30.08.2022 Aufrufe

AB_Badewesen_September2022_Screen_2-1

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

586 | BÄDERTECHNIK | Wasseraufbereitung <strong>AB</strong> 09/2022<br />

nicht nur die Definition der Wirkstoffe und Biozidprodukte<br />

herausgestellt (Ist der Wirkstoff Chlorgas, Natriumhypochlorit<br />

oder die Hypochlorige Säure?), sondern auch<br />

die Frage, was das eigentliche Biozidprodukt ist. Das<br />

hängt nämlich nicht nur davon ab, wie man den Gesetzestext<br />

juristisch interpretiert, sondern auch davon, ob<br />

der Vorläuferstoff, aus dem das Desinfektionsmittel hergestellt<br />

wird, zum einen gezielt für diesen Zweck auf den<br />

Markt gebracht wird oder nicht (z. B. Salz für die Elektrolyse<br />

oder für die Enthärtung), zum anderen ob er überhaupt<br />

auf den Markt gebracht werden kann (z. B. Luftsauerstoff<br />

für die Ozonerzeugung). Des Weiteren muss<br />

– obwohl Biozid-Erzeugungsanlagen selbst nicht Gegenstand<br />

der Verordnung sind – im Zulassungsprozess auch<br />

der Herstellungsprozess als solcher berücksichtigt werden,<br />

denn es existieren z. B. unzählige Elektrolyseanlagen<br />

unterschiedlichen Typs mit unterschiedlichen Verfahrensweisen<br />

und daher auch verschiedene Produkte<br />

mit – zumindest formal – potenziell unterschiedlicher<br />

Wirkungsweise und unterschiedlichem toxikologischem<br />

Gefährdungspotenzial, was die Erzeugung möglicher<br />

Synthese- und Desinfektionsnebenprodukte angeht.<br />

In diesem Konglomerat aus unterschiedlichen Lesarten<br />

der Verordnung, mangelnden konkreten bzw. widersprüchlichen<br />

Umsetzungsanweisungen seitens der Behörden,<br />

den jahrelangen Verzögerungen bei den Wirkstoffgenehmigungen<br />

sowie dem Umstand, dass der<br />

ganze Prozess wenig öffentlich transparent, sondern<br />

mehr oder weniger hinter verschlossenen Türen ausdiskutiert<br />

wird, bestand immer die Gefahr, dass<br />

schlimmstenfalls jedes einzelne Gerät, zumindest aber<br />

jeder Gerätetyp einer eigenen Zulassung bedurft hätte.<br />

Dies hätte den meisten Anlagen (und auch manchem<br />

Hersteller oder auch Betreiber) den ökonomischen Todesstoß<br />

versetzt. Als Kompromisslösung aus dem jahrelangen<br />

Wirken der Vertreter:innen der figawa, der Deutschen<br />

Gesellschaft für das <strong>Badewesen</strong> (DGfdB) sowie des<br />

Bundesverbandes Schwimmbad & Wellness (bsw) und<br />

anderer Verbände 3) konnte u. a. erreicht werden, dass die<br />

Behörden dem Vorschlag folgten, Normen in dem Zulassungsprozess<br />

zu berücksichtigen. Das Erfüllen einer<br />

technischen Norm mit speziellen Prüfanforderungen an<br />

die Geräte ist als Grundvoraussetzung der Zulassung<br />

einzustufen und vermeidet somit Einzelzulassungen für<br />

diese Geräte.<br />

Nachträgliche<br />

Rutschsicherheit<br />

Vom Beckenrand über den Wellnessbereich zur<br />

Umkleide und jedem rutschigen Boden -<br />

Mit AntiSlide wird jede Oberfläche garantiert<br />

rutschsicher und die Optik bleibt erhalten.<br />

Kontaktieren Sie uns für Muster und Angebote:<br />

Tel: 0721 – 915 814 92<br />

info@antislide.de – www.antislide.de<br />

Unser Dienstleistungsteam ist europaweit für Sie da!<br />

Zu diesem Zweck wurde zunächst national die DIN<br />

19693 „Anlagen zur Wasserbehandlung – In-situ-Erzeugung<br />

von Bioziden – Aktives Chlor hergestellt aus<br />

Natriumchlorid durch Elektrolyse“ 4) mit Mindestanforderungen<br />

an Anlagen und Geräte, die zur Desinfektion<br />

und Oxidation von Inhaltsstoffen in Wasser und/oder<br />

wasserberührenden Oberflächen dienen und mittels<br />

elektrochemischer Verfahren vor Ort (in-situ) erzeugt<br />

und in Lösung gebracht werden, erstellt. Diese Norm<br />

gilt neben der Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser<br />

auch für die Aufbereitung von Wasser<br />

für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) sowie für<br />

weitere Anwendungen wie z. B. Kühlwasser, Tränke und<br />

Gießwasser, Prozesswasser, Abwasser, Oberflächendesinfektion<br />

und Anlagendesinfektion von Enthärtern<br />

entsprechend der Produktarten 1 bis 5, 11 und 12 der<br />

Biozidverordnung. Die DIN 19693 soll somit Hersteller,<br />

Betreiber und zuständige Behörden im Rahmen der an-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!