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594 | BÄDERTECHNIK | Wasseraufbereitung <strong>AB</strong> 09/2022<br />

Technische Selbstverwaltung oder<br />

gesetzliche Vorgaben durch Verordnungen<br />

– Eine Frage der Branche?<br />

Autor: Thomas Beutel,<br />

Lutz-Jesco GmbH, Wedemark<br />

GESETZ<br />

Die Technische Selbstverwaltung wird im Bereich der Trinkwasserversorgung<br />

seit vielen Jahren erfolgreich praktiziert.<br />

Hier werden durch allgemein anerkannte Regeln der Technik<br />

(a. a. R. d. T.) technische Details vorgegeben. Anders ist dies<br />

bspw. im Straßenverkehr. Hier wird in einem Gesetz bzw. einer<br />

Verordnung, der Straßenverkehrsordnung (StVO), detailliert<br />

festgelegt, wie man sich zu verhalten hat und welche Regeln<br />

im Detail einzuhalten sind. Auch dieser Weg hat sich bewährt.<br />

Welcher Weg ist nun aber für das <strong>Badewesen</strong> besser geeignet?<br />

NORMUNG<br />

DGUV<br />

VORSCHRIFT<br />

a. a. R. d. T.<br />

STAATLICHES<br />

REGELWERK<br />

STAND<br />

DER WISSEN-<br />

SCHAFT<br />

VERODNUNG<br />

VDI<br />

Ein Blick zu unseren Nachbarn nach Österreich zeigt,<br />

dass auch in unserer Branche ein Gesetz funktioniert. In<br />

Österreich gibt es seit dem 6. Mai 1976 ein Bundesgesetz<br />

über Hygiene in Bädern und Sauna-Anlagen (Bäderhygienegesetz,<br />

StF: BGBl. Nr. 254/1976) 1) , das später noch<br />

konkretisiert wurde durch die Bäderhygieneverordnung<br />

(BHygV 2012) 2) , in der weitere Details geregelt werden.<br />

Gesetze haben eine hohe rechtliche Verbindlichkeit und<br />

sehen für Überprüfungen sowie für Planung, Bau und<br />

Betrieb eindeutige, klare Regeln vor. Das Nichteinhalten<br />

von Gesetzen kann zudem durch ein Ordnungsgeld sanktioniert<br />

werden. Nachteilig ist hier, dass eine Abweichung,<br />

z. B. durch Einführung neuer Techniken, stark erschwert<br />

ist und somit Entwicklungen auch bei Verbesserungen<br />

der Effizienz schlichtweg nicht stattfinden.

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