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Welt des Vergessens - Demenz-Ratgeber Hildesheim

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MENSCHEN MIT DEMENZ: Rechtliches<br />

INFO<br />

Die Betreuungsstelle informiert und<br />

berät über verschiedene Themen zur<br />

rechtlichen Betreuung, sowohl<br />

persönlich wie auch telefonisch.<br />

Sie bietet auch Mustertexte und<br />

Broschüren an:<br />

Betreuungsstelle<br />

Landkreis Hil<strong>des</strong>heim, Amt für<br />

Teilhabe und Rehabilitation<br />

Bischof-Janssen-Straße 31<br />

31134 Hil<strong>des</strong>heim<br />

Telefon: 05121 309-4271<br />

E-Mail: Holger.Meyer@<br />

landkreishil<strong>des</strong>heim.de<br />

Der Betreuungsverein Hil<strong>des</strong>heim<br />

e. V. übernimmt mit hauptamtlichen<br />

Mitarbeitern Betreuungen und<br />

Vormundschaften, unterstützt<br />

ehrenamtliche Betreuerinnen und<br />

Betreuer, Angehörige, Betroffene<br />

und Interessierte, bietet Fortbildungen<br />

und Treffen zum Erfahrungsaustausch<br />

an. Er berät über<br />

Vorsorgevollmacht, Betreuungs -<br />

verfügung und Patientenverfügung.<br />

Betreuungsverein Hil<strong>des</strong>heim e. V.<br />

Wallstraße 3-5<br />

31134 Hil<strong>des</strong>heim<br />

Telefon: 05121 7535-0<br />

www.betreuungsverein-hil<strong>des</strong>heim.de<br />

Patientenverfügung<br />

Patienten müssen allen ärztlichen Maßnahmen<br />

zustimmen. Für den Fall, dass<br />

sie die Art und den Zweck der ärztlichen<br />

Maßnahmen nicht mehr verstehen, ist<br />

eine Patientenverfügung wichtig. Sie<br />

legt fest, welche medizinischen Maßnahmen<br />

im Fall eines lebensbedroh -<br />

lichen Zustan<strong>des</strong> ergriffen oder unterlassen<br />

werden sollen – beispielsweise<br />

wird die Flüssigkeitszufuhr erlaubt, aber<br />

die künstliche Ernährung untersagt.<br />

In der Patientenverfügung kann auch<br />

eine Person bestimmt werden, die für<br />

die Erkrankte oder den Erkrankten über<br />

solche Maßnahmen entscheiden kann.<br />

Vor dem Aufsetzen einer Patientenverfügung<br />

ist eine ausführliche Beratung<br />

empfehlenswert, zum Beispiel beim<br />

Hausarzt.<br />

Patientenverfügungen müssen erstellt<br />

werden, wenn die Betreffenden noch<br />

einwilligungsfähig sind, das heißt solange<br />

sie verstehen, was ihnen erklärt<br />

wird und daraufhin eine Entscheidung<br />

treffen und diese mitteilen können.<br />

Testament<br />

Ein gültiges Testament muss handschriftlich<br />

verfasst, mit Datum versehen<br />

und eigenhändig unterschrieben sein.<br />

Der Verfasser muss noch voll geschäftsfähig<br />

sein und sich darüber im Klaren<br />

sein, was seine Entscheidungen für die<br />

Erben bedeuten. Wenn die Testierfähigkeit<br />

infrage steht, sollte das Testament<br />

notariell beurkundet werden, um eine<br />

spätere Anfechtung zu vermeiden. Zusätzlich<br />

kann man die Testierfähigkeit<br />

zum Zeitpunkt der Unterzeichnung <strong>des</strong><br />

Testaments durch ein fachärztliches Gut -<br />

achten bestätigen lassen.<br />

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