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Buch_Pflege f. Angehörige

Pflegehandbuch von Pflegeschulungen für Angehörigen und Migranten mit kranken Familienmitgliedern.

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<strong>Buch</strong>_<strong>Pflege</strong> f. <strong>Angehörige</strong>_<strong>Pflege</strong> für <strong>Angehörige</strong> 17.01.2018 18:05 Seite 78<br />

12- <strong>Pflege</strong>heim / Seniorenheim und Unser Besuch<br />

der <strong>Pflege</strong>stufe übersteigen, müssen vom Bewohner selbst getragen werden. <strong>Pflege</strong>versicherung<br />

- Auch mit Vorerkrankung möglich<br />

Wie hoch sind die Kosten für einen <strong>Pflege</strong>platz in einem <strong>Pflege</strong>heim?<br />

Generell kann kein fester Betrag genannt werden, was ein <strong>Pflege</strong>platz in einem <strong>Pflege</strong>heim kostet.<br />

Die Kosten sind von der Zimmerausstattung, dem Heim selbst, aber auch dem Standort und dem<br />

Bundesland abhängig und deshalb ganz unterschiedlich.<br />

Einen guten Überblick über die Kosten können sich Interessenten oder <strong>Angehörige</strong> jedoch über<br />

den <strong>Pflege</strong>heimnavigator der AOK verschaffen. Über den Navigator können <strong>Pflege</strong>heime in der<br />

näheren Umgebung ausgesucht werden. Außerdem kann die <strong>Pflege</strong>form (Vollstationäre Unterbringung,<br />

Tagesbetreuung, Nachtpflege oder Kurzzeitpflege) eingestellt werden.<br />

Über die Funktion „Suchen“ erscheinen die umliegenden Seniorenheime inklusive der Preise für<br />

die einzelnen <strong>Pflege</strong>stufen sowie die Eigenanteile der Heimbewohner. Über die Funktion „Weitere<br />

Preisinformationen“ sind auch die Investitionskosten sowie weitere interessante Informationen ersichtlich.<br />

Wer bezahlt die Kosten für ein <strong>Pflege</strong>heim?<br />

Die Kosten für die reine <strong>Pflege</strong> in einem <strong>Pflege</strong>heim (ohne die sogenannten Hotelkosten) werden<br />

von der <strong>Pflege</strong>kasse je nach Umfang und der zugeordneten <strong>Pflege</strong>stufe anteilig oder ganz übernommen.<br />

Alle weiteren Kosten müssen vom <strong>Pflege</strong>bedürftigen selbst erbracht werden.<br />

Kann der <strong>Pflege</strong>bedürftige die Kosten nicht selbst bezahlen, müssen der Ehepartner, die Kinder oder<br />

das Sozialamt die restlichen Kosten abdecken.<br />

Wer eine private <strong>Pflege</strong>zusatzversicherung hat, bekommt die entstandenen Mehrkosten entsprechend<br />

von der privaten Versicherung erstattet. Allerdings muss die private <strong>Pflege</strong>versicherung rechtzeitig<br />

abgeschlossen werden, um im Bedarfsfall gut abgesichert zu sein.<br />

Und noch ein Tipp zum Schluss Wer steuerpflichtig ist, kann unter gewissen Voraussetzungen die<br />

Kosten, welche selbst getragen werden müssen, steuerlich absetzen. Dies gilt auch für Kinder, die<br />

sich an den <strong>Pflege</strong>kosten ihrer Eltern beteiligen. Das zuständige Finanzamt oder ein Steuerberater<br />

können hierzu nähere Informationen geben.<br />

Diese Hilfsmittel bezahlen die Kassen<br />

Wer krank und/oder pflegebedürftig ist, benötigt einiges an Hilfsmitteln und <strong>Pflege</strong>hilfsmitteln. Was<br />

jedem Einzelnen zusteht, ist von Fall zu Fall, also von Krankheit zu Krankheit unterschiedlich.<br />

Doch viele Betroffene bezahlen noch Hilfsmittel wie Rollatoren oder <strong>Pflege</strong>betten aus eigener<br />

Tasche, weil sie nicht wissen, daß sie im Bedarfsfall einen Anspruch auf diese haben. Dadurch<br />

summieren sich die Kosten in der häuslichen <strong>Pflege</strong> natürlich sehr schnell.<br />

Bereits in meinem Beitrag “<strong>Pflege</strong>bedürftige haben monatlichen Anspruch auf kostenlose <strong>Pflege</strong>hilfsmittel”<br />

habe ich auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, <strong>Pflege</strong>hilfsmittel nicht selbst bezahlen<br />

zu müssen sondern entsprechend in Anspruch nehmen zu können.<br />

Im Übrigen ist es so, daß die Krankenkasse die Stromkosten für elektrisch betriebene Hilfsmittel<br />

übernehmen muss.<br />

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