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RECHT + RAT<br />
ABMAHNFÄHIG <strong>–</strong> Schaufensterware unterliegt der Preisauszeichnungspflicht.<br />
Angst vor Raub entschuldigt nicht<br />
Manuela<br />
Dlugosch<br />
58 w.<strong>news</strong> JANUAR 2011<br />
Nach einem aktuell veröffentlichten<br />
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts<br />
(Az.: 1 BvR 476/10) sind<br />
alle Waren, die im Schaufenster<br />
ausgestellt werden, zwingend mit<br />
einem Preis auszuzeichnen. Dies<br />
gilt unabhängig davon, wie teuer<br />
die Ware ist. Eine Ausnahmeregelung<br />
besteht nach der Preisangabenverordnung<br />
ausschließlich für<br />
Antiquitäten, Sammlungsstücke<br />
und Kunstgegenstände.<br />
Schmuckhändler überzeugt nicht<br />
Verstöße gegen die Preisangabenverordnung<br />
sind grundsätzlich abmahnfähig.<br />
So wurde beispielsweise<br />
ein Schmuckhändler abgemahnt,<br />
der sich aus Angst vor Raubüberfällen<br />
und dem drohenden Verlust des<br />
Auch wertvolle Schaufensterauslagen<br />
müssen ausgepreist werden.<br />
Bild: manu <strong>–</strong> fotolia.com<br />
Marketing-Club Heilbronn e.V. | Veranstaltungstermine<br />
Weitere Infos und Anmeldung: www.marketing-club-heilbronn.de<br />
Versicherungsschutzes daran gehindert<br />
sah, im Schaufenster ausgestell -<br />
te hochpreisige Schmuckstücke mit<br />
einem Preis auszuzeichnen. Nachdem<br />
die Argumentation des Schmuckhändlers<br />
auch die damit befassten<br />
Gerichte nicht zu überzeugen vermochte,<br />
ging dieser bis vor das<br />
Bundesverfassungsgericht.<br />
Keine Ungleichbehandlung<br />
Die Verfassungsrichter lehnten jedoch<br />
die Auffassung des Schmuckhändlers<br />
ab, wonach auch wertvolle<br />
Schmuckstücke der Ausnahmeregelung<br />
unterfallen und damit schon<br />
begrifflich mit Kunstgegenständen<br />
gleichzusetzen seien. Vielmehr weise<br />
der Vergleich zwischen dem Kunstbzw.<br />
Antiquitätenhandel und dem<br />
Handel mit Schmuckstücken wesentliche<br />
Unterschiede auf. Insbesondere<br />
handele es sich bei den<br />
Schmuckstücken nicht um Unikate,<br />
sondern um serienmäßig gefertigte<br />
Stücke. Während der Preis der<br />
Schmuckstücke jeweils nach dem<br />
Materialwert vom Hersteller festgelegt<br />
werde, hänge der Wert von<br />
Kunstgegenständen stark von subjektiven<br />
Faktoren ab. Eine Ungleichbehandlung<br />
im Sinne des Artikels 3<br />
Grundgesetz liege damit nicht vor.<br />
19.01.2011 | 18.30 Uhr Nur Tote bleiben liegen<br />
Veranstaltungsort: Unter der Glaspyramide, Kreissparkasse Heilbronn<br />
Gäste sind herzlich willkommen!