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594 | BÄDERTECHNIK | Wasseraufbereitung <strong>AB</strong> 09/2022<br />
Technische Selbstverwaltung oder<br />
gesetzliche Vorgaben durch Verordnungen<br />
– Eine Frage der Branche?<br />
Autor: Thomas Beutel,<br />
Lutz-Jesco GmbH, Wedemark<br />
GESETZ<br />
Die Technische Selbstverwaltung wird im Bereich der Trinkwasserversorgung<br />
seit vielen Jahren erfolgreich praktiziert.<br />
Hier werden durch allgemein anerkannte Regeln der Technik<br />
(a. a. R. d. T.) technische Details vorgegeben. Anders ist dies<br />
bspw. im Straßenverkehr. Hier wird in einem Gesetz bzw. einer<br />
Verordnung, der Straßenverkehrsordnung (StVO), detailliert<br />
festgelegt, wie man sich zu verhalten hat und welche Regeln<br />
im Detail einzuhalten sind. Auch dieser Weg hat sich bewährt.<br />
Welcher Weg ist nun aber für das <strong>Badewesen</strong> besser geeignet?<br />
NORMUNG<br />
DGUV<br />
VORSCHRIFT<br />
a. a. R. d. T.<br />
STAATLICHES<br />
REGELWERK<br />
STAND<br />
DER WISSEN-<br />
SCHAFT<br />
VERODNUNG<br />
VDI<br />
Ein Blick zu unseren Nachbarn nach Österreich zeigt,<br />
dass auch in unserer Branche ein Gesetz funktioniert. In<br />
Österreich gibt es seit dem 6. Mai 1976 ein Bundesgesetz<br />
über Hygiene in Bädern und Sauna-Anlagen (Bäderhygienegesetz,<br />
StF: BGBl. Nr. 254/1976) 1) , das später noch<br />
konkretisiert wurde durch die Bäderhygieneverordnung<br />
(BHygV 2012) 2) , in der weitere Details geregelt werden.<br />
Gesetze haben eine hohe rechtliche Verbindlichkeit und<br />
sehen für Überprüfungen sowie für Planung, Bau und<br />
Betrieb eindeutige, klare Regeln vor. Das Nichteinhalten<br />
von Gesetzen kann zudem durch ein Ordnungsgeld sanktioniert<br />
werden. Nachteilig ist hier, dass eine Abweichung,<br />
z. B. durch Einführung neuer Techniken, stark erschwert<br />
ist und somit Entwicklungen auch bei Verbesserungen<br />
der Effizienz schlichtweg nicht stattfinden.