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Welt des Vergessens - Demenz-Ratgeber Hildesheim

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MENSCHEN MIT DEMENZ: Rechtliches<br />

ausstellen, spätestens im frühen<br />

Stadium einer <strong>Demenz</strong>. Im Zweifelsfall<br />

kann man die Vollmacht von einem<br />

Notar beglaubigen lassen. Wenn Immobilien<br />

vorhanden sind, ist zum Verkauf<br />

immer eine notariell beglaubigte oder<br />

eine von der örtlichen Betreuungs -<br />

behörde öffentlich beglaubigte Unterschrift<br />

unter der Vorsorgevollmacht erforderlich.<br />

Die Vorsorgevollmacht sollte bei den<br />

wichtigen Unterlagen verwahrt werden.<br />

Der oder die Bevollmächtigte sollte darüber<br />

informiert sein und darauf Zugriff<br />

haben. Eine Vorsorgevollmacht ist an<br />

keine bestimmte Form gebunden, sie<br />

kann handschriftlich oder auf Vor -<br />

drucken verfasst werden.<br />

Viele glauben, die Vorsorgevollmacht<br />

entspreche einer Entmündigung, bei der<br />

jemandem die Geschäftsfähigkeit vollständig<br />

entzogen würde. Aber seit 1992<br />

gilt das neue Betreuungsrecht und eine<br />

Entmündigung ist nicht mehr möglich.<br />

(vgl. hierzu auch die Ausführungen der<br />

Betreuungsrichterin in Artikel 21, Seite<br />

72/73).<br />

Die Betreuungsstelle beim Landkreis<br />

Hil<strong>des</strong>heim steht für Information und<br />

Beratung zu diesem Thema zur Ver -<br />

fügung.<br />

Rechtliche Betreuung<br />

Wenn jemand wichtige Entscheidungen<br />

nicht mehr selbst treffen kann und<br />

keine (Vorsorge-)Vollmacht ausgestellt<br />

hat, können Angehörige beim zustän -<br />

digen Amtsgericht eine „rechtliche Betreuung“<br />

anregen. Wenn eine Vorsorgevollmacht<br />

vorliegt, ist ein gerichtliches<br />

Betreuungsverfahren entbehrlich – aber<br />

nur für die Bereiche, die ausdrücklich<br />

Am besten frühzeitig alles in die Wege<br />

leiten und bei Rechtsfragen nichts dem<br />

Schicksal überlassen.<br />

durch die Vollmacht abgedeckt werden.<br />

Die Anregung kann sowohl von Angehörigen<br />

als auch von Ärzten oder anderen<br />

Personen ausgehen, die einen Hilfe -<br />

bedarf erkennen. Das Gericht bestellt<br />

dann eine Person, die den Betreffenden<br />

in allen notwendigen Bereichen vertreten<br />

kann, zum Beispiel in Vermögensund<br />

Gesundheitsfragen oder Wohnungs -<br />

angelegenheiten. Mit der Einrichtung<br />

einer Betreuung sind Kosten verbunden,<br />

die der Betroffene in der Regel selbst<br />

zahlen muss. Kann er das nicht, übernimmt<br />

der Staat die Kosten. Rechtliche<br />

Betreuer unterstehen der Kontrolle<br />

<strong>des</strong> Gerichts und müssen regelmäßig<br />

Rechenschaft ablegen, insbesondere<br />

über die Finanzen.<br />

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