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40plus Frühjahr 2022

40plus ist das Magazin für jeden, der aus dem immerwährenden Kreis ausbrechen möchte und mit einem lauten „JA!“ seiner Zukunft entgegenläuft. Don’t wish it, do it!

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52 40PLUS | N°1 <strong>2022</strong><br />

©MANUEL SCHAFFERNAK<br />

: Die neue<br />

Mitarbeitergewinnbeteiligung<br />

– auch<br />

für Prämien 2021<br />

noch anwendbar?<br />

www.schachner-partner.at<br />

Im Rahmen der<br />

Ökosozialen Steuerreform<br />

wurde<br />

ab 01.01.<strong>2022</strong> eine<br />

Mitarbeitergewinnbeteiligung<br />

eingeführt, die die<br />

lohnsteuerfreie<br />

Auszahlung von<br />

derartigen Bezügen<br />

bis 3.000 Euro pro<br />

Jahr und Mitarbeiter<br />

ermöglicht.<br />

Voraussetzung, um in den Genuss<br />

dieser Begünstigung zu kommen,<br />

ist eine „Gewinnbeteiligung“, die<br />

an gewisse Gruppen von aktiven<br />

Arbeitnehmern gewährt wird.<br />

Weiters müssen die Prämien im<br />

Gewinn des Vorjahres Deckung<br />

finden, es darf keine schädliche<br />

Bezugsumwandlung vorliegen<br />

und der Anspruch darf nicht bereits<br />

durch lohngestaltende Vorschriften<br />

gegeben sein.<br />

Der Begriff der „Gewinnbeteiligung“<br />

ist im Gesetz nicht<br />

definiert. Die erläuternden Bemerkungen<br />

zur Regierungsvorlage<br />

sehen vor, dass es sich nicht<br />

zwingend um eine Beteiligung<br />

am Gewinn handeln muss, sondern<br />

auf jede „für das jeweilige<br />

Unternehmen passende, objektivierbare<br />

Erfolgsgröße“ abgestellt<br />

werden kann, wie beispielsweise<br />

Umsatz, Deckungsbeitrag oder<br />

Betriebsergebnis.<br />

Nachdem die Begünstigung nur<br />

aktiven Mitarbeitern zusteht, ist<br />

sie für Gesellschafter-Geschäftsführer,<br />

mit Einkünften aus selbstständiger<br />

Arbeit, ausgeschlossen.<br />

Weiters kann die Gewinnbeteiligung<br />

nur dann lohnsteuerfrei abgerechnet<br />

werden, wenn sie allen<br />

Arbeitnehmern oder bestimmten<br />

Gruppen von Arbeitnehmern (z.B.<br />

alle Verkaufsleiter) gewährt wird.<br />

Hier ist Kreativität gefordert.<br />

Die Steuerfreiheit der Gewinnbeteiligung<br />

ist letztendlich noch mit<br />

dem unternehmensrechtlichen<br />

EBIT (Earnings before interest and<br />

tax) des letzten Kalenderjahres<br />

gedeckelt.<br />

Leider besteht für die Mitarbeiterbeteiligung<br />

aktuell weder eine<br />

Steuerbefreiung in der Sozialversicherung,<br />

noch bei den Lohnnebenkosten.<br />

Praxistipp: Beachten Sie, dass die<br />

lohnsteuerfreie Mitarbeiterbeteiligung<br />

durchaus auch bereits für<br />

Gewinnbeteiligungen betreffend<br />

das Jahr 2021, die in <strong>2022</strong> ausgezahlt<br />

werden, in Frage kommen<br />

kann. Diesbezüglich empfehlen<br />

wir jedoch noch die Klarstellung<br />

des Ministeriums abzuwarten!

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