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<strong>AB</strong> 09/2022<br />

Wasseraufbereitung | BÄDERTECHNIK | 601<br />

fahrung bei beispielsweiser Anwendung des Stands der<br />

Technik oder Wissenschaft eine gewisse Wahrscheinlichkeit<br />

einer Gesundheitsschädigung ausschließen<br />

kann, ist eine Abweichung zulässig. Die Verbindlichkeit<br />

zur Anwendung der a. a. R. d. T. ist somit als Benchmark<br />

zu verstehen, ob die eigene Betriebsweise die gesetzlichen<br />

und rechtsverbindlichen Schutzziele erreichen<br />

kann. Das Abgleichen einer bestimmten Vorgehensweise<br />

mit den a. a. R. d. T. erhöht somit die Rechtssicherheit<br />

aller Beteiligten deutlich. Auch Planungen von<br />

Neu- oder Umbauten, Sanierungen oder Änderungen<br />

im Betrieb können durch vergleichende Bewertungen<br />

zu den a. a. R. d. T. oder deren Einhaltung Rechtsklarheit<br />

bringen.<br />

25.–28. Oktober 2022<br />

Messe Stuttgart<br />

In einer Studie der Kommission Arbeitsschutz und<br />

Normung (KAN) 39) , gefördert durch das Bundesministerium<br />

für Arbeit und Soziales (BMAS), wurde 2016 die<br />

„Rechtsprechung zu technischen Normen und normenähnlichen<br />

Dokumenten hinsichtlich ihrer Bedeutung<br />

für Sicherheit und Gesundheitsschutz“ 40) ergründet.<br />

In diesem auf jene Themen eingegrenzten Rechtsbereich<br />

sollten aufschlussreiche Urteile zusammengestellt<br />

und, falls erforderlich, erläutert werden. Dabei<br />

sollte möglichst für jedes Urteil untersucht werden, ob<br />

nur die normativen oder auch informative Inhalte<br />

(z. B. Vorwort, Fußnoten, informative Anhänge, Literaturhinweise)<br />

Berücksichtigung fanden oder es eine Rolle<br />

gespielt hat, welche Kreise bei der Erarbeitung eines<br />

Dokumentes beteiligt gewesen sind (Legitimation des<br />

Dokumentes) und ob festgestellt werden kann, weshalb<br />

bzw. auf welcher Grundlage die einbezogenen Normen<br />

und/oder normenähnlichen Dokumente als tatsächlich<br />

geeignet befunden worden sind, die Rechtsvorschriften<br />

zu erfüllen. Unter Leitung Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas<br />

Wilrich machte sich ein Expertenteam von Mitgliedern<br />

des BMAS, der DGUV, der DKE, des DIN sowie der<br />

KAN an die Arbeit und brachte erstaunliche Erkenntnisse<br />

zu Tage.<br />

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Zusammenfassung der KAN-Studie<br />

„Nach umfassenden Recherchen lässt sich aus den<br />

relevanten Urteilen in unterschiedlichen Rechtsbereichen<br />

ableiten, dass Normen und normenähnliche Dokumente,<br />

unabhängig von ihrem Status, der Zusammensetzung des<br />

SCHWIMMBAD<br />

SAUNA<br />

SPA

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