11.04.2018 Aufrufe

ChemRRV 814.81

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>814.81</strong><br />

Schutz des ökologischen Gleichgewichts<br />

c. das Inverkehrbringen von Anstrichfarben und Lacken für die Behandlung<br />

der in Absatz 3 genannten Gegenstände.<br />

3 Das Verbot nach Ziffer 2 Absatz 2 gilt vorbehältlich Anhang 2.16 Ziffern 5 und 7<br />

Absätze 2 und 3 sowie Anhang 2.18 Ziffern 3 und 8 auch nicht für das Inverkehrbringen<br />

von mit Anstrichfarben oder Lacken behandelten Fahrzeugen, Elektro- und<br />

Elektronikgeräten sowie Bauteilen solcher Geräte und Fahrzeuge.<br />

4 Übergangsbestimmungen<br />

Bleihaltige Anstrichfarben und Lacke sowie damit behandelte Gegenstände dürfen<br />

durch die Herstellerin noch bis zum 31. Juli 2006 in Verkehr gebracht werden.<br />

96

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!