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<strong>AB</strong> 09/2022<br />

Wasseraufbereitung | BÄDERTECHNIK | 595<br />

Begriffsbestimmungen<br />

Bevor wir etwas tiefer in die Thematik einsteigen, sollten<br />

erst einmal die wesentlichen Begriffe erläutert werden.<br />

Gesetze<br />

Gesetze regeln und ordnen rechtsverbindlich das Zusammenleben<br />

einer Gemeinschaft. Gesetze werden durch<br />

das Gesetzgebungsverfahren, das die Verfassung vorschreibt,<br />

vom Bundestag oder einem Landesparlament<br />

verabschiedet. Die Verfassung ist das höchste Recht, ihm<br />

ordnen sich die formellen Gesetze unter, wobei Bundesrecht<br />

Vorrang vor Landesrecht hat. Rechtsverordnungen<br />

und Satzungen stehen darunter. Die Legislative hat die ihr<br />

zugewiesene Gesetzgebungskompetenz. Daher bezeichnet<br />

man den Vorgang der Gesetzgebung als Rechtsetzung<br />

– im Gegensatz zur Rechtsprechung als der Entscheidung<br />

von Rechtsstreitigkeiten durch die Gerichte (Judikative)<br />

und dem Gesetzesvollzug durch die Verwaltungsbehörden<br />

(Exekutive).<br />

Verordnungen<br />

Verordnungen sind rechtsverbindliche Regelungen, die<br />

festlegen, wie bestimmte Gesetze auszuführen sind, da<br />

in den Gesetzen nur festgelegt ist, was passieren soll.<br />

Sie werden auch „Rechtsverordnungen“ genannt und<br />

von den Verwaltungen erlassen.<br />

DGUV Vorschriften<br />

Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind ein autonomes<br />

(unabhängiges) Recht der Unfallversicherungsträger<br />

nach Sozialgesetzbuch, Siebtes Buch (SGB VII) 3) . Für die<br />

Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaften besteht<br />

die rechtsverbindliche Pflicht zur Einhaltung.<br />

Staatliches Regelwerk<br />

Das staatliche Regelwerk ist ein untergesetzliches Regelwerk,<br />

das Gesetze und Verordnungen praxisgerecht konkretisiert.<br />

Technische Regeln des Staates geben den Stand<br />

der Technik in Fragen des Produktsicherheitsgesetzes<br />

(ProdSG) 4) und des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) 5) sowie<br />

seiner Verordnungen wieder und werden von Arbeitsausschüssen<br />

des Bundesministeriums für Arbeit und<br />

Soziales (BMAS) 6) erarbeitet. Die Geschäfte der themenspezifischen<br />

Ausschüsse werden von der Bundesanstalt<br />

für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 7) geführt.<br />

Hierzu wurden sechs Ausschüsse eingerichtet:<br />

• Ausschuss für Arbeitsmedizin – AfAMed<br />

• Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA<br />

• Ausschuss für Betriebssicherheit – <strong>AB</strong>S<br />

• Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe – <strong>AB</strong>AS<br />

• Ausschuss für Gefahrstoffe – AGS<br />

• Ausschuss für Produktsicherheit – AfPS<br />

Stand der Wissenschaft<br />

Der Stand der Wissenschaft ist die wissenschaftstheoretische<br />

und philosophische Zusammenfassung der jeweils<br />

gegenwärtigen Erkenntnisse einer Wissenschaft<br />

oder aller Wissenschaften. Er beinhaltet die höchsten<br />

und modernsten technischen Lösungen.<br />

Stand der Technik<br />

Der Stand der Technik ist der bekannte technische Entwicklungsstand<br />

und schließt die darauf basierenden<br />

technischen Möglichkeiten zur Erreichung eines bestimmten<br />

praktischen Ziels ein. Auf eine Bewährung<br />

und Durchsetzung in der Praxis kommt es nicht an, weshalb<br />

mit dem Begriff regelmäßig höhere technische Anforderungen<br />

beschrieben und technische Innovationen<br />

schneller aufgegriffen werden können.<br />

Allgemein anerkannte Regeln der Technik (a. a. R. d. T.)<br />

Anerkannte technische Regeln sind diejenigen Prinzipien<br />

und Lösungen, die in der Praxis erprobt und ausreichend<br />

lang bewährt sind und sich bei der Mehrheit der Praktiker<br />

durchgesetzt haben sowie von Fachleuten anerkannt<br />

werden.<br />

Normung<br />

Zur Konkretisierung der im europäischen und deutschen<br />

Regelwerk genannten grundlegenden Sicherheitsanforderungen<br />

werden Empfehlungen in Form von Normen<br />

auf der Basis gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse<br />

und Erfahrungen veröffentlicht.<br />

Die Organisation und Durchführung der Normungsarbeit<br />

in Deutschland obliegt u. a. dem Deutschen<br />

Institut für Normung e. V. (DIN) 8) . In dessen Ausschüssen<br />

sitzen Fachleute aus Unternehmen, Handel, Hochschulen,<br />

Verbraucherkreisen, Handwerk, Prüfinstituten<br />

und Behörden. Neben deutschen Normen (veröffentlicht<br />

als DIN-Norm) werden auch Normen auf europäischer

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