Welt des Vergessens - Demenz-Ratgeber Hildesheim
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MENSCHEN MIT DEMENZ: Rechtliches<br />
INFO<br />
Die Betreuungsstelle informiert und<br />
berät über verschiedene Themen zur<br />
rechtlichen Betreuung, sowohl<br />
persönlich wie auch telefonisch.<br />
Sie bietet auch Mustertexte und<br />
Broschüren an:<br />
Betreuungsstelle<br />
Landkreis Hil<strong>des</strong>heim, Amt für<br />
Teilhabe und Rehabilitation<br />
Bischof-Janssen-Straße 31<br />
31134 Hil<strong>des</strong>heim<br />
Telefon: 05121 309-4271<br />
E-Mail: Holger.Meyer@<br />
landkreishil<strong>des</strong>heim.de<br />
Der Betreuungsverein Hil<strong>des</strong>heim<br />
e. V. übernimmt mit hauptamtlichen<br />
Mitarbeitern Betreuungen und<br />
Vormundschaften, unterstützt<br />
ehrenamtliche Betreuerinnen und<br />
Betreuer, Angehörige, Betroffene<br />
und Interessierte, bietet Fortbildungen<br />
und Treffen zum Erfahrungsaustausch<br />
an. Er berät über<br />
Vorsorgevollmacht, Betreuungs -<br />
verfügung und Patientenverfügung.<br />
Betreuungsverein Hil<strong>des</strong>heim e. V.<br />
Wallstraße 3-5<br />
31134 Hil<strong>des</strong>heim<br />
Telefon: 05121 7535-0<br />
www.betreuungsverein-hil<strong>des</strong>heim.de<br />
Patientenverfügung<br />
Patienten müssen allen ärztlichen Maßnahmen<br />
zustimmen. Für den Fall, dass<br />
sie die Art und den Zweck der ärztlichen<br />
Maßnahmen nicht mehr verstehen, ist<br />
eine Patientenverfügung wichtig. Sie<br />
legt fest, welche medizinischen Maßnahmen<br />
im Fall eines lebensbedroh -<br />
lichen Zustan<strong>des</strong> ergriffen oder unterlassen<br />
werden sollen – beispielsweise<br />
wird die Flüssigkeitszufuhr erlaubt, aber<br />
die künstliche Ernährung untersagt.<br />
In der Patientenverfügung kann auch<br />
eine Person bestimmt werden, die für<br />
die Erkrankte oder den Erkrankten über<br />
solche Maßnahmen entscheiden kann.<br />
Vor dem Aufsetzen einer Patientenverfügung<br />
ist eine ausführliche Beratung<br />
empfehlenswert, zum Beispiel beim<br />
Hausarzt.<br />
Patientenverfügungen müssen erstellt<br />
werden, wenn die Betreffenden noch<br />
einwilligungsfähig sind, das heißt solange<br />
sie verstehen, was ihnen erklärt<br />
wird und daraufhin eine Entscheidung<br />
treffen und diese mitteilen können.<br />
Testament<br />
Ein gültiges Testament muss handschriftlich<br />
verfasst, mit Datum versehen<br />
und eigenhändig unterschrieben sein.<br />
Der Verfasser muss noch voll geschäftsfähig<br />
sein und sich darüber im Klaren<br />
sein, was seine Entscheidungen für die<br />
Erben bedeuten. Wenn die Testierfähigkeit<br />
infrage steht, sollte das Testament<br />
notariell beurkundet werden, um eine<br />
spätere Anfechtung zu vermeiden. Zusätzlich<br />
kann man die Testierfähigkeit<br />
zum Zeitpunkt der Unterzeichnung <strong>des</strong><br />
Testaments durch ein fachärztliches Gut -<br />
achten bestätigen lassen.<br />
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