09.01.2019 Aufrufe

Wirtschaft und Menschenrechte - Jahrbuch Global Compact Deutschland 2018

Arbeitsbedingungen, moderne Sklaverei, Einhaltung der Menschenrechte, aber auch Automatisierung, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz – das sind zentrale Stichworte für die Arbeitswelt von morgen. Wie begegnen Unternehmen diesen Herausforderungen? Wie übernehmen sie Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt in einer ökonomisierten und globalisierten Welt? Welchen Beitrag leisten die nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) bei der Umsetzung? Diesen Fragen geht das aktuelle Jahrbuch "Global Compact Deutschland 2018" nach. Die Publikation lässt zentrale Akteure aus Wirtschaft, Politik, Forschung und Zivilgesellschaft zu Wort kommen. Darüber hinaus zeigen 25 deutsche Global Compact-Mitgliedsunternehmen in ihren Good Practice-Beispielen, mit welchen Maßnahmen sie zur Erreichung der SDGs beitragen.

Arbeitsbedingungen, moderne Sklaverei, Einhaltung der Menschenrechte, aber auch Automatisierung, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz – das sind zentrale Stichworte für die Arbeitswelt von morgen. Wie begegnen Unternehmen diesen Herausforderungen? Wie übernehmen sie Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt in einer ökonomisierten und globalisierten Welt? Welchen Beitrag leisten die nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) bei der Umsetzung?

Diesen Fragen geht das aktuelle Jahrbuch "Global Compact Deutschland 2018" nach. Die Publikation lässt zentrale Akteure aus Wirtschaft, Politik, Forschung und Zivilgesellschaft zu Wort kommen. Darüber hinaus zeigen 25 deutsche Global Compact-Mitgliedsunternehmen in ihren Good Practice-Beispielen, mit welchen Maßnahmen sie zur Erreichung der SDGs beitragen.

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MENSCHENRECHTE<br />

angenommen, die eine zwischenstaatliche<br />

Arbeitsgruppe mit dem Mandat der<br />

Ausarbeitung eines solchen Instruments<br />

einsetzte. Bisher haben drei Verhandlungsr<strong>und</strong>en<br />

der Arbeitsgruppe stattgef<strong>und</strong>en.<br />

Basierend auf den ersten beiden<br />

Sitzungen in 2015 <strong>und</strong> 2016 legte der<br />

ecuadorianische Vorsitz der Arbeitsgruppe<br />

ein Papier mit möglichen Elementen<br />

für den Entwurf eines internationalen<br />

rechtsverbindlichen Instruments („Elements“)<br />

als Diskussionsgr<strong>und</strong>lage für<br />

die dritte Sitzung im Oktober 2017 vor.<br />

Die Anzahl der teilnehmenden UN-Mitgliedstaaten<br />

hat sich bei der dritten Sitzung<br />

nochmals wesentlich erhöht. Nach<br />

Abschluss der dritten Sitzung einigten<br />

sich die Mitglieder darauf, den Prozess<br />

zu einem verbindlichen Abkommen<br />

fortzuführen. Damit trat der Prozess<br />

<strong>2018</strong> in eine entscheidende Verhandlungsphase.<br />

Im Juli <strong>2018</strong> legte Ecuador<br />

schließlich einen ersten Vertragsentwurf<br />

(„Zero Draft“) vor, der Gegenstand der<br />

Diskussionen der vierten Arbeitstagung<br />

vom 15. bis 19. Oktober <strong>2018</strong> in Genf<br />

war. Schwerpunkte des Entwurfs sind<br />

eindeutig die Regelungen zum Zugang zu<br />

Abhilfe für Betroffene <strong>und</strong> die justizielle<br />

Zusammenarbeit bzw. internationale<br />

Kooperation zukünftiger Vertragsstaaten.<br />

Der erste Vertragsentwurf eines UN-Abkommens<br />

zu <strong>Wirtschaft</strong> <strong>und</strong> <strong>Menschenrechte</strong>n<br />

