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Top100 Imst 2017

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TOP 100 IMST | INTERVIEW<br />

ECHO: Welche Varianten gibt es<br />

außerdem noch?<br />

Schöpf: Ein anders Modell wäre<br />

das Baurecht. Es bestimmt, dass man<br />

für einen bestimmten Zeitraum –<br />

mindestens zehn Jahre, maximal<br />

100 Jahre – Eigentum abgibt. Das<br />

Baurecht erlaubt auch Baurechtswohnungseigentum.<br />

Während der<br />

Vertragslaufzeit ist das ein uneingeschränktes<br />

Nutzungsrecht, das behandelt<br />

wird wie Eigentum auf Zeit.<br />

Die gesetzliche Bestandskraft ist<br />

extrem stark, das Aufkündigen eines<br />

Baurechts ist ausschließlich zulässig,<br />

wenn der Bauzins für mindestens<br />

zwei Jahre nicht bezahlt wird. Man<br />

kann das Baurecht weiterveräußern,<br />

vererben, hypothekarisch belasten.<br />

ECHO: Worin liegt der Vorteil<br />

eines Baurechts?<br />

Schöpf: Durch ein Baurecht habe<br />

ich geringere Grundanschaffungskosten,<br />

die ich partiell weitergeben<br />

kann. Über das Baurecht kann man<br />

auch günstiger mieten. Ein in die<br />

Miete eingerechneter Bauzinsteil ist<br />

im Normalfall wesentlich niedriger<br />

als eine übliche Refinanzierung eines<br />

Grundkaufs. Der Grundverkäufer<br />

hat unter anderem den Vorteil, dass<br />

er sich günstig Wohnraum beschaffen<br />

kann, indem er einem Bauträger<br />

einen günstigen Bauzins anbietet<br />

und im Gegenzug dafür einen niedrigeren<br />

Wohnungskaufpreis im errichteten<br />

Gebäude erhält. Die Dauer<br />

des Baurechts wird üblicherweise<br />

auf den Lebenszyklus des Gebäudes<br />

abgestimmt und danach an den<br />

Grundeigentümer zurückgestellt.<br />

ECHO: Wie verhält es sich beim<br />

Wohnbau?<br />

Schöpf: Ein Haus hat eine durchschnittliche<br />

Lebensdauer von 50 bis<br />

60 Jahren. Gemeinnützige Bauträger<br />

machen Baurechtsverträge meist auf<br />

50 + 2 Jahre, Nutzungs- plus Bauzeit.<br />

Im Baurechtsvertrag kann geregelt<br />

werden, dass das Gebäude ohne Investitonsrückstau<br />

bis zum Ende des<br />

Baurechts instandgehalten wird. Als<br />

Grundeigentümer bekommt man<br />

danach ein intaktes Gebäude ins Eigentum<br />

übergeben.<br />

ECHO: Das doch dann wohl entschädigt<br />

werden muss?<br />

Schöpf: Die Entschädigung ist<br />

frei vereinbar. Ohne Vereinbarung<br />

sieht das Gesetz 25 Prozent des<br />

Bauwerts, des reinen Sachwerts, als<br />

Entschädigung vor. Das ist im Regelfall<br />

ein sehr gutes Investment. Je<br />

länger das Baurecht dauert, desto<br />

geringer die Ablöse. Der Baurechtsnehmer<br />

refinanziert sein Gebäude<br />

über die Dauer des Baurechts. Hat<br />

sich ein Gebäude nach zwanzig Jahren<br />

amortisiert, verdient er weitere<br />

20, 30 Jahre daran. Danach muss er<br />

das Gebäude zurückstellen. Die Art<br />

und Qualität der Immobilie wird jedenfalls<br />

auf die Dauer des Baurechts<br />

abgestimmt.<br />

ECHO: Eignet sich Baurecht auch<br />

für Eigennutzer?<br />

Schöpf: Das Baurechtsmodell eignet<br />

sich vor allem für Vermietung,<br />

da man den Bauzins analog einem<br />

Bestandsentgelt abschreiben kann.<br />

In der Eigennutzung würde man<br />

– natürlich abhängig von der Höhe<br />

des Bauzinses – im Prinzip in<br />

fünfzig Jahren den Grund zweimal<br />

finanzieren. Man geht normalerweise<br />

davon aus, dass man ein Grundstück,<br />

das man gekauft hat, binnen<br />

15 bis 20 Jahren zurückbezahlt hat.<br />

Generationenübergreifend macht es<br />

daher Sinn, einen Grund zu kaufen.<br />

Zu bedenken ist jedoch auch, dass<br />

ein Wohnhaus wohl eine technische<br />

Nutzungsdauer von 80 bis 100 Jahren<br />

hat, vom Lebenszyklus der Baumaterialien<br />

her betrachtet aber im<br />

Laufe von 30 Jahren generalsaniert<br />

werden muss.<br />

ECHO: Es gibt vielerorts große<br />

Probleme, bereits gewidmete Grundstücke<br />

zu mobilisieren. Dort tritt das<br />

Phänomen der Baulandhortung auf.<br />

Kann diesbezüglich das Baurecht den<br />

Druck herausnehmen?<br />

Schöpf: Sehr. Das Baurecht kann die<br />

Entscheidung der heutigen Eigentümergeneration,<br />

auch den nachfolgenden<br />

Generationen noch Grundbesitz<br />

zu hinterlassen, entlasten. Das<br />

Baurecht kann eine Mobilisierung<br />

von Bauland schaffen, weil es zum<br />

einen die mentale Schwierigkeit, sich<br />

für immer von einem Grundstück zu<br />

trennen, hinfällig macht und zum anderen<br />

für zwei bis drei Generationen<br />

Wohnraum zur Verfügung steht. Baurechtsnutzung<br />

ist gewerblich gesehen<br />

immer ein Geschäft.<br />

Interview: Marian Kröll<br />

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ECHO TOP 100 UNTERNEHMEN IM BEZIRK IMST <strong>2017</strong>

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