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So <strong>sah</strong> sich die Regierung am 8. Juli <strong>1933</strong> veranlasst, folgende Anweisung herauszugeben,<br />
wie sie auch in der „Freiburger Zeitung“ veröffentlicht wurde:<br />
„Vorerst k<strong>ein</strong> Vorgehen gegen die Warenhäu<strong>se</strong>r<br />
Berlin.7. Juli. Eig. Meldung<br />
Die Nationalsozial<strong>ist</strong>ische<br />
Korrespondenz veröffentlicht folgende<br />
parteiamtliche Auslassung:<br />
Die Stellung der NSDAP zur<br />
Warenhausfrage <strong>ist</strong> im<br />
grundsätzlichen nach wie vor<br />
unverändert. Ihre Lösung wird im<br />
Sinne des NSDAP-Programms noch<br />
gefunden werden. Im Hinblick auf die<br />
allgem<strong>ein</strong>e Wirtschaftslage hält die<br />
Parteileitung vorerst <strong>ein</strong> aktives<br />
Vorgehen mit dem Ziele,<br />
Warenhäu<strong>se</strong>r und warenhausähnliche<br />
Betriebe zum Erliegen zu bringen,<br />
nicht für geboten in <strong>ein</strong>er Zeit, da die<br />
nationalsozial<strong>ist</strong>ische Regierung ihre<br />
Hauptaufgabe darin sieht, den<br />
arbeitslo<strong>se</strong>n Volksgenos<strong>se</strong>n zu Arbeit<br />
und Brot zu verhelfen und nicht die<strong>se</strong>r<br />
Aufgabe entgegenzuwirken, indem sie<br />
Arbeitern und Angestellten bei den<br />
Warenhäu<strong>se</strong>rn und den von ihnen<br />
abhängigen Betrieben die<br />
Auch in der Freiburger NSDAP-Zeitung „Der Alemanne“<br />
erschien am 11. Juli <strong>1933</strong> der Aufruf von Rudolf Hess,<br />
die Warenhäu<strong>se</strong>r, auch die jüdischen, von „aktivem<br />
Vorgehen“ zu verschonen. Bis dahin war in fast jeder<br />
Ausgabe des Blatts Aufrufe wie „Kauft nicht bei Juden“<br />
erschienen.<br />
Abbildungen:<br />
Universitätsbibliothek Freiburg<br />
Arbeitsplätze nimmt. Den Gliederungen der NSDAP wird daher untersagt, irgendwelche<br />
Aktionen gegen die Warenhäu<strong>se</strong>r und warenhausähnlichen Betriebe zu unternehmen.<br />
Anderer<strong>se</strong>its <strong>ist</strong> es den Mitgliedern der NSDAP verboten, in Warenhäu<strong>se</strong>r zu gehen.“<br />
Was das letztere Verbot angeht, waren damals schon in etlichen Städten, darunter auch<br />
Freiburg, die Oberbürgerme<strong>ist</strong>er vorangeprescht. Sie untersagten nicht nur den NS-<br />
Parteigenos<strong>se</strong>n den Einkauf in Warenhäu<strong>se</strong>rn, sondern allen Bediensteten in der<br />
Verwaltung – und sorgten auch dafür, dass jüdische Firmen k<strong>ein</strong>e städtischen Aufträge<br />
mehr bekommen. Als Entgegenkommen aus Berlin für die unzufriedenen Warenhaus-<br />
Gegner im NS-Mittelstand sind die Anordnungen zu werten, wonach die<br />
Lebensmittelabteilungen und Restaurants in den Warenhäu<strong>se</strong>rn sowie alle<br />
handwerklichen Abteilungen geschlos<strong>se</strong>n werden müs<strong>se</strong>n.<br />
Doch in der Hauptsache blieb es dabei: Es durften zwar k<strong>ein</strong>e neuen Warenhäu<strong>se</strong>r und<br />
Einheitspreis-Geschäfte mehr eröffnet werden, doch die bestehenden Geschäfte wurden<br />
erstmal nicht angerührt.<br />
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