enthält – anders als das vorherige<br />

Elemente-Dokument – keine direkten<br />

Verpflichtungen für Unternehmen mehr.<br />

Er verpflichtet hingegen die Vertragsstaaten,<br />

gewisse Aspekte der menschenrechtlichen<br />

Sorgfaltspflicht für Unternehmen<br />

auch hinsichtlich deren Auslandsgeschäfte<br />

im nationalen Recht festzuschreiben.<br />

Die darin genannten Elemente gleichen<br />

größtenteils den Anforderungen aus<br />

den UN-Leitprinzipien, wenngleich sie<br />

sich bisher nicht vollständig mit diesen<br />

decken <strong>und</strong> insbesondere das Erfordernis<br />

der Etablierung unternehmensinterner<br />

Beschwerdemechanismen fehlt.<br />

Auf die im Elemente-Dokument vorgeschlagene<br />

Vorrangklausel der internationalen<br />

Menschenrechtsverträge vor<br />

Handels- <strong>und</strong> Investitionsabkommen<br />

wurde ebenfalls verzichtet. Stattdessen<br />

enthält der Entwurf Vorschriften dazu,<br />

dass Bestimmungen in zukünftigen<br />

Investitions- <strong>und</strong> Handelsabkommen<br />

dem UN-Abkommen zu <strong>Wirtschaft</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Menschenrechte</strong>n nicht widersprechen<br />

dürfen <strong>und</strong> bisherige Investitionsabkommen<br />

so ausgelegt werden sollen, dass<br />

sie die Pflichten aus dem Abkommen<br />

möglichst wenig einschränken.<br />

Auch von dem im Elemente-Papier noch<br />

enthaltenen, überaus umstrittenen Vorschlag<br />

der Schaffung eines internationalen<br />

Menschenrechtsgerichtshofes ist<br />

keine Rede mehr.<br />

Ein problematischer Aspekt bleibt<br />

jedoch auch weiterhin die Beschränkung<br />

des persönlichen Anwendungsbereichs<br />

auf transnationale Unternehmen. Auch<br />

wenn besonders in diesem Bereich eine<br />

Regelungslücke zu konstatieren ist, wirft<br />

der Ausschluss rein national tätiger<br />

Unternehmen rechtliche Probleme auf,<br />

insbesondere da lokale Unternehmen<br />

<strong>Menschenrechte</strong> in gleichem Maße verletzen<br />

können <strong>und</strong> es in diesen Fällen<br />

somit zu einer Schlechterstellung von<br />

Betroffenen kommen kann. Daher fordern<br />

sowohl NGOs als auch Unternehmen<br />

eine Anwendung der materiellen<br />

Vorschriften sowohl auf transnationale<br />

als auch national tätige Unternehmen.<br />

Insgesamt zeigt sich, dass der Prozess<br />

erfolgversprechender als bisherige Versuche<br />

auf UN-Ebene ist, jedoch hängt die<br />

Wirksamkeit eines zukünftigen Vertrages<br />

auch von einer breiten Ratifikation ab.<br />

Europäische Union<br />

Das Europäische Parlament hat sich deutlich<br />

für ein verbindliches UN-Abkommen<br />

zu <strong>Wirtschaft</strong> <strong>und</strong> <strong>Menschenrechte</strong>n<br />

ausgesprochen <strong>und</strong> seit Beginn des Prozesses<br />

wiederholt in Entschließungen<br />

die Kommission <strong>und</strong> die Mitgliedstaaten<br />

aufgefordert, sich konstruktiv an den<br />

Verhandlungen zu beteiligen. Auch im<br />

deutschen B<strong>und</strong>estag war der UN-Treaty-<br />

Prozess in den letzten Jahren wiederholt<br />

Thema von Anträgen verschiedener<br />

Fraktionen.<br />

Zudem hat die Europäische Union im<br />

Mai 2017 eine Verordnung verabschiedet,<br />

die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette<br />

für Importeure bestimmter Minerale<br />

<strong>und</strong> Erze (Zinn, Tantal, Wolfram >><br />

globalcompact <strong>Deutschland</strong> <strong>2018</strong><br />

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