09.01.2019 Aufrufe

Wirtschaft und Menschenrechte - Jahrbuch Global Compact Deutschland 2018

Arbeitsbedingungen, moderne Sklaverei, Einhaltung der Menschenrechte, aber auch Automatisierung, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz – das sind zentrale Stichworte für die Arbeitswelt von morgen. Wie begegnen Unternehmen diesen Herausforderungen? Wie übernehmen sie Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt in einer ökonomisierten und globalisierten Welt? Welchen Beitrag leisten die nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) bei der Umsetzung? Diesen Fragen geht das aktuelle Jahrbuch "Global Compact Deutschland 2018" nach. Die Publikation lässt zentrale Akteure aus Wirtschaft, Politik, Forschung und Zivilgesellschaft zu Wort kommen. Darüber hinaus zeigen 25 deutsche Global Compact-Mitgliedsunternehmen in ihren Good Practice-Beispielen, mit welchen Maßnahmen sie zur Erreichung der SDGs beitragen.

Arbeitsbedingungen, moderne Sklaverei, Einhaltung der Menschenrechte, aber auch Automatisierung, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz – das sind zentrale Stichworte für die Arbeitswelt von morgen. Wie begegnen Unternehmen diesen Herausforderungen? Wie übernehmen sie Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt in einer ökonomisierten und globalisierten Welt? Welchen Beitrag leisten die nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) bei der Umsetzung?

Diesen Fragen geht das aktuelle Jahrbuch "Global Compact Deutschland 2018" nach. Die Publikation lässt zentrale Akteure aus Wirtschaft, Politik, Forschung und Zivilgesellschaft zu Wort kommen. Darüber hinaus zeigen 25 deutsche Global Compact-Mitgliedsunternehmen in ihren Good Practice-Beispielen, mit welchen Maßnahmen sie zur Erreichung der SDGs beitragen.

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AGENDA<br />

Neue rechtliche<br />

Entwicklungen<br />

im Bereich<br />

<strong>Wirtschaft</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Menschenrechte</strong><br />

Von Isabel Daum<br />

Infolge globaler <strong>Wirtschaft</strong>sverflechtungen entziehen sich<br />

unternehmerische Aktivitäten oftmals dem Zugriff nationaler<br />

Regelungen, insbesondere entlang transnationaler<br />

Wertschöpfungsketten <strong>und</strong> Produktionsprozessen. Unternehmensaktivitäten<br />

können jedoch neben positiven – wie<br />

im vorherigen Artikel beispielhaft dargestellt – durchaus<br />

negative Auswirkungen auf <strong>Menschenrechte</strong> haben. So wird<br />

regelmäßig über Arbeitsrechtsverletzungen in Textil- oder<br />

Nahrungsmittel-Lieferketten, Zwangsumsiedlungen infolge<br />

von Staudammprojekten oder Umweltverschmutzungen durch<br />

Aktivitäten der mineralgewinnenden Industrien oder der Textilindustrie<br />

berichtet, die zu Ges<strong>und</strong>heitsschädigungen <strong>und</strong><br />

Verlust der Existenzgr<strong>und</strong>lage der lokalen Bevölkerung führen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> rechtlicher Hürden gelingt den Opfern derartiger<br />

Menschenrechtsverletzungen jedoch nur in Ausnahmefällen<br />

der Zugang zu entsprechenden Rechtsmitteln <strong>und</strong> Wiedergutmachungsmechanismen.<br />

Neben der Frage nach der Haftung des<br />

Mutterkonzerns für ausländische Tochtergesellschaften oder<br />

des internationalen Einkäufers für dessen Zulieferer sind dabei<br />

insbesondere prozessuale Voraussetzungen für den Zugang zu<br />

Rechtsschutz <strong>und</strong> Abhilfe der Betroffenen im Herkunftsstaat<br />

des Unternehmens problematisch, wie die Zuständigkeit der<br />

Gerichte, Prozesskostenhilfe, Anwendung des ausländischen<br />

Rechts sowie die Beweisbeschaffung.<br />

1. Internationale Ebene<br />

Vereinte Nationen<br />

Seit den 1970-er Jahren gibt es daher auf UN-Ebene immer<br />

wieder Versuche, Menschenrechtsregeln für transnational<br />

agierende Unternehmen zu formulieren. Bisher haben diese<br />

Prozesse lediglich rechtlich unverbindliche Standards<br />

zur freiwilligen Selbstverpflichtung von Unternehmen hervorgebracht.<br />

Auch die in diesem Band bereits erwähnten<br />

UN-Leitprinzipien für <strong>Wirtschaft</strong> <strong>und</strong> <strong>Menschenrechte</strong> sind –<br />

wenn auch inzwischen akzeptierter Standard zur Betrachtung<br />

unternehmerischer Achtungsverantwortung – als Resolution<br />

des UN-Menschenrechtsrats nicht rechtsverbindlich <strong>und</strong> sehen<br />

ferner keine Sanktionen bei Verstößen menschenrechtlicher<br />

Sorgfaltspflichten vor.<br />

Nach jahrzehntelangen Forderungen diverser Staaten des<br />

globalen Südens sowie zivilgesellschaftlicher Verbände, diese<br />

Regelungslücke zu schließen, gibt es seit 2014 erstmals einen<br />

zwischenstaatlichen Prozess zur Ausarbeitung eines völkerrechtlichen<br />

Abkommens zu <strong>Wirtschaft</strong> <strong>und</strong> <strong>Menschenrechte</strong>n<br />

(„Binding Treaty“). Im Juni 2014 hat der UN-Menschenrechtsrat<br />

die von Ecuador <strong>und</strong> Südafrika initiierte Resolution 26/9<br />

12 globalcompact <strong>Deutschland</strong> <strong>2018</strong>

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