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Welt des Vergessens - Demenz-Ratgeber Hildesheim

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MENSCHEN MIT DEMENZ: Finanzielle Leistungen<br />

Unter bestimmten Umständen übernehmen<br />

Pflegekassen Sozialversicherungsbeiträge<br />

für pflegende Angehörige.<br />

Wer ausschließlich Pflegegeld erhält,<br />

muss ab Pflegegrad 2 in bestimmten<br />

Zeitabständen Pflegeberatungsbesuche<br />

von ambulanten Diensten oder neu -<br />

tralen Beratungsstellen in Anspruch<br />

nehmen. Wer Sachleistungen bekommt,<br />

kann die Besuche ebenfalls anfordern,<br />

ist aber nicht dazu verpflichtet. Darüber<br />

hinaus besteht Anspruch auf eine Beratung<br />

durch Pflegeberater bei den Pflegestützpunkten<br />

und bei der Pflegekasse.<br />

Das Leben in selbst organisierten ambulant<br />

betreuten Wohngemeinschaften<br />

wird gesondert unterstützt. Unter<br />

bestimmten Voraussetzungen erhalten<br />

Pflegebedürftige dafür monatlich 214<br />

Euro zusätzlich. Zudem bekommen sie<br />

als Starthilfe zum Aufbau einer WG pro<br />

Person 2500 Euro, insgesamt jedoch<br />

maximal 10 000 Euro pro WG.<br />

Die Pflegekassen übernehmen unter<br />

bestimmten Umständen Sozialversicherungsbeiträge<br />

für pflegende Angehörige<br />

und schließen diese in die gesetzliche<br />

Unfallversicherung ein. Ab Pflegegrad 2<br />

und einem zeitlichen Aufwand von min<strong>des</strong>tens<br />

10 Stunden pro Woche, verteilt<br />

auf zwei oder mehr Tage, erhalten private<br />

Pflegepersonen, die nicht mehr als 30<br />

Stunden wöchentlich berufstätig sind,<br />

Beiträge zur Rentenversicherung.<br />

Zur besseren Vereinbarkeit von Pflege<br />

und Beruf gibt es für Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer Möglichkeiten zur<br />

unbezahlten, aber sozialversicherungspflichtigen<br />

Freistellung für bis zu sechs<br />

Monate nach dem Pflegezeitgesetz oder<br />

zur Reduzierung der Arbeitszeit für bis<br />

zu zwei Jahre nach dem Familienpflegezeitgesetz.<br />

Leistungen bei Pflegegrad 1<br />

Bei Pflegegrad 1 umfassen die finanzielle<br />

Leistungen nur den monatlichen<br />

Entlastungsbetrag von 125 Euro, bis zu<br />

4000 Euro für die Verbesserung <strong>des</strong><br />

Wohnumfel<strong>des</strong>, genehmigte technische<br />

Hilfsmittel zur Pflege und die Sonderleistung<br />

von 214 Euro monatlich zum<br />

Leben in einer Pflegewohngemeinschaft.<br />

Eine Besonderheit ist, dass der Entlastungsbetrag<br />

bei Pflegegrad 1 daneben<br />

auch für Unterstützung bei der Körperpflege<br />

durch einen Pflegedienst sowie<br />

für die Kosten stationärer Pflege ein -<br />

gesetzt werden kann.<br />

Schwerbehindertenausweis<br />

Einen Schwerbehindertenausweis<br />

bekommen Personen, deren Alltag<br />

zum Beispiel infolge einer chronischen<br />

Erkrankung stark beeinträchtigt ist.<br />

Dazu zählen auch Menschen mit<br />

<strong>Demenz</strong>. Auf dem Ausweis wird der<br />

Grad der Behinderung (GdB) von 20<br />

bis 100 angegeben. Außerdem zeigen<br />

Merkzeichen besondere Beeinträch -<br />

tigungen an, zum Beispiel „G“ für<br />

Gehbehinderung. Je nach Behinderungsgrad<br />

und Merkzeichen berechtigt der<br />

Ausweis zum Beispiel<br />

– zur unentgeltlichen Nutzung<br />

öffentlicher Verkehrsmittel (bei Bedarf<br />

mit einer Begleitperson)<br />

– zur Ermäßigung der<br />

Rundfunkgebühr<br />

– zur Gewährung von<br />

Steuererleichterungen.<br />

Der Schwerbehindertenausweis<br />

kann zum Beispiel in<br />

Hil<strong>des</strong>heim beantragt werden<br />

beim Niedersächsischen Lan<strong>des</strong>amt für<br />

Soziales, Jugend und Familie –<br />

Hauptstelle Hil<strong>des</strong>heim<br />

Domhof 1<br />

31134 Hil<strong>des</strong>heim<br />

Telefon: 05121 304-0<br />

www.soziales.niedersachsen.de<br />

weitere Kontakte: siehe Kapitel 23, Seite 79<br />

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