AB_Badewesen_September2022_Screen_2-1
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>AB</strong> 09/2022<br />
Wasseraufbereitung | BÄDERTECHNIK | 595<br />
Begriffsbestimmungen<br />
Bevor wir etwas tiefer in die Thematik einsteigen, sollten<br />
erst einmal die wesentlichen Begriffe erläutert werden.<br />
Gesetze<br />
Gesetze regeln und ordnen rechtsverbindlich das Zusammenleben<br />
einer Gemeinschaft. Gesetze werden durch<br />
das Gesetzgebungsverfahren, das die Verfassung vorschreibt,<br />
vom Bundestag oder einem Landesparlament<br />
verabschiedet. Die Verfassung ist das höchste Recht, ihm<br />
ordnen sich die formellen Gesetze unter, wobei Bundesrecht<br />
Vorrang vor Landesrecht hat. Rechtsverordnungen<br />
und Satzungen stehen darunter. Die Legislative hat die ihr<br />
zugewiesene Gesetzgebungskompetenz. Daher bezeichnet<br />
man den Vorgang der Gesetzgebung als Rechtsetzung<br />
– im Gegensatz zur Rechtsprechung als der Entscheidung<br />
von Rechtsstreitigkeiten durch die Gerichte (Judikative)<br />
und dem Gesetzesvollzug durch die Verwaltungsbehörden<br />
(Exekutive).<br />
Verordnungen<br />
Verordnungen sind rechtsverbindliche Regelungen, die<br />
festlegen, wie bestimmte Gesetze auszuführen sind, da<br />
in den Gesetzen nur festgelegt ist, was passieren soll.<br />
Sie werden auch „Rechtsverordnungen“ genannt und<br />
von den Verwaltungen erlassen.<br />
DGUV Vorschriften<br />
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind ein autonomes<br />
(unabhängiges) Recht der Unfallversicherungsträger<br />
nach Sozialgesetzbuch, Siebtes Buch (SGB VII) 3) . Für die<br />
Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaften besteht<br />
die rechtsverbindliche Pflicht zur Einhaltung.<br />
Staatliches Regelwerk<br />
Das staatliche Regelwerk ist ein untergesetzliches Regelwerk,<br />
das Gesetze und Verordnungen praxisgerecht konkretisiert.<br />
Technische Regeln des Staates geben den Stand<br />
der Technik in Fragen des Produktsicherheitsgesetzes<br />
(ProdSG) 4) und des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) 5) sowie<br />
seiner Verordnungen wieder und werden von Arbeitsausschüssen<br />
des Bundesministeriums für Arbeit und<br />
Soziales (BMAS) 6) erarbeitet. Die Geschäfte der themenspezifischen<br />
Ausschüsse werden von der Bundesanstalt<br />
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 7) geführt.<br />
Hierzu wurden sechs Ausschüsse eingerichtet:<br />
• Ausschuss für Arbeitsmedizin – AfAMed<br />
• Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA<br />
• Ausschuss für Betriebssicherheit – <strong>AB</strong>S<br />
• Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe – <strong>AB</strong>AS<br />
• Ausschuss für Gefahrstoffe – AGS<br />
• Ausschuss für Produktsicherheit – AfPS<br />
Stand der Wissenschaft<br />
Der Stand der Wissenschaft ist die wissenschaftstheoretische<br />
und philosophische Zusammenfassung der jeweils<br />
gegenwärtigen Erkenntnisse einer Wissenschaft<br />
oder aller Wissenschaften. Er beinhaltet die höchsten<br />
und modernsten technischen Lösungen.<br />
Stand der Technik<br />
Der Stand der Technik ist der bekannte technische Entwicklungsstand<br />
und schließt die darauf basierenden<br />
technischen Möglichkeiten zur Erreichung eines bestimmten<br />
praktischen Ziels ein. Auf eine Bewährung<br />
und Durchsetzung in der Praxis kommt es nicht an, weshalb<br />
mit dem Begriff regelmäßig höhere technische Anforderungen<br />
beschrieben und technische Innovationen<br />
schneller aufgegriffen werden können.<br />
Allgemein anerkannte Regeln der Technik (a. a. R. d. T.)<br />
Anerkannte technische Regeln sind diejenigen Prinzipien<br />
und Lösungen, die in der Praxis erprobt und ausreichend<br />
lang bewährt sind und sich bei der Mehrheit der Praktiker<br />
durchgesetzt haben sowie von Fachleuten anerkannt<br />
werden.<br />
Normung<br />
Zur Konkretisierung der im europäischen und deutschen<br />
Regelwerk genannten grundlegenden Sicherheitsanforderungen<br />
werden Empfehlungen in Form von Normen<br />
auf der Basis gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse<br />
und Erfahrungen veröffentlicht.<br />
Die Organisation und Durchführung der Normungsarbeit<br />
in Deutschland obliegt u. a. dem Deutschen<br />
Institut für Normung e. V. (DIN) 8) . In dessen Ausschüssen<br />
sitzen Fachleute aus Unternehmen, Handel, Hochschulen,<br />
Verbraucherkreisen, Handwerk, Prüfinstituten<br />
und Behörden. Neben deutschen Normen (veröffentlicht<br />
als DIN-Norm) werden auch Normen auf europäischer