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Der Betriebsleiter 10/2018

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Mensch und<br />

Maschine ganz nah<br />

MRK stellt besondere Herausforderungen an die Sicherheit<br />

01 Für MRK schreibt die technische<br />

Spezifikation ISO/TS 15066 eine Messung von<br />

Kraft und Druck der Roboterbewegung vor<br />

Mensch und Roboter sollen noch<br />

enger zusammenarbeiten;<br />

idealerweise ohne Schutzzaun<br />

oder andere trennende Schutzeinrichtungen.<br />

Wo bleibt dabei<br />

die Sicherheit des Menschen?<br />

Jahrelang gingen Mensch und Roboter aus<br />

Gründen der Sicherheit getrennte Wege.<br />

Um den Schutz des Werkers zu gewährleisten,<br />

setzte man auf eine strikte Trennung<br />

von Mensch und Maschine. Jetzt, bei der<br />

Mensch-Roboter-Kollaboration (MRK) teilen<br />

sich Mensch und Maschine räumlich<br />

und zeitlich einen Arbeitsraum. Das stellt<br />

an die Sicherheit besondere Herausforderungen.<br />

Die normative Grundlage ist die<br />

ISO/TS 15066. Diese technische Spezifikation<br />

legt Sicherheitsanforderungen an<br />

kollaborierende Industrierobotersysteme<br />

und die Arbeitsumgebung fest. In der<br />

ISO/TS 15066 sind vier Kollaborationsarten<br />

als Schutzprinzipien genauer beschrieben:<br />

1. Beim sicherheitsbewerteten überwachten<br />

Stillstand hat der Mensch nur Zugang<br />

zum stillstehenden Roboter.<br />

2. Bei der Handführung hat der Mensch<br />

ebenfalls nur Zugang zum stillstehenden<br />

Roboter und der Mensch führt den Roboter<br />

manuell.<br />

3. Bei der Geschwindigkeits- und Abstandsüberwachung<br />

hat der Mensch während des<br />

Betriebs Zugang zum Kollaborationsraum,<br />

seine Sicherheit wird durch den Abstand<br />

zum Roboter gewährleistet: Ist der Abstand<br />

zu gering, wird ein Sicherheitshalt ausgelöst.<br />

4. Bei der Leistungs- und Kraftbegrenzung<br />

hat der Mensch ebenfalls Zugang zum Kollaborationsraum,<br />

während der Roboter sich<br />

bewegt. Ein Kontakt zwischen Mensch und<br />

Roboter (beabsichtigt oder nicht) ist hier<br />

möglich!<br />

Berühren ja, verletzen nein<br />

Wenn jedoch Kollisionen ein mögliches<br />

Szenario sein können, dann muss sichergestellt<br />

sein, dass die Berührung nicht zu einer<br />

Verletzung führt. In der Praxis zeigt sich,<br />

dass sich mit der ISO/TS 15066 Mensch-Roboter-Kollaborationen<br />

oft durch eine Kombination<br />

von „Geschwindigkeits- und Abstandsüberwachung“<br />

und einer „Leistungsund<br />

Kraftbegrenzung“ umsetzen lassen.<br />

Für Robotersysteme, wie für alle anderen<br />

Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie,<br />

ist ein Konformitätsbewertungsverfahren<br />

Schritt für Schritt zu durchlaufen. Zu<br />

beachten ist, dass der Roboter normativ an<br />

sich nur eine unvollständige Maschine darstellt;<br />

erst durch Greifer bzw. das für die jeweilige<br />

Applikation notwendige Werkzeug<br />

erhält der Roboter einen bestimmten Zweck<br />

und muss als vollständige Maschine betrachtet<br />

werden. <strong>Der</strong> Integrator oder Anwender<br />

wird damit zum Hersteller der Maschine<br />

und ist für die CE-Kennzeichnung<br />

Dienstleistungen rund um die Robotersicherheit<br />

Robotersysteme sind als unvollständige Maschine zu betrachten – so besagt es die<br />

Maschinenrichtlinie. In der Praxis erfordert jede Applikation eine eigene sicherheitstechnische<br />

Betrachtung. Pilz unterstützt mit einem auf die einzelnen Lebensphasen<br />

eines Robotersystems abgestimmten Dienstleistungsangebot: von der Applikationsanalyse<br />

über die Risikobeurteilung gemäß EN ISO 12<strong>10</strong>0 bis hin zur CE-Kennzeichnung.<br />

Ein Schulungsangebot zum Thema Robotersicherheit rundet das Serviceangebot<br />

ab.<br />

14 <strong>Der</strong> <strong>Betriebsleiter</strong> <strong>10</strong>/<strong>2018</strong>

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