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Buch_Pflege f. Angehörige

Pflegehandbuch von Pflegeschulungen für Angehörigen und Migranten mit kranken Familienmitgliedern.

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<strong>Buch</strong>_<strong>Pflege</strong> f. <strong>Angehörige</strong>_<strong>Pflege</strong> für <strong>Angehörige</strong> 17.01.2018 18:05 Seite 96<br />

14 - Patientenverfügung<br />

Medizinische Vorsorge / Patientenverfügung<br />

Es kann auch der Fall auftreten, dass Sie nicht<br />

mehr in der Lage sind, über eine medizinische Behandlung<br />

oder einen ärztlichen Eingriff zu entscheiden.<br />

Auch hier können Sie im Wege der<br />

Vorsorge Bestimmungen für spätere ärztliche Behandlungen<br />

treffen und so Ihr Selbstbestimmungsrecht<br />

wahren.<br />

Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung<br />

einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen<br />

nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie bezieht<br />

sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang<br />

mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.<br />

Man kann sich zu den Festlegungen in der Patientenverfügung von einem Arzt beraten lassen.<br />

Dieser kann Ihnen auch attestieren, dass Sie bei Abgabe der Erklärung einwilligungsfähig sind.<br />

Eine solche Bestätigung ist jedoch keine zwingende Voraussetzung für die wirksame Errichtung<br />

einer Patientenverfügung.<br />

Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an die Ärztin oder den Arzt und das Behandlungsteam.<br />

Sie kann sich zusätzlich an eine bevollmächtigte oder gesetzliche Vertreterin oder<br />

einen bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter richten und Anweisungen oder Bitten zur Auslegung<br />

und Durchsetzung der Patientenverfügung enthalten.<br />

Brauche ich unbedingt eine Patientenverfügung, was sollte ich bedenken?<br />

Wenn Sie überlegen, ob Sie eine Patientenverfügung erstellen wollen oder nicht, empfiehlt es sich<br />

zunächst darüber nachzudenken, was Ihnen im Zusammenhang mit Krankheit, Leiden und Tod<br />

wichtig ist, wovor Sie Angst haben und was Sie sich erhoffen. Manche Menschen haben Angst,<br />

dass vielleicht nicht mehr alles medizinisch Mögliche für sie getan werden könnte, wenn sie alt<br />

oder schwer krank sind. Andere befürchten, dass man sie in solchen Situationen unter Aufbieten<br />

aller technischen Möglichkeiten nicht sterben lässt<br />

Welche Form muss meine Patientenverfügung haben?<br />

Die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung sieht vor, dass eine Patien tenverfügung schriftlich<br />

verfasst und durch Namensunterschrift eigenhändig oder durch ein von einer Notarin oder<br />

einem Notar beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet werden muss (§ 1901a Absatz 1 Satz 1 i.<br />

V. m. § 126 Absatz 1 BGB). Niemand ist aber an seine schriftliche Patientenverfügung ein für alle<br />

Mal gebunden. Die Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden<br />

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