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Frauennetzwerke – Engagement verbindet ... - w.news

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RECHT + RAT<br />

ABMAHNFÄHIG <strong>–</strong> Schaufensterware unterliegt der Preisauszeichnungspflicht.<br />

Angst vor Raub entschuldigt nicht<br />

Manuela<br />

Dlugosch<br />

58 w.<strong>news</strong> JANUAR 2011<br />

Nach einem aktuell veröffentlichten<br />

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts<br />

(Az.: 1 BvR 476/10) sind<br />

alle Waren, die im Schaufenster<br />

ausgestellt werden, zwingend mit<br />

einem Preis auszuzeichnen. Dies<br />

gilt unabhängig davon, wie teuer<br />

die Ware ist. Eine Ausnahmeregelung<br />

besteht nach der Preisangabenverordnung<br />

ausschließlich für<br />

Antiquitäten, Sammlungsstücke<br />

und Kunstgegenstände.<br />

Schmuckhändler überzeugt nicht<br />

Verstöße gegen die Preisangabenverordnung<br />

sind grundsätzlich abmahnfähig.<br />

So wurde beispielsweise<br />

ein Schmuckhändler abgemahnt,<br />

der sich aus Angst vor Raubüberfällen<br />

und dem drohenden Verlust des<br />

Auch wertvolle Schaufensterauslagen<br />

müssen ausgepreist werden.<br />

Bild: manu <strong>–</strong> fotolia.com<br />

Marketing-Club Heilbronn e.V. | Veranstaltungstermine<br />

Weitere Infos und Anmeldung: www.marketing-club-heilbronn.de<br />

Versicherungsschutzes daran gehindert<br />

sah, im Schaufenster ausgestell -<br />

te hochpreisige Schmuckstücke mit<br />

einem Preis auszuzeichnen. Nachdem<br />

die Argumentation des Schmuckhändlers<br />

auch die damit befassten<br />

Gerichte nicht zu überzeugen vermochte,<br />

ging dieser bis vor das<br />

Bundesverfassungsgericht.<br />

Keine Ungleichbehandlung<br />

Die Verfassungsrichter lehnten jedoch<br />

die Auffassung des Schmuckhändlers<br />

ab, wonach auch wertvolle<br />

Schmuckstücke der Ausnahmeregelung<br />

unterfallen und damit schon<br />

begrifflich mit Kunstgegenständen<br />

gleichzusetzen seien. Vielmehr weise<br />

der Vergleich zwischen dem Kunstbzw.<br />

Antiquitätenhandel und dem<br />

Handel mit Schmuckstücken wesentliche<br />

Unterschiede auf. Insbesondere<br />

handele es sich bei den<br />

Schmuckstücken nicht um Unikate,<br />

sondern um serienmäßig gefertigte<br />

Stücke. Während der Preis der<br />

Schmuckstücke jeweils nach dem<br />

Materialwert vom Hersteller festgelegt<br />

werde, hänge der Wert von<br />

Kunstgegenständen stark von subjektiven<br />

Faktoren ab. Eine Ungleichbehandlung<br />

im Sinne des Artikels 3<br />

Grundgesetz liege damit nicht vor.<br />

19.01.2011 | 18.30 Uhr Nur Tote bleiben liegen<br />

Veranstaltungsort: Unter der Glaspyramide, Kreissparkasse Heilbronn<br />

Gäste sind herzlich willkommen!

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