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606 | VERBÄNDE | DGfdB <strong>AB</strong> 09/2022<br />

Ich bin die Fachkraft, du sollst<br />

keine haben neben mir<br />

Seit der Richtlinienfassung von<br />

2003 wird bei Aufgaben, die den<br />

Fachkräften zugewiesen werden,<br />

hinzugesetzt, diese Aufgaben könnten<br />

„auch durch andere Personen<br />

übernommen werden, wenn diese<br />

aufgrund ihrer Aus- und Fortbildung<br />

in der Lage sind, die Aufgaben, Verantwortlichkeiten<br />

und Befugnisse<br />

in gleicher Weise wie eine Fachkraft<br />

wahrzunehmen“.<br />

Auch diese Aussage wird aus den<br />

Kreisen der Fachkräfte seit zwanzig<br />

Jahren bis heute kritisiert. Dabei ist<br />

sie doch unstrittig. Fachangestellte<br />

für Bäderbetriebe werden sehr vielseitig<br />

ausgebildet, alle Facetten des<br />

Bäderbetriebes werden abgedeckt.<br />

Da gibt es die Technik, die Kasse,<br />

alle kaufmännischen Abläufe, die<br />

Wasseraufsicht, die Erste Hilfe, die<br />

Schwimmkurse, die Freizeitsportangebote<br />

und vieles mehr. Ja, und in<br />

jedem dieser Tätigkeitfelder gibt es<br />

da draußen irgendjemanden, der<br />

das besser kann, der in diesen Feldern<br />

eine Vollausbildung oder gar ein<br />

Studium absolviert hat. Und natürlich<br />

könnte es Betreiber:innen einfallen,<br />

ihr Schwimmbad mit solchen<br />

Kräften und ganz ohne Fachkraft<br />

zu betreiben. Das wäre problemlos<br />

möglich, und die Richtlinie darf deshalb<br />

diese Möglichkeit auch nicht<br />

ausschließen. Aber für wie viele der ne sprachliche Wendungen, die beachtet<br />

werden müssen, will man den<br />

etwa 6 000 öffentlichen Hallen- und<br />

Freibäder wird das wohl gelten? Wer Inhalt angemessen nachvollziehen.<br />

könnte sich all diese Spezialist:innen Ausführlich erläutert werden diese<br />

leisten? Das dürfte eine Handvoll in der DGfdB R 10.00 „Grundsätze für<br />

großer Freizeitbäder sein. In allen das Regelwerk der Deutschen Gesellschaft<br />

für das <strong>Badewesen</strong> e. V.“.<br />

anderen, dann eben knapp 6 000<br />

Bädern, wird die Fachkraft als „Eierlegende<br />

Wollmilchsau“, als Spezialist:in<br />

für das gesamte Bad mit allen Blaudruck der DGfdB R 94.05 und<br />

Schauen wir also auf den aktuellen<br />

Facetten des Bäderbetriebs und der beleuchten die Frage der „anderen<br />

Bädertechnik gebraucht – und daran Personen“ einmal aus dem Blickwinkel<br />

der normativen Sprache. In den<br />

wird keine Richtlinie der Welt etwas<br />

ändern können.<br />

Abschnitten 5.3.2 „Anforderungen<br />

an die Organisation der Betriebsaufsicht“<br />

und 6.2.4 „Anforderungen<br />

Die Sprache der Normung<br />

an das Personal für die Betriebsaufsicht“<br />

(siehe Kasten) finden wir die<br />

Jede DIN-Norm – und auch die<br />

Richtlinien der DGfdB – haben eige- Begriffe „muss“, „sollte“ und „kann“.<br />

„Muss“, „sollte“ und „kann“ in der Richtlinie<br />

5.3.2 Anforderungen an die Organisation der Betriebsaufsicht<br />

„Die Organisation der Betriebsaufsicht muss durch Fachkräfte erfolgen.<br />

Sie kann auch durch andere Personen übernommen werden,<br />

wenn diese aufgrund ihrer Aus- und Fortbildung in der Lage sind, die<br />

Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse in gleicher Weise<br />

wie eine Fachkraft wahrzunehmen.“<br />

6.2.4 Anforderungen an das Personal für die Betriebsaufsicht<br />

„Die Betriebsaufsicht in Bädern sollte durch Fachkräfte ausgeübt<br />

werden, sie kann auch durch andere Personen übernommen werden,<br />

wenn diese aufgrund ihrer Aus- und Fortbildung in der Lage sind, die<br />

Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse in gleicher Weise<br />

wie eine Fachkraft wahrzunehmen.“<br />

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Freitag, 12. August 2016 21:55:06

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