Der Betriebsleiter 10/2018
Der Betriebsleiter 10/2018
Der Betriebsleiter 10/2018
- TAGS
- betriebsleiter
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Mensch und<br />
Maschine ganz nah<br />
MRK stellt besondere Herausforderungen an die Sicherheit<br />
01 Für MRK schreibt die technische<br />
Spezifikation ISO/TS 15066 eine Messung von<br />
Kraft und Druck der Roboterbewegung vor<br />
Mensch und Roboter sollen noch<br />
enger zusammenarbeiten;<br />
idealerweise ohne Schutzzaun<br />
oder andere trennende Schutzeinrichtungen.<br />
Wo bleibt dabei<br />
die Sicherheit des Menschen?<br />
Jahrelang gingen Mensch und Roboter aus<br />
Gründen der Sicherheit getrennte Wege.<br />
Um den Schutz des Werkers zu gewährleisten,<br />
setzte man auf eine strikte Trennung<br />
von Mensch und Maschine. Jetzt, bei der<br />
Mensch-Roboter-Kollaboration (MRK) teilen<br />
sich Mensch und Maschine räumlich<br />
und zeitlich einen Arbeitsraum. Das stellt<br />
an die Sicherheit besondere Herausforderungen.<br />
Die normative Grundlage ist die<br />
ISO/TS 15066. Diese technische Spezifikation<br />
legt Sicherheitsanforderungen an<br />
kollaborierende Industrierobotersysteme<br />
und die Arbeitsumgebung fest. In der<br />
ISO/TS 15066 sind vier Kollaborationsarten<br />
als Schutzprinzipien genauer beschrieben:<br />
1. Beim sicherheitsbewerteten überwachten<br />
Stillstand hat der Mensch nur Zugang<br />
zum stillstehenden Roboter.<br />
2. Bei der Handführung hat der Mensch<br />
ebenfalls nur Zugang zum stillstehenden<br />
Roboter und der Mensch führt den Roboter<br />
manuell.<br />
3. Bei der Geschwindigkeits- und Abstandsüberwachung<br />
hat der Mensch während des<br />
Betriebs Zugang zum Kollaborationsraum,<br />
seine Sicherheit wird durch den Abstand<br />
zum Roboter gewährleistet: Ist der Abstand<br />
zu gering, wird ein Sicherheitshalt ausgelöst.<br />
4. Bei der Leistungs- und Kraftbegrenzung<br />
hat der Mensch ebenfalls Zugang zum Kollaborationsraum,<br />
während der Roboter sich<br />
bewegt. Ein Kontakt zwischen Mensch und<br />
Roboter (beabsichtigt oder nicht) ist hier<br />
möglich!<br />
Berühren ja, verletzen nein<br />
Wenn jedoch Kollisionen ein mögliches<br />
Szenario sein können, dann muss sichergestellt<br />
sein, dass die Berührung nicht zu einer<br />
Verletzung führt. In der Praxis zeigt sich,<br />
dass sich mit der ISO/TS 15066 Mensch-Roboter-Kollaborationen<br />
oft durch eine Kombination<br />
von „Geschwindigkeits- und Abstandsüberwachung“<br />
und einer „Leistungsund<br />
Kraftbegrenzung“ umsetzen lassen.<br />
Für Robotersysteme, wie für alle anderen<br />
Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie,<br />
ist ein Konformitätsbewertungsverfahren<br />
Schritt für Schritt zu durchlaufen. Zu<br />
beachten ist, dass der Roboter normativ an<br />
sich nur eine unvollständige Maschine darstellt;<br />
erst durch Greifer bzw. das für die jeweilige<br />
Applikation notwendige Werkzeug<br />
erhält der Roboter einen bestimmten Zweck<br />
und muss als vollständige Maschine betrachtet<br />
werden. <strong>Der</strong> Integrator oder Anwender<br />
wird damit zum Hersteller der Maschine<br />
und ist für die CE-Kennzeichnung<br />
Dienstleistungen rund um die Robotersicherheit<br />
Robotersysteme sind als unvollständige Maschine zu betrachten – so besagt es die<br />
Maschinenrichtlinie. In der Praxis erfordert jede Applikation eine eigene sicherheitstechnische<br />
Betrachtung. Pilz unterstützt mit einem auf die einzelnen Lebensphasen<br />
eines Robotersystems abgestimmten Dienstleistungsangebot: von der Applikationsanalyse<br />
über die Risikobeurteilung gemäß EN ISO 12<strong>10</strong>0 bis hin zur CE-Kennzeichnung.<br />
Ein Schulungsangebot zum Thema Robotersicherheit rundet das Serviceangebot<br />
ab.<br />
14 <strong>Der</strong> <strong>Betriebsleiter</strong> <strong>10</strong>/<strong>2018</strong>