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(193-256) (2,0 MB) - Anwaltsblatt - Deutscher Anwaltverein

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AnwBl 4/2004 235<br />

Aus der Arbeit des DAV MN<br />

DAV-Rednerwettstreit auf<br />

dem Deutschen Anwaltstag<br />

Anwältinnen und Anwälte<br />

mit Rhetorik – wieder<br />

DAV-Rednerwettstreit<br />

Auch beim 55. Deutschen Anwaltstag,<br />

der vom 20. bis 22. Mai 2004 in<br />

Hamburg stattfindet, gibt es wieder<br />

den DAV-Rednerwettstreit.<br />

Anwaltliche Tätigkeit lebt nicht zuletzt<br />

von dem Umgang mit der Sprache.<br />

Als der DAV den Rednerwettstreit<br />

aus der Taufe gehoben hat, musste<br />

festgestellt werden, dass der Sprache<br />

und dem Umgang mit ihr in Deutschland<br />

kein angemessener Stellenwert<br />

zukommt. So gibt es auch noch Nachholbedarf<br />

im Vergleich zu anderen<br />

Ländern. In Frankreich gibt es mehrere<br />

Rednerwettstreite und Rednerwettbewerbe<br />

für Juristen und für<br />

Nichtjuristen. Das Fach Rhetorik spielt<br />

in Deutschland an den Universitäten<br />

so gut wie keine Rolle. In der Ausbildung<br />

zur Anwaltschaft kommt sie bisher<br />

nicht vor.<br />

Dieser Wettbewerb dient dazu das<br />

Bewusstsein für dieses Problem zu<br />

schaffen. Ein weiterer Zweck ist es,<br />

auch Talente zu finden, die vielleicht<br />

bisher kein Forum hatten.<br />

Teilnehmen können alle Anwältinnen<br />

und Anwälte, die Mitglied eines<br />

örtlichen <strong>Anwaltverein</strong>s sind, die Mitglieder<br />

des Forums Junge Anwaltschaft<br />

und die Teilnehmer der DAV-<br />

Anwaltausbildung. Sie dürfen zum<br />

Zeitpunkt des Vortrages am 20. Mai<br />

2004 in Hamburg nicht älter als 39<br />

Jahre sein. In diesem Jahr werden, anders<br />

als in den vergangenen Jahren,<br />

nicht drei, sondern nur zwei Themen<br />

vorgegeben. Allerdings haben die Teilnehmer<br />

auch die Möglichkeit ein eigenes<br />

Thema ihrer Wahl festzulegen.<br />

Die vorgegebenen Themen lauten:<br />

9 Das Kreuz mit dem Kopftuch<br />

9 Sind Anwälte wirklich „Edel und<br />

Star(c)k“?<br />

Die Themen sind dabei bewusst<br />

auch so gesetzt, dass man außerhalb<br />

der engen Berufstätigkeit auch in ironischer<br />

oder künstlerischer Weise auf<br />

den Anwaltsbereich übergreifen kann.<br />

Der Jury ist daran gelegen, dass durchaus<br />

Themenbereiche aufgearbeitet werden,<br />

die nicht direkt die anwaltliche<br />

Arbeit wiederspiegeln. Einen rhetorisch<br />

geschlagenen Anwalt muss es<br />

auch auszeichnen, dass er mit nicht<br />

sehr fachgebundenen Themenbereichen<br />

sprachlich gut umgehen kann. Die Teil-<br />

nehmerinnen und Teilnehmer müssen<br />

ihre Rednerbeiträge bis zum 25. April<br />

2004 beim DAV einreichen. Die Jury<br />

ist hochkarätig besetzt. Neben dem<br />

Vorsitzenden der Jury, Rechtsanwalt<br />

Georg Prasser, Vizepräsident des DAV,<br />

gehören Präsident des Verbandes Redenschreiber,<br />

Dr. Thilo von Trotha,<br />

der Inhaber des einzigen Lehrstuhls in<br />

Tübingen für allgemeine Rhetorik,<br />

Prof. Dr. Gert Ueding, und die Justizsenatorin<br />

a. D., Dr. Lore Peschel-Gutzeit<br />

dazu. Daneben als anwaltliche<br />

Vertreter noch den Vizepräsidenten<br />

der Bundesrechtsanwaltskammer, Dr.<br />

Ulrich Scharf und Rechtsanwalt Dr.<br />

Bernd Hirtz.<br />

Als Preise werden vergeben:<br />

2.500 E (1.Preis), 1.000 E (2.Preis)<br />

und 500 E (3.Preis).<br />

Die Ausschreibung und die Teilnehmerbedingungen<br />

finden Sie im Internet<br />

unter www.anwaltverein.de/<br />

DAT/index.html.<br />

Rechtsanwalt Swen Walentowski,<br />

Berlin<br />

Pressemitteilungen<br />

Lob und Tadel für<br />

Bundesverfassungsgericht<br />

