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<strong>AB</strong> 09/2022<br />
Wasseraufbereitung | BÄDERTECHNIK | 601<br />
fahrung bei beispielsweiser Anwendung des Stands der<br />
Technik oder Wissenschaft eine gewisse Wahrscheinlichkeit<br />
einer Gesundheitsschädigung ausschließen<br />
kann, ist eine Abweichung zulässig. Die Verbindlichkeit<br />
zur Anwendung der a. a. R. d. T. ist somit als Benchmark<br />
zu verstehen, ob die eigene Betriebsweise die gesetzlichen<br />
und rechtsverbindlichen Schutzziele erreichen<br />
kann. Das Abgleichen einer bestimmten Vorgehensweise<br />
mit den a. a. R. d. T. erhöht somit die Rechtssicherheit<br />
aller Beteiligten deutlich. Auch Planungen von<br />
Neu- oder Umbauten, Sanierungen oder Änderungen<br />
im Betrieb können durch vergleichende Bewertungen<br />
zu den a. a. R. d. T. oder deren Einhaltung Rechtsklarheit<br />
bringen.<br />
25.–28. Oktober 2022<br />
Messe Stuttgart<br />
In einer Studie der Kommission Arbeitsschutz und<br />
Normung (KAN) 39) , gefördert durch das Bundesministerium<br />
für Arbeit und Soziales (BMAS), wurde 2016 die<br />
„Rechtsprechung zu technischen Normen und normenähnlichen<br />
Dokumenten hinsichtlich ihrer Bedeutung<br />
für Sicherheit und Gesundheitsschutz“ 40) ergründet.<br />
In diesem auf jene Themen eingegrenzten Rechtsbereich<br />
sollten aufschlussreiche Urteile zusammengestellt<br />
und, falls erforderlich, erläutert werden. Dabei<br />
sollte möglichst für jedes Urteil untersucht werden, ob<br />
nur die normativen oder auch informative Inhalte<br />
(z. B. Vorwort, Fußnoten, informative Anhänge, Literaturhinweise)<br />
Berücksichtigung fanden oder es eine Rolle<br />
gespielt hat, welche Kreise bei der Erarbeitung eines<br />
Dokumentes beteiligt gewesen sind (Legitimation des<br />
Dokumentes) und ob festgestellt werden kann, weshalb<br />
bzw. auf welcher Grundlage die einbezogenen Normen<br />
und/oder normenähnlichen Dokumente als tatsächlich<br />
geeignet befunden worden sind, die Rechtsvorschriften<br />
zu erfüllen. Unter Leitung Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas<br />
Wilrich machte sich ein Expertenteam von Mitgliedern<br />
des BMAS, der DGUV, der DKE, des DIN sowie der<br />
KAN an die Arbeit und brachte erstaunliche Erkenntnisse<br />
zu Tage.<br />
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Zusammenfassung der KAN-Studie<br />
„Nach umfassenden Recherchen lässt sich aus den<br />
relevanten Urteilen in unterschiedlichen Rechtsbereichen<br />
ableiten, dass Normen und normenähnliche Dokumente,<br />
unabhängig von ihrem Status, der Zusammensetzung des<br />
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