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se - Wie wichtig Karstadt ist, sah 1933 selbst Adolf Hitler ein

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So <strong>sah</strong> sich die Regierung am 8. Juli <strong>1933</strong> veranlasst, folgende Anweisung herauszugeben,<br />

wie sie auch in der „Freiburger Zeitung“ veröffentlicht wurde:<br />

„Vorerst k<strong>ein</strong> Vorgehen gegen die Warenhäu<strong>se</strong>r<br />

Berlin.7. Juli. Eig. Meldung<br />

Die Nationalsozial<strong>ist</strong>ische<br />

Korrespondenz veröffentlicht folgende<br />

parteiamtliche Auslassung:<br />

Die Stellung der NSDAP zur<br />

Warenhausfrage <strong>ist</strong> im<br />

grundsätzlichen nach wie vor<br />

unverändert. Ihre Lösung wird im<br />

Sinne des NSDAP-Programms noch<br />

gefunden werden. Im Hinblick auf die<br />

allgem<strong>ein</strong>e Wirtschaftslage hält die<br />

Parteileitung vorerst <strong>ein</strong> aktives<br />

Vorgehen mit dem Ziele,<br />

Warenhäu<strong>se</strong>r und warenhausähnliche<br />

Betriebe zum Erliegen zu bringen,<br />

nicht für geboten in <strong>ein</strong>er Zeit, da die<br />

nationalsozial<strong>ist</strong>ische Regierung ihre<br />

Hauptaufgabe darin sieht, den<br />

arbeitslo<strong>se</strong>n Volksgenos<strong>se</strong>n zu Arbeit<br />

und Brot zu verhelfen und nicht die<strong>se</strong>r<br />

Aufgabe entgegenzuwirken, indem sie<br />

Arbeitern und Angestellten bei den<br />

Warenhäu<strong>se</strong>rn und den von ihnen<br />

abhängigen Betrieben die<br />

Auch in der Freiburger NSDAP-Zeitung „Der Alemanne“<br />

erschien am 11. Juli <strong>1933</strong> der Aufruf von Rudolf Hess,<br />

die Warenhäu<strong>se</strong>r, auch die jüdischen, von „aktivem<br />

Vorgehen“ zu verschonen. Bis dahin war in fast jeder<br />

Ausgabe des Blatts Aufrufe wie „Kauft nicht bei Juden“<br />

erschienen.<br />

Abbildungen:<br />

Universitätsbibliothek Freiburg<br />

Arbeitsplätze nimmt. Den Gliederungen der NSDAP wird daher untersagt, irgendwelche<br />

Aktionen gegen die Warenhäu<strong>se</strong>r und warenhausähnlichen Betriebe zu unternehmen.<br />

Anderer<strong>se</strong>its <strong>ist</strong> es den Mitgliedern der NSDAP verboten, in Warenhäu<strong>se</strong>r zu gehen.“<br />

Was das letztere Verbot angeht, waren damals schon in etlichen Städten, darunter auch<br />

Freiburg, die Oberbürgerme<strong>ist</strong>er vorangeprescht. Sie untersagten nicht nur den NS-<br />

Parteigenos<strong>se</strong>n den Einkauf in Warenhäu<strong>se</strong>rn, sondern allen Bediensteten in der<br />

Verwaltung – und sorgten auch dafür, dass jüdische Firmen k<strong>ein</strong>e städtischen Aufträge<br />

mehr bekommen. Als Entgegenkommen aus Berlin für die unzufriedenen Warenhaus-<br />

Gegner im NS-Mittelstand sind die Anordnungen zu werten, wonach die<br />

Lebensmittelabteilungen und Restaurants in den Warenhäu<strong>se</strong>rn sowie alle<br />

handwerklichen Abteilungen geschlos<strong>se</strong>n werden müs<strong>se</strong>n.<br />

Doch in der Hauptsache blieb es dabei: Es durften zwar k<strong>ein</strong>e neuen Warenhäu<strong>se</strong>r und<br />

Einheitspreis-Geschäfte mehr eröffnet werden, doch die bestehenden Geschäfte wurden<br />

erstmal nicht angerührt.<br />

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