Stahlreport 2020.01/02
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Betriebliche Altersvorsorge:<br />
Erhöhung des<br />
Förderrahmens<br />
Philip Spies, Direktionsbevollmächtigter Industrie-Pensions-Verein e.V.<br />
Der Förderrahmen<br />
der betrieblichen<br />
Altersvorsorge ist<br />
von 4 auf 8 % der<br />
Beitragsbemessungsgrenze<br />
(BBG) West der<br />
Deutschen Rentenversicherung<br />
erhöht<br />
worden. Parallel<br />
wurde der zusätzliche<br />
steuerfreie<br />
Rahmen von jährlich<br />
1.800 € gestrichen.<br />
240 € und maximal 480 € im Jahr in eine Direktversicherung,<br />
Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen,<br />
erhalten hiervon 30 % (max. 144 € p. a.) über<br />
die Lohnsteuer zurück. Voraussetzung für den bAV-Förderbeitrag<br />
für Arbeitgeber nach § 100 EStG ist, dass das<br />
laufende Gehalt der begünstigten Arbeitnehmer 2.200 €<br />
im Monat der Beitragszahlung nicht übersteigt, unabhängig<br />
vom Grad der Beschäftigung.<br />
Welche Handlungsempfehlung haben Sie für unsere Mitglieder<br />
zu den Neuerungen?<br />
Wir raten den Mitgliedsunternehmen, die gesetzlichen<br />
Rahmenbedingungen in einer Versorgungsordnung,<br />
bzw. Betriebsvereinbarung für ihr Unternehmen umzusetzen.<br />
Die Versorgungsordnung hat zahlreiche Vorteile<br />
für den Arbeitgeber. Sie vereinheitlicht, schafft Rechtsklarheit<br />
und begrenzt die Haftung des Arbeitgebers<br />
durch zahlreiche Informationen. Das bringt auch eine<br />
Entlastung der Personalabteilung und die Vereinfachung<br />
der Lohnbuchhaltung mit sich.<br />
Klärungsbedarf besteht regelmäßig zu folgenden<br />
Fragen: Sollen für Entgeltumwandlungen jenseits der<br />
4 % BBG oder auch für Vermögenswirksamen Leistungen<br />
Zuschüsse gezahlt werden? Wie soll mit bestehenden<br />
Entgeltumwandlungen oder mit vom Arbeitnehmer „mitgebrachten“<br />
Verträgen umgegangen werden? Schließlich<br />
sind Arbeitgeber auch gut beraten, Zuschüsse, die bereits<br />
in der Vergangenheit gewährt wurden, überprüfen zu<br />
lassen und BRSG-konform auszugestalten.<br />
Welche Vorteile kann die bAV für Unternehmen haben?<br />
Arbeitgeber sollten sich nicht scheuen, einen zusätzlichen<br />
Beitrag in Form eines weiteren bzw. höheren Zuschusses<br />
an Arbeitnehmer zu leisten. Sie fördern damit jene verantwortungsvollen<br />
Arbeitnehmer, die sich durch Entgeltumwandlung<br />
bereits jetzt um Ihre Altersversorgung<br />
bemühen. Auch kann der Leistungsbaustein bAV als<br />
Instrument zur Mitarbeiterbindung dienen. Beispielsweise<br />
können Arbeitgeber in ihrer Versorgungsordnung<br />
eine nach Betriebszugehörigkeit gestaffelte Zuschussregelung<br />
einbinden oder eine rein arbeitgeberfinanzierte<br />
bAV.<br />
Wie erhalten unsere Mitgliedsunternehmen genauere<br />
Informationen zu den Änderungen? Kann der IPV bei der<br />
Umsetzung von Maßnahmen helfen?<br />
Der IPV hat für Verbände und Mitglieder eigens das<br />
Kompetenzzentrum BRSG gegründet. Das Spektrum der<br />
Beratung reicht von einfachen Anwendungsfragen der<br />
Kategorie „steht im Gesetz“ bis zu richtig komplizierten<br />
Rechtsfragen, geeignet für eine Doktorarbeit. Mitgliedern<br />
des IPV steht das Kompetenzzentrum BRSG exklusiv<br />
und ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung. Der jährliche<br />
Mitgliedsbeitrag beträgt 30 €.<br />
Vielen Dank für das Gespräch, Herr Spies.<br />
Über den IPV<br />
Der Verbands- und Unternehmens-Service des Industrie-Pensions-Vereins<br />
e.V. (IPV) hat seinen Aufgabenschwerpunkt in der neutralen Beratung von<br />
Verbänden und deren angeschlossenen Unternehmen zur betrieblichen<br />
Altersversorgung (bAV). Der IPV ist Partner des Bundesverbandes der<br />
Deutschen Industrie (BDI) und der Bundesvereinigung der Deutschen<br />
Arbeitgeberverbände (BDA). Der IPV hat zur Beratung zum neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz<br />
eigens das „Kompetenzzentrum BRSG“ gegründet.<br />
<strong>Stahlreport</strong> 1/2|20<br />
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