Welt des Vergessens - Demenz-Ratgeber Hildesheim
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MENSCHEN MIT DEMENZ: Rechtliches<br />
ausstellen, spätestens im frühen<br />
Stadium einer <strong>Demenz</strong>. Im Zweifelsfall<br />
kann man die Vollmacht von einem<br />
Notar beglaubigen lassen. Wenn Immobilien<br />
vorhanden sind, ist zum Verkauf<br />
immer eine notariell beglaubigte oder<br />
eine von der örtlichen Betreuungs -<br />
behörde öffentlich beglaubigte Unterschrift<br />
unter der Vorsorgevollmacht erforderlich.<br />
Die Vorsorgevollmacht sollte bei den<br />
wichtigen Unterlagen verwahrt werden.<br />
Der oder die Bevollmächtigte sollte darüber<br />
informiert sein und darauf Zugriff<br />
haben. Eine Vorsorgevollmacht ist an<br />
keine bestimmte Form gebunden, sie<br />
kann handschriftlich oder auf Vor -<br />
drucken verfasst werden.<br />
Viele glauben, die Vorsorgevollmacht<br />
entspreche einer Entmündigung, bei der<br />
jemandem die Geschäftsfähigkeit vollständig<br />
entzogen würde. Aber seit 1992<br />
gilt das neue Betreuungsrecht und eine<br />
Entmündigung ist nicht mehr möglich.<br />
(vgl. hierzu auch die Ausführungen der<br />
Betreuungsrichterin in Artikel 21, Seite<br />
72/73).<br />
Die Betreuungsstelle beim Landkreis<br />
Hil<strong>des</strong>heim steht für Information und<br />
Beratung zu diesem Thema zur Ver -<br />
fügung.<br />
Rechtliche Betreuung<br />
Wenn jemand wichtige Entscheidungen<br />
nicht mehr selbst treffen kann und<br />
keine (Vorsorge-)Vollmacht ausgestellt<br />
hat, können Angehörige beim zustän -<br />
digen Amtsgericht eine „rechtliche Betreuung“<br />
anregen. Wenn eine Vorsorgevollmacht<br />
vorliegt, ist ein gerichtliches<br />
Betreuungsverfahren entbehrlich – aber<br />
nur für die Bereiche, die ausdrücklich<br />
Am besten frühzeitig alles in die Wege<br />
leiten und bei Rechtsfragen nichts dem<br />
Schicksal überlassen.<br />
durch die Vollmacht abgedeckt werden.<br />
Die Anregung kann sowohl von Angehörigen<br />
als auch von Ärzten oder anderen<br />
Personen ausgehen, die einen Hilfe -<br />
bedarf erkennen. Das Gericht bestellt<br />
dann eine Person, die den Betreffenden<br />
in allen notwendigen Bereichen vertreten<br />
kann, zum Beispiel in Vermögensund<br />
Gesundheitsfragen oder Wohnungs -<br />
angelegenheiten. Mit der Einrichtung<br />
einer Betreuung sind Kosten verbunden,<br />
die der Betroffene in der Regel selbst<br />
zahlen muss. Kann er das nicht, übernimmt<br />
der Staat die Kosten. Rechtliche<br />
Betreuer unterstehen der Kontrolle<br />
<strong>des</strong> Gerichts und müssen regelmäßig<br />
Rechenschaft ablegen, insbesondere<br />
über die Finanzen.<br />
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