AB_Badewesen_September2022_Screen_2-1
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
606 | VERBÄNDE | DGfdB <strong>AB</strong> 09/2022<br />
Ich bin die Fachkraft, du sollst<br />
keine haben neben mir<br />
Seit der Richtlinienfassung von<br />
2003 wird bei Aufgaben, die den<br />
Fachkräften zugewiesen werden,<br />
hinzugesetzt, diese Aufgaben könnten<br />
„auch durch andere Personen<br />
übernommen werden, wenn diese<br />
aufgrund ihrer Aus- und Fortbildung<br />
in der Lage sind, die Aufgaben, Verantwortlichkeiten<br />
und Befugnisse<br />
in gleicher Weise wie eine Fachkraft<br />
wahrzunehmen“.<br />
Auch diese Aussage wird aus den<br />
Kreisen der Fachkräfte seit zwanzig<br />
Jahren bis heute kritisiert. Dabei ist<br />
sie doch unstrittig. Fachangestellte<br />
für Bäderbetriebe werden sehr vielseitig<br />
ausgebildet, alle Facetten des<br />
Bäderbetriebes werden abgedeckt.<br />
Da gibt es die Technik, die Kasse,<br />
alle kaufmännischen Abläufe, die<br />
Wasseraufsicht, die Erste Hilfe, die<br />
Schwimmkurse, die Freizeitsportangebote<br />
und vieles mehr. Ja, und in<br />
jedem dieser Tätigkeitfelder gibt es<br />
da draußen irgendjemanden, der<br />
das besser kann, der in diesen Feldern<br />
eine Vollausbildung oder gar ein<br />
Studium absolviert hat. Und natürlich<br />
könnte es Betreiber:innen einfallen,<br />
ihr Schwimmbad mit solchen<br />
Kräften und ganz ohne Fachkraft<br />
zu betreiben. Das wäre problemlos<br />
möglich, und die Richtlinie darf deshalb<br />
diese Möglichkeit auch nicht<br />
ausschließen. Aber für wie viele der ne sprachliche Wendungen, die beachtet<br />
werden müssen, will man den<br />
etwa 6 000 öffentlichen Hallen- und<br />
Freibäder wird das wohl gelten? Wer Inhalt angemessen nachvollziehen.<br />
könnte sich all diese Spezialist:innen Ausführlich erläutert werden diese<br />
leisten? Das dürfte eine Handvoll in der DGfdB R 10.00 „Grundsätze für<br />
großer Freizeitbäder sein. In allen das Regelwerk der Deutschen Gesellschaft<br />
für das <strong>Badewesen</strong> e. V.“.<br />
anderen, dann eben knapp 6 000<br />
Bädern, wird die Fachkraft als „Eierlegende<br />
Wollmilchsau“, als Spezialist:in<br />
für das gesamte Bad mit allen Blaudruck der DGfdB R 94.05 und<br />
Schauen wir also auf den aktuellen<br />
Facetten des Bäderbetriebs und der beleuchten die Frage der „anderen<br />
Bädertechnik gebraucht – und daran Personen“ einmal aus dem Blickwinkel<br />
der normativen Sprache. In den<br />
wird keine Richtlinie der Welt etwas<br />
ändern können.<br />
Abschnitten 5.3.2 „Anforderungen<br />
an die Organisation der Betriebsaufsicht“<br />
und 6.2.4 „Anforderungen<br />
Die Sprache der Normung<br />
an das Personal für die Betriebsaufsicht“<br />
(siehe Kasten) finden wir die<br />
Jede DIN-Norm – und auch die<br />
Richtlinien der DGfdB – haben eige- Begriffe „muss“, „sollte“ und „kann“.<br />
„Muss“, „sollte“ und „kann“ in der Richtlinie<br />
5.3.2 Anforderungen an die Organisation der Betriebsaufsicht<br />
„Die Organisation der Betriebsaufsicht muss durch Fachkräfte erfolgen.<br />
Sie kann auch durch andere Personen übernommen werden,<br />
wenn diese aufgrund ihrer Aus- und Fortbildung in der Lage sind, die<br />
Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse in gleicher Weise<br />
wie eine Fachkraft wahrzunehmen.“<br />
6.2.4 Anforderungen an das Personal für die Betriebsaufsicht<br />
„Die Betriebsaufsicht in Bädern sollte durch Fachkräfte ausgeübt<br />
werden, sie kann auch durch andere Personen übernommen werden,<br />
wenn diese aufgrund ihrer Aus- und Fortbildung in der Lage sind, die<br />
Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse in gleicher Weise<br />
wie eine Fachkraft wahrzunehmen.“<br />
ZELLER<br />
Anzeige_177x30mm_<strong>AB</strong>_achtel<br />
Freitag, 12. August 2016 21:55:06