29.11.2017 Aufrufe

2008-04

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Gesellschaft<br />

wohner 75 Jahre oder älter ist, und die Zahl der über 80-Jährigen<br />

steigt beständig. Im Jahre 2020 wird voraussichtlich<br />

jeder 14. Siegener Bürger 80 Jahre oder älter sein, sodass<br />

sich die Zahl der Hochbetagten in einem kurzen Zeitraum<br />

verdreifacht.“<br />

Befragt zu der problematischen Situation vieler Empfänger<br />

von Arbeitslosengeld II fasste Fischer zunächst<br />

Grundsätzliches zur Gesetzgebung zusammen:<br />

In der Nachfolgestruktur des ehemaligen Sozialamtes,<br />

nunmehr u. a. als Abteilung für Grundsicherung im Alter,<br />

läuft ein Teil des Maßnahmenbündels aus dem sogenannten<br />

Hartz-IV-Paket zusammen.<br />

Zum 30.9.<strong>2008</strong> erhielten 926 Siegener Bürgerinnen und<br />

Bürger laufende Hilfe als sogenannte Grundsicherung im<br />

Alter bzw. wegen vorhandener Erwerbsminderung. Diese<br />

Hilfe können Rentner bekommen oder Erwachsene, die<br />

dauerhaft nicht voll arbeitsfähig sind. Dies ist eine Steigerung<br />

um 14 % gegenüber dem 1.1.2006. Daraus folgert<br />

der Fachbereichsleiter: „Schon dabei wird sichtbar, dass<br />

der Anteil der älteren Menschen, die jetzt und zukünftig<br />

auf Sozialhilfe angewiesen sind, steigen wird. Aufgrund der<br />

persönlichen Biografien eines jeden Einzelnen und der Entwicklung<br />

des Rentenrechtes – Stichwort: Rente mit 67 oder<br />

Rentenabschlag von bis zu 18 % bei vorzeitiger Inanspruchnahme<br />

– wird deutlich, dass insbesondere Frauen von der<br />

Altersarmut betroffen sind. Sparen fürs Alter, Rürup-Riester-Vorsorgeplanung,<br />

ist für viele nicht möglich gewesen<br />

und wird auch künftig nicht möglich sein, weil dazu einfach<br />

das vorhandene Einkommen nicht ausreichend ist.“<br />

Die Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und der<br />

Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz<br />

war und ist – so Fischer – ein richtiger Ansatz gewesen.<br />

Insbesondere das Prinzip des Förderns und Forderns<br />

als Kernstück der Hartz-IV-Gesetzgebung ist unbestritten.<br />

Dann aber Kritik: „Eine Abfederung, gerade den Menschen<br />

gegenüber, die ihre Arbeit verloren haben und keine neue<br />

Arbeit finden können, ist aber mehr als reformbedürftig.<br />

Denn am Ende steht sehr oft, und damit unverschuldet. die<br />

Festlegung, von 351,00 € im Monat leben zu müssen. Hier<br />

kann man Arbeitsminister Laumann nur beipflichten, dass<br />

nach einem arbeitsreichen Leben niemand zum Bittsteller<br />

bei Vater Staat werden darf.“<br />

Zur Erläuterung der veränderten<br />

„Hilfe zum Lebensunterhalt“:<br />

Der notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere<br />

Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege und Hausrat<br />

sowie persönliche Dinge des täglichen Lebens. Die dazu<br />

benötigten Mittel werden zum Teil durch pauschalierte<br />

Beiträge und zum Teil in tatsächlicher Höhe zur Verfügung<br />

gestellt. Danach erhält ein Alleinstehender einen Regelsatz<br />

von 351,00 €, zuzüglich der angemessenen Unterkunfts- und<br />

Heizungskosten und gegebenenfalls einem Mehrbedarfszuschlag<br />

wegen Behinderung. Davon ausgehend kann man<br />

hier als Durchschnittswert von einem Betrag von knapp<br />

900,00 € ausgehen. Demgegenüber ist eigenes Einkommen<br />

bzw. unter Umständen Vermögen zu berücksichtigen, so<br />

dass sich daraus dann der tatsächliche monatliche Hilfebetrag<br />

ergibt. So ist z. B. der aktuelle Anteil eines <br />

gabeschaltern der Siegener Tafel wird die Armut auch in Siegen sichtbarer.<br />

Foto: Dieter Gerst, bearbeitet: durchblick-Photoshop-Club<br />

durchblick 4/<strong>2008</strong> 51

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!