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Buch_Pflege f. Angehörige

Pflegehandbuch von Pflegeschulungen für Angehörigen und Migranten mit kranken Familienmitgliedern.

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<strong>Buch</strong>_<strong>Pflege</strong> f. <strong>Angehörige</strong>_<strong>Pflege</strong> für <strong>Angehörige</strong> 17.01.2018 18:05 Seite 33<br />

5- Integrationshilfe/ Formaliteler ve Uyum Sorunları<br />

Fachkräften in Anspruch nehmen oder aber Geld beziehen wollen, welches sie den pflegenden<br />

<strong>Angehörige</strong>n als finanzielle Anerkennung geben können.<br />

Warum ist die <strong>Pflege</strong>versicherung notwendig?<br />

Alle Industrienationen haben eines gemeinsam:<br />

Ihre Gesellschaften werden immer älter. Nach<br />

den Vorausschätzungen zur Bevölkerungsentwicklung<br />

wird in Deutschland die Anzahl älterer<br />

Personen<br />

(67 Jahre und älter) bis zum Jahr 2040 voraussichtlich<br />

auf mindestens 21,5 Millionen steigen.<br />

Sie wird damit um 6,3 Millionen oder um 42 Prozent<br />

höher sein als die Anzahl der über 67-Jährigen<br />

im Jahr 2013.<br />

Ab dem 80. Lebensjahr steigt die statistische Wahrscheinlichkeit, auf fremde Hilfe angewiesen zu<br />

sein, rapide an – auf rund 32 Prozent.<br />

<strong>Pflege</strong>bedürftigkeit<br />

Wann ist <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit gegeben? Grundsätzlich kann <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit im Sinne des Gesetzes<br />

in allen Lebensabschnitten auftreten. Nach der Definition des Gesetzes sind damit Personen<br />

erfasst, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten<br />

aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Das sind Personen, die körperliche, geistige<br />

oder psychische Beeinträch tigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen<br />

nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit muss<br />

auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mit mindestens der in § 15 SGB<br />

XI festgelegten Schwere bestehen.<br />

Antragstellung<br />

Wo müssen <strong>Pflege</strong>leistungen beantragt werden?<br />

Um Leistungen der <strong>Pflege</strong>versicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag bei der<br />

<strong>Pflege</strong>kasse gestellt werden; dies kann auch telefonisch erfolgen. Die <strong>Pflege</strong>kasse befindet sich<br />

bei der Krankenkasse. Die Antragstellung können auch Familienangehörige, Nachbarinnen und<br />

Nachbarn oder gute Bekannte übernehmen, wenn sie dazu bevollmächtigt werden.<br />

Die Berechnung der fünf <strong>Pflege</strong>grade<br />

Um festzustellen, wie selbstständig eine pfl egebedürftige Person ist, wirft die Gutachterin oder<br />

der Gutachter einen genauen Blick auf folgende sechs Lebensbereiche:<br />

Modul 1 „Mobilität“<br />

Die Gutachterin oder der Gutachter schaut sich die körperliche Beweglichkeit an. Zum Beispiel:<br />

Kann die betroffene Person alleine aufstehen und vom Bett ins Badezimmer gehen? Kann sie sich<br />

selbstständig in den eigenen vier Wänden bewegen, ist Treppensteigen möglich?<br />

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