DAV fordert Politik bei Sicherungsverwahrung<br />

zu Augenmaß auf<br />

Auf die beiden Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen<br />

vom 5.2 und<br />

10.2.2004 zur nachträglichen bzw. vorbehaltenen<br />

(zeitlich nicht befristeten)<br />

Sicherungsverwahrung hat der Deutsche<br />

<strong>Anwaltverein</strong> (DAV) unterschiedlich<br />

reagiert. Besorgnis erregend sei die<br />

Reaktion der Politik, schnellstmöglich<br />

handeln zu wollen und damit unter<br />

Druck setzt. „Dabei darf es für die Bundesregierung<br />

und die Opposition nicht<br />

darum gehen, die Lufthoheit über die<br />

Stammtische zu gewinnen“, so Rechtsanwalt<br />

Georg Prasser, Vize-Präsident<br />

des DAV. Vielmehr müsste ein Diskussionsentwurf<br />

erarbeitet werden, der mit<br />

Augenmaß alle Interessen berücksichtigt<br />

und gerichtliche Überprüfungen der<br />

Entscheidungen ermöglicht.<br />

Zunächst sei es erfreulich und beruhigend,<br />

dass das Bundesverfassungsgericht<br />

zum einen deutlich gemacht<br />

habe, Sicherungsverwahrung dürfe<br />

nicht einfach lebenslanges Wegsperren<br />

bedeuten. Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht<br />

klargestellt, dass<br />

die Hoffnung auf Besserung nie aufgegeben<br />

werden dürfe und dazu einige<br />

Vorgaben formuliert, an denen sich die<br />

Praxis orientieren wird. So muss beispielsweise<br />

regelmäßig überprüft werden,<br />

ob die Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung<br />

im konkreten Fall<br />

noch gegeben sind. Auch bezüglich<br />

der praktischen Ausgestaltung des Verwahrvollzugs<br />

wurden Vorgaben erteilt,<br />

die letztlich sicherstellen sollen, dass<br />

auch bei Sicherungsverwahrung das<br />

Recht auf ein menschenwürdiges Leben<br />

gewährleistet ist.<br />

Auch sei die Entscheidung vom<br />

10.2.2004, mit der das Bundesverfassungsgericht<br />

die von einigen Bundesländern<br />

geschaffene Möglichkeit, gefährliche<br />

Straftäter nach Verbüßung<br />

ihrer Haft weiterhin in Gewahrsam zu<br />

halten, für verfassungswidrig erklärt<br />

hat, so erwartet worden. Der DAV hatte<br />

bereits vor Erlass seiner (verfassungswidrigen)<br />

Ländergesetze im Zuge von<br />

Anhörungsverfahren zu den Gesetzesvorhaben<br />

darauf hingewiesen, dass<br />

diese u. a. wegen der fehlenden Gesetzgebungskompetenz<br />

der Länder massiven<br />

Bedenken begegneten. Irritierend<br />

und unverständlich sei jedoch, dass das<br />

Bundesverfassungsgericht die verfassungswidrigen<br />

Gesetze bis zum<br />

30.9.2004 fortgelten lasse. Dies unter<br />

zwei Aspekten: Erstens gälten damit<br />

Gesetze, die der zuständige Gesetzgeber<br />

– der Bund – gerade nicht habe erlassen<br />

wollen. Zweitens habe der Bund<br />

jetzt politisch keine andere Wahl, als<br />

diese Gesetze eben doch zu erlassen.<br />

Könnten in Zukunft kleine Einheiten<br />

Vorschriften aufstellen, für die sie nicht<br />

zuständig sind? Was mache das Bundesverfassungsgericht,<br />

wenn demnächst<br />

eine Kommune etwa auf Grund ihrer<br />

Satzung zur Gefahrenabwehr (und zur<br />

Aufrechterhaltung von Sicherheit und<br />

Ordnung) als gefährlich eingeschätzte<br />

Menschen kurzerhand inhaftiere? Blieben<br />

diese dann ebenfalls in Haft, bis das<br />

insoweit gesetzgebungskompetente Organ<br />

(Landes- oder Bundesgesetzgeber)<br />

die Gelegenheit hatte, selbst eine entsprechende<br />

gesetzliche Grundlage für<br />

die Inhaftierung zu schaffen?<br />

Weil das Gericht aus Respekt vor<br />

den guten Absichten des unzuständigen<br />

Gesetzgebers auf klare Konsequenzen<br />

verzichte, entwerte es wichtige<br />

Schutzmechanismen.<br />

(DAV-Pressemitt. 06/04)

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