>2008</strong> 51