16.11.2018 Aufrufe

phpro - Prozesstechnik für die Pharmaindustrie 02.2018

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>phpro</strong><br />

EXPERTENMEINUNG<br />

„Mit dem Brexit kommen<br />

auf <strong>die</strong> Hersteller im Imund<br />

Export, bei klinischen<br />

Stu<strong>die</strong>n und der Wahl des<br />

Firmensitzes weitreichende<br />

Änderungen zu.“<br />

Bild: BAH/Volke<br />

DR. ELMAR KROTH<br />

Geschäftsführer Wissenschaft,<br />

Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH)<br />

Das kommt auf <strong>die</strong> Arzneimittelhersteller zu<br />

Die Folgen des Brexit<br />

Der 26. Juni 2016 wird in <strong>die</strong> Geschichte<br />

eingehen. An <strong>die</strong>sem Tag haben sich <strong>die</strong> Briten<br />

mit knapper Mehrheit dazu entschieden,<br />

aus der EU auszutreten – <strong>die</strong> Folgen waren<br />

damals vielen nicht klar. So ist der Arzneimittelsektor<br />

zum Großteil auf europäischer<br />

Ebene harmonisiert. Mit dem Wegfall Großbritanniens<br />

aus der EU wird sich das <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Insel ändern. Auf <strong>die</strong> Arzneimittelhersteller<br />

kommen weitreichende Neuerungen zu,<br />

wenn sie weiterhin Zugang zum britischen<br />

Markt haben wollen.<br />

Ein mögliches Szenario: Für <strong>die</strong> Ein- und<br />

Ausfuhr von Waren nach Großbritannien<br />

fallen künftig Zölle und damit ein Mehr an<br />

Bürokratie an. Dies wird der Fall sein, wenn<br />

zwischen der EU und Großbritannien kein<br />

Handelsabkommen abgeschlossen oder<br />

Großbritannien nicht dem Europäischen<br />

Wirtschaftsraum beitreten wird. Zudem<br />

müssten Hersteller beim Im- und Export<br />

von Arzneimitteln zusätzliche Zertifikate<br />

vorlegen. Für <strong>die</strong> Industrie sind das Handelshemmnisse,<br />

<strong>die</strong> mit finanziellem und<br />

personellem Mehraufwand verbunden sind.<br />

Apropos Personal: Hersteller müssen sich<br />

auf teure Doppelstrukturen gefasst machen.<br />

Möchten Firmen mit EU-Sitz auch nach dem<br />

Brexit nach Großbritannien exportieren,<br />

müssen sie künftig dort eine Niederlassung<br />

gründen. Unter anderem muss in Groß -<br />

britannien zusätzlich eine Qualified Person<br />

responsible for Pharmacovigilance (QPPV)<br />

ansässig sein. Da Großbritannien künftig<br />

nicht mehr an dem europäischen System der<br />

Arzneimittelsicherheit teilnehmen wird,<br />

müssen <strong>die</strong> Unternehmen parallele Meldewege<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Übermittlung von Nebenwirkungen<br />

und anderer Informationen im Vereinigten<br />

Königreich aufbauen. Da der Status<br />

der EU-Bürger in Großbritannien nach dem<br />

Brexit noch unklar ist, bleibt offen, ob und<br />

unter welchen Voraussetzungen Arbeitsnehmer<br />

aus EU-Mitgliedstaaten überhaupt noch<br />

in Großbritannien arbeiten dürfen.<br />

Der Brexit wird zudem Auswirkungen auf<br />

Arzneimittelzulassungen haben. Großbritannien<br />

muss schnellstmöglich nationale Regelungen<br />

schaffen, damit zentrale Zulassungen<br />

weiterhin anerkannt werden. Für <strong>die</strong> Zulassung<br />

neuer Arzneimittel werden Hersteller<br />

auf nationale Verfahren zurückgreifen müssen,<br />

<strong>die</strong> <strong>die</strong> britische Zulassungsbehörde<br />

„Medicines and Healthcare Products Regulatory<br />

Agency“ durchführt. Auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> klinischen<br />

Prüfungen hat der Brexit Folgen.<br />

Hierzu wird in der EU voraussichtlich 2019<br />

eine neue Verordnung in Kraft treten. Offen<br />

ist, ob Großbritannien <strong>die</strong> Neuregelungen<br />

umsetzen wird. Falls nicht, wären laufende<br />

klinische Prüfungen nicht mehr rechtsgültig.<br />

Im Zweifelsfall müssten Hersteller neue<br />

Genehmigungen beantragen, damit <strong>die</strong> Stu<strong>die</strong>n<br />

fortgeführt werden können. Ähnliche<br />

Probleme drohen in anderen Rechtsbereichen,<br />

wie etwa bei den Medizinprodukten.<br />

Trotz vieler Absichtserklärungen der Politiker<br />

ist noch vieles unklar. Damit Hersteller<br />

vom Brexit nicht „kalt erwischt“ werden,<br />

sollten sie bereits jetzt alle nötigen Vorkehrungen<br />

treffen. Der BAH hat da<strong>für</strong> einen<br />

Brexit-Leitfaden mit den wichtigsten Änderungen<br />

erstellt. Er kann auf der Website<br />

www.bah-bonn.de unter der Rubrik<br />

Themen/Brexit heruntergeladen werden.<br />

66 <strong>phpro</strong> 02-2018

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!