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Buch_Pflege f. Angehörige

Pflegehandbuch von Pflegeschulungen für Angehörigen und Migranten mit kranken Familienmitgliedern.

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<strong>Buch</strong>_<strong>Pflege</strong> f. <strong>Angehörige</strong>_<strong>Pflege</strong> für <strong>Angehörige</strong> 17.01.2018 18:05 Seite 88<br />

Erben und Testament:<br />

Die eigenen Kinder − auch die adoptierten, nicht dagegen die Stiefkinder − stehen dabei neben<br />

dem Ehepartner, soweit vorhanden, an erster Stelle. Das gilt seit 1998 sogar für nichteheliche Kinder.<br />

Deren Erbrecht ist identisch mit dem der ehelichen Kinder.<br />

Oft machen gerade Ehegatten kein Testament, weil sie irrtümlich glauben, der Überlebende werde<br />

ohnehin alles erben, zumindest wenn keine Kinder vorhanden sind. Das kann fatal ausgehen, wenn<br />

Geschwister da sind. Denn die erben neben dem Ehepartner.<br />

Ein Testament ist eine einseitige Verfügung des Erblassers. Was tun, wenn letztwillige Verfügungen<br />

anfechtbar sind?<br />

Wenn jemand stirbt und ein Testament oder Erbvertrag hinterlassen hat, gibt es oft lange Gesichter,<br />

bei denen, die leer ausgegangen sind. Da stellt sich schnell die Frage, ob beim Abfassen des Testament<br />

oder Erbvertrages alles mit rechten Dingen zugegangen ist.<br />

Tatsächlich gibt es verschieden Gründe, warum ein eine letztwillige Verfügung unwirksam oder gar<br />

nichtig ist. Am häufigsten sind formale Fehler.<br />

War zum Beispiel der Erblasser nicht testierfähig(bewußt), weil an fortschreitender Demenz erkrankt,<br />

ist die Verfügung anfechtbar. Das Testament ist unwirksam, es tritt die gesetzliche Erbfolge<br />

ein.<br />

Aber auch in Fällen, in denen der Erblasser über wesentliche Dinge im Irrtum war, wie zum Beispiel<br />

Pflichtteilsansprüche, liegt ein Anfechtungsgrund vor. Dasselbe gilt im Fall der Erbunwürdigkeit.<br />

Die Frist für die Anfechtung beträgt ein Jahr, nachdem der Anfechtungsgrund bekannt geworden<br />

ist.<br />

Alles in allem empfiehlt es sich beizeiten<br />

ein Testament zu machen.<br />

Dazu braucht man keinen Notar.<br />

Mit der richtigen Vorlage geht das<br />

sehr gut auch handschriftlich, wenn<br />

es sich nicht gerade um eine komplizierte<br />

Fallkonstellation handelt.<br />

Gerne können Sie ein Paar Nachbarn<br />

zum Erstellen des Testaments<br />

holen und als Zeugen gebrauchen.<br />

14 - Betreuungsrecht/ Testament u. Vorsorge<br />

Allerdings müssen Sie hier unbedingt die gesetzlichen Formvorschriften beachten. Das gilt sowohl<br />

für das gemeinschaftliche Testament als auch für Einzeltestamente. Andernfalls erreichen Sie das<br />

Gegenteil von dem, was Sie wollten: Es tritt die gesetzliche Erbfolge ein. So bedeutet handschriftlich<br />

wirklich handschriftlich - von der ersten bis zur letzten Zeile. Und: Ort, Datum und Unterschrift nicht<br />

vergessen!<br />

Das öffentliche Testament ist das notarielle Testament., bei dieser Form des Testaments wird der<br />

letzte Wille des Esblassers mündlich dem Notar mitgeteilt oder das betreits verfasste Testament<br />

dem Notar übergeben.<br />

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